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Datenschutz bei der elektronischen Signatur – Eine Einführung

4min · Published on 6. Februar 2025 · Updated on 22. Mai 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
Datenschutz bei der elektronischen Signatur mit Skribble
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
 

Die Einholung von Datenschutz-Einwilligungen ist oft mit aufwendigen Prozessen verbunden – doch das muss nicht sein. Elektronische Signaturen ermöglichen eine einfache, rechtssichere und schnelle Abwicklung. Mit Skribble können Sie nicht nur Ihre Arbeitsabläufe optimieren, sondern auch die Daten Ihrer Kunden sicher schützen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie elektronische Signaturen die Richtlinien der DSG erfüllen, warum sie sicherer als papiergebundene Prozesse sind und wie Skribble Sie bei der Implementierung unterstützt. Starten Sie jetzt mit sicheren Unterschriften mit Skribble!

Elektronische Signatur & Datenschutz: Das Wichtigste in Kürze

  • Elektronische Signaturen ermöglichen datenschutzkonforme Prozesse und schützen personenbezogene Daten durch sichere Verschlüsselung. Sie erfüllen alle Regeln der DSG und sind rechtlich bindend.
  • Papiergebundene Unterschriften bieten geringeren Schutz vor Manipulation oder unbefugtem Zugriff. Elektronische Signaturen stellen dagegen Authentizität und Nachweisbarkeit sicher.
  • Mit Skribble können Sie Signaturprozesse optimieren, beispielsweise bei der Einholung von Datenschutzbestimmungen. Unsere Plattform ist einfach zu integrieren und unterstützt alle relevanten Signaturstandards.

Elektronische Signaturen und Rechtskonformität nach dem Schweizer DSG

Elektronische Signaturen sind ein wichtiges Instrument, um digitale Prozesse zu vereinfachen und gleichzeitig den Anforderungen des Datenschutzgesetzes (DSG) gerecht zu werden. Nach dem Schweizer DSG ist die Bearbeitung von Personendaten nur zulässig, wenn sie rechtmässig erfolgt, einem bestimmten Zweck dient und verhältnismässig ist – z. B. gestützt auf eine gültige Einwilligung.

Elektronische Signaturen bieten hier eine rechtssichere Option, da sie sicherstellen, dass nur die erforderlichen Daten verarbeitet werden und diese vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Mit einer E-Signatur können Ihre Kunden rechtssicher eine Datenschutzerklärung unterschreiben.

Zu den wichtigsten Regeln des DSG gehört, dass bei der Bearbeitung von Personendaten angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten ergriffen werden. Während des Signaturprozesses bedeutet dies z. B., dass die Daten sicher verarbeitet und gespeichert werden. Hierfür werden verschiedene Identifikationsmethoden eingesetzt, darunter Video-Identifikation oder eID-Verfahren. Solche Massnahmen minimieren Risiken und bieten maximalen Schutz. Nachfolgend lesen Sie häufige Bedenken und wie Sie diese entkräften können:

  • Datenverlust oder unbefugter Zugriff: Elektronische Signaturen verwenden komplexe Verschlüsselungstechnologien, um Datenintegrität zu garantieren.
  • Rechtsgültigkeit: Mit qualifizierten elektronischen Signaturen nach ZertEs können Sie sicher sein, dass Ihre Dokumente in der Schweiz rechtlich anerkannt sind.

Unterschiede zwischen eingescannter Unterschrift und elektronischer Signatur

Papiergebundene Prozesse und dadurch auch eingescannte Unterschriften können anfällig für Datenschutzprobleme sein, beispielsweise wenn Dokumente verloren gehen oder Unterschriften manipuliert werden. Mit E-Signing können Sie diese Risiken durch digitale Sicherheitsmassnahmen vollständig eliminieren.

Elektronische Signaturen bieten eine datenschutzfreundliche Alternative zu papiergebundenen Prozessen, da sie durch verschlüsselte Übertragungen und revisionssichere Protokolle für ein Höchstmass an Sicherheit sorgen. Sensible Informationen werden nicht physisch transportiert und unbefugte Zugriffe werden ausgeschlossen. Warum papiergebundene Unterschriften sogar weniger sicher sind als E-Signaturen:

  • Keine Authentizität: Es ist nicht überprüfbar, ob die Unterschrift tatsächlich von der angegebenen Person stammt.
  • Kein Manipulationsschutz: Änderungen am Dokument nach dem Einfügen der Unterschrift bleiben mitunter unbemerkt.

Elektronische Signaturen, gerade qualifizierte elektronische Signaturen (QES), erfüllen hingegen die Vorgaben des ZertES und sind rechtlich bindend. Sie verknüpfen die Identität der unterzeichnenden Person eindeutig mit dem Dokument und schützen vor unbefugten Änderungen.

Eingescannte Unterschrift Elektronische Signatur
Rechtliche Anerkennung

nur bei Verträgen ohne Schriftformerfordernis

rechtsgültig

Sicherheitsniveau


gering

hoch (mit Verschlüsselung)

Nachweisbarkeit


kaum nachweisbar

eindeutig identifizierbar

Manipulationsschutz


kaum gewährleistet

vollständig gewährleistet

Eine eingescannte Unterschrift kann in Fällen verwendet werden, in denen keine Schriftform nach nach Art. 13 OR erforderlich ist.  Dazu zählen einfache Vereinbarungen wie z. B. interne Genehmigungen, Mitgliedsanträge in Vereinen oder die Annahme von Angeboten. Solche Geschäfte unterliegen in der Regel keinem gesetzlichen Formerfordernis und können daher auch mit eingescannter Unterschrift oder elektronischer Zustimmung abgeschlossen werden, sofern keine eigenhändige Unterschrift nach Art. 13 OR vorgeschrieben ist.

Praxisbeispiele: Datenschutz bei elektronischen Signaturen im Einsatz

Elektronische Signaturen sind sehr wichtig, wenn es um datenschutzkonforme Prozesse geht. Ein Beispiel ist die Einholung von Einwilligungserklärungen bei der Bearbeitung von Personendaten. Elektronische Signaturen ermöglichen es, die Zustimmung der betroffenen Person eindeutig zu dokumentieren und nachvollziehbar zu archivieren. Dadurch werden sowohl die Rechte der betroffenen Personen gewahrt als auch die rechtlichen Anforderungen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) erfüllt.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Unterzeichnung vertraulicher Verträge, beispielsweise im Personalwesen oder bei Geschäftspartnervereinbarungen. Elektronische Signaturen stellen nicht nur die Authentizität und Integrität der Dokumente sicher, sondern schützen auch sensible Daten vor unbefugtem Zugriff. Diese Sicherheitsstandards sind besonders wichtig, um Datenschutzverstösse zu vermeiden und den Ruf des Unternehmens zu schützen.

Auch interne Prozesse profitieren von elektronischen Signaturen. So können Mitarbeitende Freigaben für sensible Dokumente wie Rechnungen oder Datenschutzvereinbarungen unkompliziert und sicher erteilen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch den Papierverbrauch und optimiert die Nachverfolgbarkeit der Freigaben.

  • Vorteile der digitalen Unterschrift im Datenschutz:

    • Nachvollziehbarkeit: Jede Signatur ist eindeutig einer Person zuzuordnen und vollständig dokumentiert.
    • Sicherheitsstandards: Verschlüsselte Verfahren schützen sensible Daten vor Manipulation.
    • Einfache Integration: Elektronische Signaturen lassen sich in bestehende Systeme problemlos einbinden.

So unterstützt Skribble Datenschutz und Rechtskonformität

Elektronische Signaturen gewährleisten datenschutzkonform die Authentizität und Integrität der Inhalte und bieten durch verschlüsselte Verfahren einen wirksamen Schutz vor Manipulation und unbefugtem Zugriff. Mit qualifizierten elektronischen Signaturen erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen der DSG, sondern optimieren auch interne und externe Prozesse wie die Einholung von Datenschutzbestimmungen.

Mit Skribble können Sie den gesamten Signaturprozess Ihrer Kunden zeitsparend gestalten und gleichzeitig die höchsten Sicherheitsstandards einhalten. Unsere E-Signing-Plattform bietet Ihnen eine einfache Integration und unterstützt alle relevanten Signaturstandards.

  • Starten Sie jetzt mit Skribble und machen Sie das Einholen der DSGVO-Einwilligungen zu einer sicheren und reibungslosen Routine.

Elektronische Signatur & Datenschutz – Häufige Fragen und Antworten

Ja. Elektronische Signaturen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) vereinbar, wenn sie über einen vertrauenswürdigen Anbieter wie Skribble genutzt werden. Sie tragen dazu bei, dass Personendaten sicher verarbeitet, nachvollziehbar protokolliert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Bei der Nutzung elektronischer Signaturen werden nur jene Daten verarbeitet, die für die Identifikation und die Signatur zwingend erforderlich sind. Dazu gehören typischerweise: Name, E-Mail-Adresse und – je nach Sicherheitsniveau – weitere Identifikationsmerkmale wie Ausweisdaten oder Gesichtserkennung bei Video-Ident.

Ja. Insbesondere qualifizierte elektronische Signaturen gemäss dem ZertES erfüllen höchste Anforderungen an Datensicherheit, Integrität und Nachvollziehbarkeit. Sie ermöglichen eine rechtlich verbindliche und gleichzeitig datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten.

Eingescannte Unterschriften bieten keinen echten Schutz vor Manipulation, da sie leicht kopiert oder verändert werden können. Sie enthalten weder kryptografische Sicherheitsmerkmale noch erlauben sie eine zuverlässige Nachverfolgung oder Integritätsprüfung des Dokuments – was den Anforderungen an Datensicherheit nach dem DSG nicht genügt.

Skribble stellt eine DSG-konforme Plattform für elektronische Signaturen bereit. Wir nutzen verschlüsselte Verfahren und verarbeiten ausschliesslich jene Daten, die für die Signatur zwingend notwendig sind. Unsere Lösungen entsprechen den Vorgaben des Schweizer Datenschutzrechts sowie dem ZertES für qualifizierte elektronische Signaturen.

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