In jedem Fall rechtsgültig
Mit Skribble unterschreiben Sie jede Art von Vertrag rechtsgültig digital – selbst dann, wenn ein Schriftflichkeitsefordernis vorliegt.
Sie signieren rechtsgültig:
- in der Schweiz gemäss Signaturgesetz ZertES
- in Deutschland und der ganzen EU gemäss eIDAS-Verordnung
- mit allen drei gesetzlich geregelten E-Signatur-Standards

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Rechtsgültig gemäss Gesetzgebung in der Schweiz und EU

Die Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen in der Schweiz ist im Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) geregelt. Das Pendant in der EU ist die «Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt» (eIDAS-Verordnung).
«Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.»

Rechtsgültig bei Dokumenten mit und ohne Schriftlichkeitserfordernis
Die Gesetzgebung in der Schweiz und der EU sieht drei E-Signatur-Standards vor: die einfache (EES), fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES ersetzt die handschriftliche Unterschrift rechtsgültig bei Verträgen, welche die Schriftlichkeit erfordern.
Verschiedene Dokumente, verschiedene rechtliche Anforderungen – bei Skribble erhalten Sie alle drei E-Signatur-Standards aus einer Hand und sind für jeden Anwendungsfall gerüstet.

Die Formvorschrift und das Haftungsrisiko eines Dokuments bestimmen, welcher E-Signatur-Standard wann zum Einsatz kommt.
Keine weiteren Integrationen erforderlich – bei Skribble ist alles mit dabei
Skribble fügt alle Komponenten zusammen, die Sie für rechtsgültiges E-Signieren benötigen. Sie müssen sich um keinerlei Verträge mit Dritten oder zusätzliche Dienstleistungen kümmern.
Vertrauensdienste-Anbieter (VDA)
Skribble verwendet ausschließlich Signaturzertifikate von staatlich anerkannten Vertrauensdienste-Anbietern (VDA).
Identitätsanbieter (IDP)
Die Identitätsprüfung der Signierenden erfolgt durch anerkannte Identitätsanbieter (IDP) mittels verschiedener Identifikationsmethoden.
Immer up-to-date
Skribble passt sich den Entwicklungen am Markt ständig an. So sind Sie bei technischen und regulatorischen Veränderungen stets auf dem neusten Stand.

In der Schweiz und der EU anerkannte Vertrauensdienste-Anbieter
Alle Signatur-Zertifikate von Skribble stammen von anerkannten Vertrauensdienste-Anbietern (VDA), die in der Schweiz und/ oder der EU offiziell zertifiziert sind. Die Zertifizierung in einem EU-Land ist in allen Mitgliedstaaten gültig.
Unsere Vertrauensdienste-Anbieter (VDA) sind in der Schweiz und der EU anerkannt:
Swisscom ist in der Schweiz und Österreich für das Signieren nach Schweizer und EU-Recht zertifiziert.
A-Trust ist in Österreich für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.
GlobalSign ist in Belgien für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.
Der Bund führt eine Liste aller anerkannten Vertrauensdienste-Anbieter (VDA) der Schweiz.
FAQ
In der Regel bedürfen Verträge und Willensbekundungen keiner besonderen Form. Die meisten Verträge müssen also nicht schriftlich festgehalten und mit Unterschrift bestätigt werden – ein Handschlag oder das mündliche Wort sind völlig ausreichend, um einen Vertrag wirksam zu machen. Trotzdem ist es aus Gründen der Beweissicherung in vielen Fällen empfehlenswert, Verträge in Schriftform abzuschliessen. Für gewisse Verträge wie die Kündigung in Deutschland) oder die Bankkontoeröffnung in der Schweiz schreibt das Gesetz die Schriftlichkeit vor. Wird ein solcher Vertrag elektronisch signiert, ist nur eine QES rechtsgültig.

Signieren Sie rechtsgültig
mit wenigen Klicks
Weltweit einsetzbar, gehostet in der Schweiz.
Kostenlose Testphase verfügbar.
Keine Kreditkarte nötig.
Nutzbar auf Deutsch, Englisch und Französisch.