In der Praxis nur selten ein Dokument: Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bildet die zentrale Vereinbarung zwischen den Unternehmen. Je nach Organisation kommen zusätzliche Unterlagen hinzu, beispielsweise Details zum Einsatz oder interne Genehmigungen. Wichtig bleibt, dass am Ende klar ist, welche Fassung gilt, wer genehmigt hat und wo das Dokument hinterlegt ist.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterschreiben: Wer zustimmen muss und welcher Standard passend erscheint

Arbeitnehmerüberlassung wird schnell relevant, besonders wenn Eile geboten ist. Der Einsatz beginnt, mehrere Parteien machen mit. Alle Beteiligten achten darauf, ordentliche Unterlagen zu haben.
Dieser Beitrag behandelt vier Fragen:
- Was beschreibt ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
- Wer muss diesem Vertrag zustimmen?
- Muss man überhaupt zustimmen?
- Welcher Signaturstandard bewährt sich in der Praxis?
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterschreiben – Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber als Verleiher einem Dritten, dem Entleiher, Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung bereitstellt (AÜG, § 1).
- Wer Arbeitskräfte überlassen will, braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis (AÜG, § 1).
- Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beschreibt die Vereinbarung zwischen Verleiher sowie Entleiher (AÜG, § 12).
- Dieser Vertrag muss seit 01.01.2025 in Textform vorliegen (AÜG, § 12 n. F. durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV).
- Textform bedeutet: Eine lesbare Erklärung liegt vor, die Person, die erklärt hat, ist genannt, der Text lässt sich dauerhaft speichern (BGB, § 126b).
- Interne Personalabteilungen sehen für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oft die Qualifizierte elektronische Signatur als Standard vor, eine vorsichtige Compliance-Entscheidung. Das entspricht einer internen Vorgehensweise, nicht einer automatischen gesetzlichen Verpflichtung.
Was beschreibt ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen, wenn Mitarbeitende für eine begrenzte Zeit im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig sind.
Rechtlich beschreibt das Gesetz Arbeitnehmerüberlassung so: Ein Arbeitgeber überlässt als Verleiher einem Dritten, dem Entleiher, Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung (AÜG, § 1). Dieses Dreiecksverhältnis führt dazu, dass ein klarer Vertrag zwischen den beiden Unternehmen nötig wird.
Dreiecksverhältnis: Wer beteiligt sich?
- Verleiher: Dieser Arbeitgeber beschäftigt die überlassene Person.
- Entleiher: Das ist das Unternehmen, in dessen Betrieb die Person arbeitet.
- Leiharbeitnehmende: Das ist die Person, die überlassen wird.
Wer muss dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zustimmen?
Kurz gesagt: Die Personen, die für Verleiher und Entleiher rechtsverbindlich handeln dürfen, geben die Zustimmung.
Wichtig ist die klare Unterscheidung:
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher (AÜG, § 12). Er ist kein Vertrag, dem die überlassene Person als Vertragspartei für die Überlassung zwischen den Unternehmen zustimmen muss.
Vertragsparteien: Verleiher und Entleiher
- Vertragspartei 1: Verleiher
- Vertragspartei 2: Entleiher
Wichtig: Beide Seiten müssen der Vereinbarung zustimmen, sonst kommt sie nicht zustande. Wie diese Zustimmung dokumentiert wird, richtet sich nach der Formvorschrift, hier der Textform.
Wer stimmt im Unternehmen konkret zu?
Typischerweise erklären oder bestätigen in der Praxis:
- Geschäftsführung oder Vorstand
- Prokuristinnen und Prokuristen
- Personen mit Vollmacht für diesen Vertragstyp
Für die Textform zählt, dass die erklärende Person genannt wird (BGB, § 126b). Praktisch bedeutet das: Es muss eindeutig erkennbar sein, wer für den Verleiher und wer für den Entleiher erklärt.
Müssen Leiharbeitnehmende ebenfalls zustimmen?
Für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher gilt: Nein, die überlassene Person ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags (AÜG, § 12).
Unabhängig davon existieren weitere Dokumente, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Diese gehören nicht in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, sondern sind eigene Dokumente und folgen eigenen Regeln.
Muss man einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zustimmen?
Hier empfiehlt sich eine genaue Unterscheidung: Ein Vertrag muss wirksam werden und die gesetzliche Form einhalten. Seit 01.01.2025 verlangt das Gesetz für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Textform (AÜG, § 12 n. F.).
Textform bedeutet nicht automatisch eine handschriftliche Zustimmung. Textform beschreibt nach BGB, § 126b:
- Die Erklärung liegt in Textform vor.
- Die erklärende Person ist genannt.
- Der Text lässt sich auf einem dauerhaften Datenträger speichern.
Das ist der rechtliche Mindeststandard. Viele Unternehmen stimmen trotzdem zusätzlich zu, weil sie damit Abläufe standardisieren und im Zweifel schneller belegen, wer wann was genehmigt hat.
Kostenloser Leitfaden:
Digitale Transformation durch das BEG IV - Neue Chancen für E-Signaturen in der deutschen Wirtschaft
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es vereinfacht viele rechtliche Prozesse, vor allem im Arbeitsrecht. Für zahlreiche Dokumente reicht nun die sogenannte Textform. Das heißt: Sie dürfen elektronisch unterzeichnet werden. Ein klassisches Beispiel: Arbeitsverträge können seitdem in vielen Fällen per E-Mail abgeschlossen werden. Eine Änderung beim Aufhebungsvertrag gab es jedoch nicht.
Welcher Signaturstandard passt für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
Die bessere Frage lautet meist nicht: Welche Signatur ist erlaubt?
Die bessere Frage lautet: Welches Risiko trage ich und wie viel Nachweisbarkeit brauche ich?
Textform, Schriftform, elektronische Form
Textform (BGB, § 126b)
Der Text muss lesbar sein, die erklärende Person muss genannt sein, der Inhalt muss dauerhaft speicherbar bleiben.
Schriftform (BGB, § 126)
Das entspricht der klassischen handschriftlichen Zustimmung auf Papier.
Elektronische Form (BGB, § 126a)
Wenn ein Gesetz Schriftform verlangt und die elektronische Form zulässt, spielt in der Praxis die qualifizierte elektronische Signatur eine wichtige Rolle.
Für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gilt seit 01.01.2025 Textform (AÜG, § 12 n. F.). Damit liegt die Anforderung niedriger als bei der Schriftform. Das bedeutet nicht, dass höhere Standards falsch wären. Es bedeutet nur, dass sie eine bewusste Entscheidung für mehr Nachweisbarkeit und Prozesssicherheit sind.

E-Signatur-Standards und die Rolle der QES
Unterlagen von Skribble nennen die QES als Standard, wenn ein Vertrag Schriftform erfordert und digital zugestimmt werden soll. Sie betonen außerdem, dass die Wahl des Standards von Formvorschriften und internen Vorgaben abhängt.
Für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag taucht in internen Personalübersichten die QES als empfohlener Standard auf. Das beschreibt eine klare Entscheidungsrichtung: lieber vorsichtig und beweiskräftig vorgehen, statt später über Genehmigungen zu diskutieren.
Praxisregel für die Entscheidung
Wenn Sie nur das gesetzliche Minimum abdecken wollen:
Richten Sie den Prozess so ein, dass die Textform sicher erfüllt und dokumentiert wird.
Wenn Sie Streit vermeiden und sauber nachweisen wollen:
Nutzen Sie einen standardisierten Signaturprozess, oft mit QES als stärkstem Level, wenn die interne Compliance das verlangt oder das Haftungsrisiko hoch ist.

Wie unterstützt Sie Skribble im Arbeitsalltag?
Skribble bietet alle drei Signatur-Standards (EES, FES, QES). So wählen Sie je nach Dokument den passenden Standard aus: rechtssicher und in wenigen Sekunden.
So stimmen Sie dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag digital zu, ohne Unordnung
Ein guter Ablauf verhindert fast alle gängigen Schwierigkeiten.
- Vertragstyp bestimmen
Ist es wirklich der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher? - Verantwortliche bestimmen
Wer zeichnet auf beiden Seiten? Wer prüft den Inhalt? Wer genehmigt am Ende? - Form bestimmen
Textform genügt gesetzlich seit 01.01.2025. Wenn Sie mehr Beweiskraft wollen, legen Sie das als internen Standard fest. - Versionierung und Ablage klären
Eine Quelle der Wahrheit. Eine finale Version. Ein Ablageort, den alle finden.
Kundenstimme aus der Praxis
„Besonders im Bereich Entwicklung und Konstruktion erweist sich Skribble als sinnvoll für uns. Dokumente werden dort oft von bis zu 12 Personen unterzeichnet. Der Prozess nahm früher bis zu einem Monat in Anspruch. Jeder musste das Dokument ausdrucken, unterzeichnen, einscannen und weiterschicken oder mit ins Büro bringen. Mit Skribble dauert es wenige Minuten. Das bedeutet eine große Verbesserung.“
Elizaveta Ressemann, IT-Projektmanagement und Datenschutz, Kaufmännische Leitung, November 2025
Mit Skribble Signaturprozesse sicher und digital abbilden

Häufige Fehler, die Sie umgehen sollten
- Unklare Zuständigkeit: Wenn unklar bleibt, wer für Verleiher und Entleiher erklärt, wird es später mühsam.
- Mehrere Versionen im Umlauf: Wenn drei Teams drei PDFs haben, stimmt am Ende jemand der falschen Datei zu.
- Form und Prozess vermischen: Textform beschreibt eine rechtliche Form. Der Prozess beschreibt Ihre interne Umsetzung. Beides muss zusammenpassen.
- Dokument liegt nicht auffindbar ab: Wenn Sie bei einer Prüfung erst suchen müssen, ist der Aufwand bereits entstanden.
Fazit zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag stellt die Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher dar. Seit 01.01.2025 reicht dafür die Textform. Textform bedeutet nicht notwendigerweise handschriftliche Zustimmung. Es bedeutet: Text, klare Zuordnung zur erklärenden Person, dauerhaft speicherbar.
In der Praxis bringt ein standardisierter Signaturprozess oft Vorteile, weil er Nachweisbarkeit und Tempo verbindet. Intern wählen Firmen für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag häufig QES als vorsichtigen Standard, wenn es um Compliance und Beweiskraft geht.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag digital unterschreiben – Häufige Fragen und Antworten
Wenn mehrere Personen zustimmen müssen, wenn externe Parteien beteiligt sind oder wenn intern eine hohe Nachweisbarkeit gefordert ist. In solchen Setups spart ein einheitlicher Prozess meist die meiste Abstimmung.




