Achtung: Unterschriftenfälschung ist kein Kavaliersdelikt. Sie kann zu Vertragsstreitigkeiten, finanziellen Schäden oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.
Unterschrift fälschen: Risiken, Erkennung und Absicherung durch E-Signing

Eine einzige gefälschte Unterschrift kann zu jahrelangen Prozessen, Geldverlust oder sogar einer Freiheitsstrafe führen. Doch wann wird eine Unterschrift als gefälscht angesehen und wie können Sie das erkennen?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Folgen drohen und wie Sie sich und Ihre Organisation davor schützen können. Ausserdem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit E-Signing das Risiko von Fälschungen minimieren können.
Unterschrift fälschen – Das Wichtigste in Kürze
- Eine gefälschte Unterschrift liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis im Namen einer anderen Person unterschreibt. Das gilt für handschriftliche wie für digitale Signaturen.
- In der Schweiz ist Unterschriftenfälschung als Urkundenfälschung nach Art. 251 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
- Handschriftliche und digitale Fälschungen lassen sich durch typische Merkmale wie unnatürliche Linien oder fehlende Metadaten erkennen. Fachleute nutzen dazu grafologische Analysen und technische Prüfverfahren.
- Elektronische Signaturen mit Identitätsnachweis schützen zuverlässig vor Fälschungen. Wir bieten geprüfte Signaturen, die auf den höchsten Schweizer und europäischen Sicherheitsstandards basieren.
Was genau bedeutet «Unterschrift fälschen»?
Eine Unterschrift zu fälschen bedeutet, die Unterschrift einer anderen Person, ohne deren Einverständnis zu imitieren. Ziel ist meist, eine andere Person zu täuschen, zum Beispiel in Verträgen, Vollmachten oder Rechnungen. Das kann auf Papier oder digital geschehen. Klar ist: Wer eine Unterschrift fälscht, gibt sich als jemand anderes aus. Das ist rechtlich nicht erlaubt und kann schwerwiegende Folgen haben.
Nicht jede Unterschrift im fremden Namen ist jedoch automatisch strafbar. Wenn Sie im Auftrag handeln, etwa mit einer gültigen Vollmacht, dürfen Sie für eine andere Person unterschreiben. In diesem Fall unterschreiben Sie aber immer mit Ihrem eigenen Namen, nicht mit dem der anderen Person.
Im Alltag gibt es viele Situationen, in denen Unterschriften gefälscht werden:
- Jemand gibt eine gefälschte Entschuldigung mit unterschriebenem Elternnamen ab.
- In einem Unternehmen wird ein Vertrag mit dem Namen einer Vorgesetzten unterschrieben, ohne deren Wissen.
- Eine gescannte Unterschrift wird in ein Dokument kopiert, um den Eindruck einer echten Signatur zu erwecken.
In allen Fällen entsteht ein falscher Eindruck: Das Dokument scheint von jemandem unterzeichnet worden zu sein, der davon nichts weiss. Genau das macht die Handlung zur Fälschung.
Arten der Unterschriftenfälschung
Unterschriftenfälschungen treten in verschiedenen Formen auf: sowohl analog als auch digital. Die Methoden reichen vom einfachen Nachahmen mit der Hand bis hin zur Manipulation per Software. Allen Fälschungen ist gemeinsam: Die unterzeichnende Person ist nicht dieselbe wie im Dokument angegeben.
Handschriftliche Fälschung
Bei dieser Methode wird eine Unterschrift manuell nachgeahmt. Ziel ist es, das Schriftbild so genau wie möglich zu kopieren. Fälschende verwenden dabei zwei Techniken:
- Freihändige Nachahmung: Die Person versucht, die echte Unterschrift durch Übung nachzuzeichnen. Dabei entstehen oft feine Unterschiede im Schwung, Druck oder Schriftverlauf.
- Durchpausen: Die echte Unterschrift wird unter ein dünnes Papier gelegt und direkt nachgezogen. So entsteht eine nahezu identische Kopie, die jedoch leicht nachweisbar ist.
Gerade bei Verträgen auf Papier ist diese Methode weit verbreitet. Eine solche Fake-Unterschrift ist technisch einfach, aber rechtlich hoch riskant.
Digitale Fälschung
Digitale Fälschungen sind oft schwerer zu erkennen. Hier wird die echte Unterschrift kopiert, eingescannt oder digital erzeugt. Häufige Methoden:
- Kopieren und Einfügen: Eine eingescannte Unterschrift wird in ein Dokument eingefügt.
- Bearbeitungssoftware: Es gibt Programme, mit denen sich Druckstärke, Schwung oder Neigung digital nachbilden lassen.
- Unterschriftsgeneratoren: Manche Tools bieten die Möglichkeit, eine gefälschte Unterschrift zu simulieren, inklusive realistischer Details wie Tintenverlauf oder Schreibgeschwindigkeit.
Der grosse Nachteil: Im Gegensatz zu echten E-Signaturen hinterlassen diese Methoden keine nachvollziehbare Spur. Wer sicher digital unterschreiben will, sollte daher immer auf geprüfte Signaturverfahren setzen.
Unterschrift im fremden Namen ohne Erlaubnis
Auch wenn keine Handschrift oder Software im Spiel ist, kann eine Fälschung vorliegen. Wer einfach im Namen einer anderen Person unterschreibt, etwa per Initialen oder ausgeschriebenem Namen, begeht ebenfalls eine Unterschriftenfälschung. Das gilt auch, wenn der oder die Betroffene grundsätzlich einverstanden wäre, aber keine offizielle Vollmacht vorliegt.
Erlaubt ist das Unterschreiben im fremden Namen nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
- Die unterschreibende Person setzt ihren eigenen Namen.
- Der Zusatz «i. V.» (in Vertretung) ist deutlich erkennbar.
Fehlt eines dieser Elemente, kann der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum stehen, auch bei gutem Willen.
So erkennen Sie eine gefälschte Unterschrift
Eine gefälschte Unterschrift zu erkennen, ist nicht immer einfach, doch es gibt klare Anzeichen, auf die Sie achten können. Fälschungen wirken oft unnatürlich, weil sie mit Unsicherheit oder übertriebener Genauigkeit erstellt wurden. Gerade bei handschriftlichen Fälschungen fehlt häufig der gewohnte Schreibfluss.
Unterschriftsfälschungen zeigen sich oft durch schwankende Linienführung, ungewöhnlichen Druck oder unstimmige Buchstabenformen. Auch wenn die Unterschrift auf den ersten Blick «echt» wirkt: Bei genauerem Hinsehen lassen sich häufig Unregelmässigkeiten feststellen, vor allem im Vergleich mit echten Unterschriften.
Neben dem menschlichen Auge helfen heute auch digitale Prüfmethoden. Viele Sicherheitsprüfungen kombinieren graphologische Analysen mit digitalen Werkzeugen, etwa bei Banken, Versicherungen oder bei Verdacht auf Betrug.
Typische Auffälligkeiten einer gefälschten Unterschrift:
- Zittrige Linien oder abgehackte Bewegungen
- Ungewöhnlich starker oder schwacher Stiftdruck
- Unregelmässige Buchstabenabstände
- Fehlende persönliche Merkmale wie Schwünge oder Neigungen
- Anzeichen für Nachzeichnen, etwa doppelte Linien oder unnatürliche Endpunkte
Graphologische und digitale Prüfverfahren im Überblick
Methode | Was wird geprüft? | Wer führt es durch? |
---|---|---|
Handschriftanalyse | Stil, Rhythmus, Druck, Linienführung | Graphologie-Fachkräfte oder Gutachtende |
Unterschriftenvergleich | Abgleich mit Originalmustern | Polizei, Gerichte, Fachpersonal |
Software-basierte Analyse | Druckmuster, Geschwindigkeit, Metadaten | IT-Forensik oder Dokumentenlabore |
Prüfung digitaler Signaturen | Zeitstempel, Zertifikate, Identitätsdaten | E-Signatur-Tools wie Skribble |
Eine gefälschte Unterschrift zu enttarnen, kann aufwendig sein, vor allem bei digitalen Fälschungen. Deshalb gilt: Je sicherer der Signaturprozess, desto schwieriger wird eine Manipulation.
Sicherheitstipp: Mit der qualifizierten elektronischen Signatur von uns können Sie Fälschungen gezielt vorbeugen, durch geprüfte Identität, verschlüsselte Daten und vollständige Nachverfolgbarkeit.
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Gefälschte Unterschrift: Strafe und rechtliche Folgen
Wer in der Schweiz eine Unterschrift fälscht, riskiert mehr als nur Ärger: Die Tat gilt als Urkundenfälschung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz schützt sowohl handschriftliche als auch bestimmte digitale Unterschriften, sofern sie den Beweis einer rechtlich relevanten Tatsache ermöglichen.
Gesetzliche Grundlage: Art. 251 StGB
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB). Dort steht sinngemäss: Wer in der Absicht, jemanden zu schädigen oder sich unrechtmäßig zu bereichern, eine Urkunde fälscht, verändert oder eine gefälschte Urkunde gebraucht, macht sich strafbar. Auch die Fälschung oder Imitation einer Unterschrift fällt darunter.
Was als Urkundenfälschung gilt:
- Eine Unterschrift nachahmen, um z. B. einen Vertrag zu fingieren
- Eine echte Unterschrift verändern, überkleben oder austauschen
- Ein Dokument mit gefälschter Unterschrift gezielt verwenden oder weiterreichen
Rechtsfolgen laut Art. 251 StGB:
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- Auch der Versuch ist strafbar
- In besonders schweren Fällen (z. B. bei bandenmässigem Vorgehen) kann das Strafmass höher ausfallen
- Ein Eintrag ins Strafregister ist möglich und kann sich negativ auf Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen auswirken.
Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt:
- Wenn die Fälschung im Rahmen einer Bande oder systematisch begangen wird
- Wenn ein erheblicher Vermögensschaden entsteht
- Wenn mehrere gefälschte Dokumente im Umlauf gebracht werden
- Wenn die Täuschung unter Ausnutzung einer beruflichen oder amtlichen Stellung erfolgt
Verjährung von Unterschriftenfälschung
Die Tat verjährt je nach Schwere in der Regel nach 7 bis 15 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Fälschung oder des Gebrauchs der gefälschten Urkunde.
Wichtig zu wissen:
Im Namen einer anderen Person zu unterschreiben ist nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Vollmacht vorliegt – und auch dann ausschliesslich mit der eigenen Unterschrift, nicht mit einer Imitation. Selbst wenn die betroffene Person ihre Zustimmung gibt, bleibt das Nachahmen ihrer Unterschrift strafbar.
Meine Unterschrift wurde gefälscht. Was tun?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Unterschrift gefälscht wurde, ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig. Je früher Sie den Vorfall melden und rechtlich prüfen lassen, desto besser können Sie möglichen Schaden begrenzen.
- Beweise sichern und dokumentieren: Zuerst sollten Sie das betroffene Dokument sorgfältig prüfen. Vergleichen Sie die Unterschrift mit früheren, echten Beispielen. Wenn Sie Auffälligkeiten feststellen, speichern oder kopieren Sie alle relevanten Unterlagen. Sammeln Sie auch ergänzende Informationen wie E-Mails, Nachrichten oder Versionen des Dokuments, um die Fälschung nachvollziehbar zu machen.
- Behörden und Beteiligte informieren: Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder einer anderen zuständigen Stelle. Eine Anzeige ist nicht nur für ein späteres Verfahren wichtig. Sie dokumentiert auch offiziell, dass Sie die Fälschung nicht selbst verursacht haben. Parallel dazu sollten Sie auch beteiligte Personen oder Organisationen informieren, etwa Geschäftspartner oder Ihre Bank.
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Rechtsbeistand hilft Ihnen dabei, Ihre nächsten Schritte gezielt zu planen. Je nach Situation können auch gerichtliche Schritte nötig sein, etwa um ein Dokument für ungültig erklären zu lassen oder Schadenersatz geltend zu machen. Achten Sie dabei darauf, dass die rechtliche Vertretung Erfahrung mit Fälschungs- und Betrugsfällen hat.
- Zukünftige Risiken minimieren: Unterschriftenfälschungen lassen sich zwar nicht immer verhindern. Mit einigen Massnahmen können Sie jedoch das Risiko deutlich senken. Nutzen Sie sichere Signaturverfahren, schützen Sie Ihre Dokumente vor unberechtigtem Zugriff und überprüfen Sie regelmässig, wo Ihre Unterschrift verwendet wird. Hilfreich sind digitale Signaturen mit Identitätsprüfung.
Schutz vor gefälschten Unterschriften: Was Sie vorbeugend tun können
Der beste Schutz vor einer gefälschten Unterschrift ist eine klare Sicherheitsstrategie. Wer frühzeitig vorbeugt, reduziert das Risiko erheblich: egal ob im geschäftlichen oder privaten Umfeld. Der erste Schritt: Prüfen Sie, wie und wo Sie aktuell unterschreiben. Je mehr Menschen Zugang zu sensiblen Dokumenten haben, desto grösser ist die Gefahr, dass eine Unterschrift unbemerkt kopiert oder missbraucht wird.
Papierbasierte Verträge sind sehr anfällig. Sie lassen sich leicht verändern, kopieren oder manipulieren, selbst mit einfachen Mitteln. Elektronische Dokumente bieten hier deutliche Vorteile, vor allem wenn Sie auf geprüfte E-Signatur-Verfahren setzen.
Tipps zur Vermeidung von Unterschriftsfälschungen
- Geben Sie Ihre Unterschrift nicht unnötig weiter, auch nicht als Scan oder Bilddatei.
- Bewahren Sie Verträge nur in geschützten Ordnern oder Systemen auf.
- Nutzen Sie Signatur-Services mit Identitätsprüfung und Dokumentenschutz.
- Prüfen Sie regelmässig, welche Personen auf unterschriebene Dokumente zugreifen können.
- Schulen Sie Ihr Team für den Umgang mit sensiblen Unterlagen.
Sichere E-Signatur-Verfahren sind sehr wirksam. Sie binden die Unterschrift direkt an eine verifizierte Identität, durch Methoden wie Zwei-Faktor-Authentifizierung, persönliche Identifikation oder automatisch erzeugte Prüfprotokolle. Eine nachträgliche Fälschung wird damit praktisch unmöglich.
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Fazit: Unterschrift fälschen vermeiden und mit E-Signatur auf Nummer sicher gehen
Eine Unterschrift ist mehr als ein Namenszug. Sie steht für Vertrauen und Rechtsverbindlichkeit. Wird sie gefälscht, hat das oft schwerwiegende Folgen. Neben finanziellen Schäden drohen rechtliche Auseinandersetzungen und ein Verlust an Glaubwürdigkeit.
Deshalb ist es sinnvoll, vertrauliche Dokumente nicht mehr per Hand zu unterschreiben. Elektronische Signaturen mit geprüfter Identität sind deutlich sicherer. Sie verhindern, dass ein Dokument nachträglich verändert oder eine Unterschrift ohne Zustimmung eingesetzt wird. Gleichzeitig behalten Sie jederzeit den Überblick darüber, wer was wann unterschrieben hat.
Bei Skribble erhalten Sie E-Signaturen, die auf den höchsten Signatur-Standards basieren, darunter auch qualifizierte elektronische Signaturen mit hohem Identitätsnachweis. Damit sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern schützen auch aktiv vor Missbrauch.
Unterschrift fälschen – Häufige Fragen und Antworten
Am häufigsten betroffen sind Verträge, Vollmachten, Rechnungen und Erklärungen mit rechtlicher Wirkung. Sehr gefährdet sind papierbasierte Dokumente ohne Absicherung durch digitale Verfahren.