Gemeinnütziger Sektor (NGO)

Mehr für Ihr Anliegen:
E-Signatur in NGOs

Ob Fördervertrag, Arbeitsvertrag oder Spenden-bescheinigung: Sie e-signieren rechtsgültig und DSGVO-konform – unabhängig davon, wo Ihre Mitglieder, Förderer oder Partner gerade sind.

Einfach, sicher und kostensparend ab Tag 1

  • 10 x schneller: Freigaben ohne Postweg
  • Weltweit rechtsgültig, EU-konform (eIDAS)
  • 100 % papierlos, gut fürs Klima
E-Signatur kostenlos testen 14 Tage ganz unverbindlich – ohne Kreditkarte

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“Relativ bald wurde mir klar, dass es kaum Alternativen zu Skribble gibt. Die grossen Anbieter waren überteuert und die rechtliche Grundlage zu ungewiss. Bei Skribble gab es alles und zum besten Preis.”
Üwen Ergün, Geschäftsführer, KinderRechteForum

Für jede Ressource, die Sie sparen, bleibt mehr für Ihr Anliegen.

  • 10 x schneller als Stift und Post

    Fördermittel, Arbeitsverträge und Co. unterschreiben Sie digital in Minuten statt Tagen. So arbeiten Sie medienbruchfrei und telefonieren keinen Unterschriften mehr nach.

  • 6 x tiefere Prozesskosten

    Weniger manueller Aufwand bei Ehrenamtsverträgen und Co. Kein Druck, kein Porto, keine Liegekosten. Die Ersparnis bleibt übrig für Ihre Projekte.

  • 100 % Papier sparen

    2025 haben unsere Kundinnen und Kunden 19,9 Millionen Blatt Papier eingespart. Was gut für Ihre Projektzeit ist, ist auch gut für die Umwelt.

... ist die durchschnittliche Ersparnis pro elektronisch signiertem Dokument. Geld, das direkt in Ihr Anliegen fließt.

Was NGOs und Stiftungen täglich elektronisch unterschreiben

Vom Ehrenamtsvertrag bis zur Spendenbescheinigung : Bringen Sie in 3 Minuten jede Art von Dokument zum Abschluss – 100 % rechtsgültig, DSGVO-konform und ISO 27001-zertifiziert.

  • Personalwesen

    Arbeitsverträge für Festangestellte, Praktikanten und Ehrenamtliche, Vertragsänderungen, Onboarding-Unterlagen || Signatur-Standard-Empfehlung: FES / QES

  • Mitglieder und Ehrenamt

    Aufnahmeanträge, Freiwilligen-vereinbarungen, Ehrenamtsverträge über alle Verbandsebenen hinweg, Verzichtserklärungen || Signatur-Standard-Empfehlung: FES / QES

  • Fundraising und Fördermittel

    Förderverträge mit Geldgebern und Ämtern, SEPA-Lastschriftmandate, Spenden-bescheinigungen, Zuschussberichte || Signatur-Standard-Empfehlung: QES

Nicht jeder Vertrag braucht die gleiche Signatur. Finden Sie heraus, welche für welches Dokument passt.

Zertifiziert. Nachweisbar. Rechtsgültig nach deutschem und EU-Recht.

eIDAS-konform in der gesamten EU, DSGVO-konform beim Schutz Ihrer Spender- und Mitgliederdaten, gehostet in Deutschland.

“Wir schicken Externen eine kurze Anleitung per E-Mail und erklären, wie sie vorgehen und sich identifizieren müssen, damit sie nicht völlig überrascht sind. Das hat bisher meist tadellos geklappt, und das Feedback ist sehr positiv.”
Üwen Ergün, Geschäftsführer, KinderRechteForum

Spendenbescheinigung in 3 Minuten digital unterschreiben

Dokument im Browser hochladen, Signierende einladen, rechtssicher und DSGVO-konform signieren, fertig. Ohne Installation oder langwierige Schulung.

Warum NGOs und Stiftungen auf
Skribble setzen

  • Startklar ohne IT-Projekt

    Sie legen ohne Schulung oder Installation los. Ideal, wenn Ihr Team klein ist oder ehrenamtlich arbeitet.

  • Automatisch rechtsgültig

    Sie signieren europaweit rechtsgültig mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und datenschutzkonform nach DSGVO.

  • Lokaler Support und Hosting

    Ihre Daten liegen auf deutschen Hochsicherheitsservern. Bei Fragen steht Ihnen lokale E-Signing-Expertise zur Seite.

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Sie uns eine kurze E-Mail schreiben.

E-Signatur für NGOs und Stiftungen: Häufige Fragen

Ja. Zuwendungsbestätigungen dürfen laut BMF seit 2017 grundsätzlich elektronisch versendet werden. Für die Unterschrift des vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds gilt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Bei automatisiert erstellten Sammelbestätigungen ohne Einzelunterschrift gelten zusätzliche Anzeigepflichten beim Finanzamt, das sollten Sie im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Arbeitsverträge lassen sich digital abschließen. Seit das Bürokratieentlastungsgesetz IV am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, reicht für die Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz die Textform. Für befristete Arbeitsverträge bleibt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich. Kündigungen sind nach § 623 BGB von der elektronischen Form ausgeschlossen und müssen weiterhin auf Papier unterschrieben werden.

Ja. Skribble ist eIDAS-konform und damit in der gesamten EU rechtsgültig. Für Unterzeichnende außerhalb der EU steht die Videoidentifikation zur Verfügung, sodass sich auch internationale Partner bequem von unterwegs identifizieren können. Mehr über Identifikation erfahren

Sie legen ohne IT-Projekt und ohne Schulung los. Die meisten Organisationen versenden ihr erstes Dokument innerhalb weniger Minuten nach der Registrierung.

Ja. Skribble bietet Integrationen unter anderem für Microsoft 365, Google Drive und SharePoint sowie eine offene API für individuelle Anbindungen an Ihr CRM zur Spenderverwaltung oder Ihr HR-Tool. Mehr erfahren

Der Preis richtet sich nach Nutzungsvolumen und Funktionsumfang. Als NGO oder Stiftung profitieren Sie zusätzlich von einem 20 % Rabatt als dankeschön für Ihre wertvolle Arbeit. Die aktuelle Preisübersicht finden Sie auf unserer Preise-Seite.

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