Gemeinnütziger Sektor (NGO)

Mehr für Ihr Anliegen:
E-Signatur in NGOs

Ob Fördervertrag, Ehrenamtsvertrag oder Spendenbescheinigung: Sie unterschreiben rechtsgültig, unabhängig davon, wo Ihre Mitglieder, Gönnerinnen und Gönner oder Partner gerade sind.

Einfach, sicher und kostensparend ab Tag 1

  • 10 x schneller: Freigaben ohne Postweg
  • Rechtsgültig nach CH- und EU-Recht (ZertES, eIDAS)
  • 100 % papierlos, gut fürs Klima
E-Signatur kostenlos testen 14 Tage ganz unverbindlich – ohne Kreditkarte

Die erste Wahl von über 10’000+ Unternehmen im ganzen DACH-Raum

«Das Hin- und Herschicken auf dem Postweg verschlingt wertvolle monetäre und zeitliche Ressourcen, die wir uns nicht leisten können. Schliesslich soll jeder Cent den Kindern zugutekommen.»
Üwen Ergün, Geschäftsführer, KinderRechteForum

Für jede Ressource, die Sie sparen, bleibt mehr für Ihr Anliegen.

  • 10 x schneller als Stift und Post

    Fördermittel, Arbeitsverträge und Co. unterschreiben Sie digital in Minuten statt Tagen. So arbeiten Sie medienbruchfrei und telefonieren keinen Unterschriften mehr nach.

  • Kosten um 90 % reduzieren

    Weniger manueller Aufwand bei Ehrenamtsverträgen und Co. Kein Druck, kein Porto, keine Liegekosten. Die Ersparnis bleibt übrig für Ihre Projekte.

  • 100 % Papier sparen

    2025 haben unsere Kundinnen und Kunden 19,9 Millionen Blatt Papier eingespart. Was gut für Ihre Projektzeit ist, ist auch gut für die Umwelt.

... ist die durchschnittliche Ersparnis pro elektronisch signiertem Dokument, Geld, das direkt in Ihr Anliegen fliesst.

Was NGOs und Stiftungen täglich elektronisch unterschreiben

Vom Ehrenamtsvertrag bis zur Spendenbescheinigung: Bringen Sie in 3 Minuten jede Art von Dokument zum Abschluss – 100 % rechtsgültig, DSG-konform und ISO 27001-zertifiziert.

  • Personalwesen

    Arbeitsverträge für Festangestellte, Praktikanten und Ehrenamtliche, Vertragsänderungen, Onboarding-Unterlagen, Kündigungen || Signatur-Standard-Empfehlung: FES / QES

  • Mitglieder und Ehrenamt

    Aufnahmeanträge, Freiwilligen-vereinbarungen, Ehrenamtsverträge über alle Verbandsebenen hinweg, Verzichts-erklärungen || Signatur-Standard-Empfehlung: FES / QES

  • Fundraising und Fördermittel

    Förderverträge mit Geldgebern und Ämtern, Spendenbescheinigungen, Sponsoring-Vereinbarungen, Zuschussberichte || Signatur-Standard-Empfehlung: QES

Nicht jeder Vertrag braucht die gleiche Signatur. Finden Sie heraus, welche für welches Dokument passt.

Zertifiziert. Nachweisbar. Rechtsgültig nach Schweizer und europäischem Recht.

ZertES-konform in der Schweiz, eIDAS-konform in der EU, DSG-konform beim Schutz Ihrer Spender- und Mitgliederdaten, gehostet in der Schweiz.

«Wir schicken Externen eine kurze Anleitung per E-Mail und erklären, wie sie vorgehen und sich identifizieren müssen, damit sie nicht völlig überrascht sind. Das hat bisher meist tadellos geklappt, und das Feedback ist sehr positiv.»
Üwen Ergün, Geschäftsführer, KinderRechteForum

Spendenbescheinigung in 3 Minuten digital unterschreiben

Dokument im Browser hochladen, Signierende einladen, rechtssicher und DSG-konform signieren, fertig. Ohne Installation oder langwierige Schulung.

Warum NGOs und Stiftungen auf
Skribble setzen

  • Startklar ohne IT-Projekt

    Sie legen ohne Schulung oder Installation los. Ideal, wenn Ihr Team klein ist oder ehrenamtlich arbeitet.

  • Automatisch rechtsgültig

    Sie signieren rechtsgültig nach ZertES und eIDAS mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), auch für internationale Partner.

  • Lokaler Support und Hosting

    Ihre Daten liegen auf Schweizer Hochsicherheitsservern. Bei Fragen steht Ihnen lokale E-Signing-Expertise zur Seite.

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E-Signatur für NGOs und Stiftungen: Häufige Fragen

Ja. In der Schweiz gibt es für Inhalt und Form von Spendenbescheinigungen keine gesetzliche Vorschrift, eine Unterschrift ist nicht einmal Pflicht. Üblich ist trotzdem, dass eine zeichnungsberechtigte Person der Organisation unterschreibt, um Vertrauen und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. Mit der QES signieren Sie diese Bestätigung rechtsgültig und digital.

Ja. Arbeitsverträge sind in der Schweiz grundsätzlich formfrei (Art. 11 OR), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) genügt in den meisten Fällen. Auch eine Kündigung ist gesetzlich formfrei, ausser Ihr Arbeitsvertrag, Personalreglement oder Gesamtarbeitsvertrag schreibt Schriftform vor. In diesem Fall benötigen Sie die qualifizierte elektronische Signatur (QES), sie ist gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Ja, mit einer Einschränkung. Skribble unterstützt die QES sowohl nach Schweizer Recht (ZertES) als auch nach EU-Recht (eIDAS). Eine automatische gegenseitige Anerkennung zwischen beiden Rechtsräumen besteht aktuell nicht, Sie identifizieren sich deshalb einmalig für den jeweils benötigten Rechtsraum. Für Partner ausserhalb der Schweiz und EU steht die Videoidentifikation zur Verfügung.

Sie legen ohne IT-Projekt und ohne Schulung los. Die meisten Organisationen versenden ihr erstes Dokument innerhalb weniger Minuten nach der Registrierung.

Ja. Skribble bietet Integrationen unter anderem für Microsoft 365, Google Drive und SharePoint sowie eine offene API für individuelle Anbindungen an Ihr CRM zur Gönnerinnen- und Gönnerverwaltung oder Ihr HR-Tool.


Der Preis richtet sich nach Nutzungsvolumen und Funktionsumfang. Gemeinnützige Organisationen profitieren von 10 % Rabatt auf ihren gewählten Plan. Die aktuelle Preisübersicht finden Sie auf unserer Preise-Seite.

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