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E-Signatur im Behördenumfeld: Wie die Stadt Zug ihre Prozesse durchgängig digitalisiert

12min · Published on 24. Juli 2026 · Updated on 27. Juli 2026
David Fürsinger CPO von Skribble
David Fürsinger CPO von Skribble
 

E-Signatur im Behördenumfeld: Wie die Stadt Zug ihre Prozesse durchgängig digitalisiert

Stadtratsbeschlüsse, Arbeitsverträge, Betreibungsbegehren – in einer Verwaltung braucht vieles eine rechtsgültige Unterschrift. Wer Prozesse digitalisiert, aber am Schluss doch ausdruckt, unterschreibt und wieder einscannt, verschenkt genau den Effizienzgewinn, um den es geht. Oder, wie es Nicolas Lemaitre von der Stadt Zug ausdrückt: «Prozesse digitalisieren ohne E-Signatur ist wie Säen ohne Ernten.»

In diesem Webinar berichtet Nicolas Lemaitre, Projektleiter Smart City der Stadt Zug, wie die Verwaltung die elektronische Signatur als zentrales Werkzeug der Digitalisierung eingeführt hat – vom Stadtrat als Einstieg bis zur tiefen Integration in die Fachanwendungen. Philipp Dick, Mitgründer von Skribble, ordnet die Signaturstandards ein und zeigt, wie sich mit elektronischen Siegeln und der elektronischen Beurkundung noch mehr Behördenprozesse digitalisieren lassen.

Das nehmen Sie mit

  • Warum ein halber Weg nicht funktioniert – analoge und digitale Unterschrift vertragen sich nicht
  • Mit welchen Anwendungsfällen die Stadt Zug gestartet ist – und warum der Stadtrat der ideale Einstieg war
  • Wie die Stadt Zug als eigene Registrierungsstelle Mitarbeitende selbst für die QES freischaltet
  • Wann sich elektronische Siegel statt Signaturen lohnen
  • Wie die elektronische Beurkundung ganz ohne Hardware-Token funktioniert

Kurz: Die E-Signatur ist ein kleiner Hebel mit grosser Wirkung – wenn man den Wechsel konsequent geht und sie dort einsetzt, wo unterschrieben wird.

Vollständiges Transkript

Begrüssung und Vorstellung von Nicolas Lemaitre

Philipp Dick: Hallo und willkommen zu einem weiteren Skribble-Webinar, heute zum Thema E-Signing und E-Sealing im Behördenumfeld. Es freut mich ausserordentlich, Nicolas Lemaitre begrüssen zu dürfen – die Stadt Zug ist Kunde von Skribble der ersten Stunde und hat in grossem Stil digitalisiert.

Vorab ein Hinweis zu Fragen: Posten Sie diese jederzeit gerne in den Kommentaren, wir beantworten sie jeweils nach den einzelnen Teilen oder am Schluss. Zur Agenda: eine kurze Einführung zu Skribble, dann der Use Case der Stadt Zug mit Nicolas, und anschliessend zeige ich weitere Möglichkeiten auf, wie man im Behördenumfeld mit Siegeln und der elektronischen Beurkundung weiter digitalisieren kann. Nicolas Lemaitre ist Projektleiter Smart City. Mein Name ist Philipp Dick, ich bin einer der Gründer von Skribble.

Warum elektronisch signieren?

Philipp Dick: Kurz zu Skribble: Wir wurden 2018 gegründet und haben mittlerweile über 100'000 aktive Nutzende, dazu viele passive, die nur mitsignieren. Über die Plattform wurden rund 3 Millionen Signaturen getätigt, und wie Sie sehen, sind bereits einige Behörden, Kantone und Organisationen mit Skribble im Einsatz.

Warum elektronisch signieren? Es geht um Geschwindigkeit: Auf dem elektronischen Weg ist man rund zehnmal schneller. Statt dass es Tage dauert, bis alle Signaturen auf dem Dokument sind, reden wir von Minuten. Und damit auch günstiger – es geht nicht nur um Papier und Briefmarken, sondern vor allem um die Zeit, die man nicht braucht, um Dokumenten hinterherzurennen, alle Unterschriften zusammenzubekommen oder verlorene Dokumente auf dem Papierweg zu ersetzen. Elektronisch läuft das schneller, effizienter und streamlined in einem Prozess. Und nachhaltiger: Ein Dokument digital zu erstellen und direkt zu signieren ist viel nachhaltiger, als es auszudrucken, zu transportieren, einzuscannen und physisch abzugeben.

Skribble im Überblick

Philipp Dick: Viele unserer Kunden wählen Skribble vor allem wegen der Einfachheit: einfach, selbsterklärend und damit leicht auszurollen. Es braucht keine Schulung, um das Tool zu nutzen – es geht eher um Guidance: Wie setzt man die elektronische Signatur ein, welche Dokumente signiert man wie? Das Tool selbst braucht wenig bis keine Erklärung.

Bei Skribble kann man sofort alle Signaturstandards nutzen – von der einfachen über die fortgeschrittene bis zur qualifizierten elektronischen Signatur. Im Behördenumfeld ist vor allem die qualifizierte elektronische Signatur zentral, dazu hören wir gleich mehr von Nicolas. Skribble bringt alle Zertifizierungen mit, die es braucht, um in der Schweiz und der EU im Behördenumfeld – bis hin zu Banken – Software-as-a-Service anzubieten. Entsprechend geschützt und sicher sind die Systeme.

Skribble lässt sich über eine API einfach überall anbinden – auch das sehen wir bei der Stadt Zug: Das Dokument wird in der Fachanwendung erstellt, direkt in den Signaturprozess geleitet und danach automatisch weiterverarbeitet. Und wir sind anbieterunabhängig: Wir arbeiten mit verschiedenen Trust-Service-Providern und Identitätsanbietern zusammen, in der Schweiz vor allem mit Swisscom. Sobald es eine staatliche E-ID in der Schweiz gibt, werden wir bei den Ersten sein, die sie einbinden. Unsere Leute sind alle im Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur geschult – der Königsdisziplin unter den elektronischen Signaturen.

Rechtsgültigkeit und Beweiskraft: die drei Signaturstandards

Philipp Dick: Kurz zur Unterscheidung: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signatur – alles aus einer Hand. So wird es auch in den Gesetzen unterschieden: In der Schweiz sprechen wir vom ZertES, in der EU vom eIDAS. Wichtig: Rechtsgültigkeit ist nicht gleich Beweiskraft. Bei formfreien Verträgen ist grundsätzlich jede Signatur rechtsgültig – man könnte den Vertrag theoretisch per Handschlag eingehen. Dann ist die Beweiskraft relevant: Je mehr Beweiskraft, desto mehr Durchsetzungsvermögen im Fall eines Gerichtsverfahrens. Bei Verträgen mit Schriftformerfordernis ist jedoch einzig die qualifizierte elektronische Signatur rechtsgültig. Davon hören wir jetzt mehr von Nicolas – ich übergebe gerne.

«Digitalisieren ohne E-Signatur ist wie Säen ohne Ernten»

Nicolas Lemaitre: Vielen Dank, Philipp. Gerne berichte ich von unseren Erfahrungen in der Stadt Zug mit der elektronischen Signatur als sehr zentralem Werkzeug in Digitalisierungsprozessen. Der Einstieg ist die Frage: Warum machen wir das? Wir wollen effizienter werden, schnelle Prozesse haben und die steigende Aufgabenlast mit weniger Ressourcen bewältigen.

Ein schönes Beispiel: ein modernes Workplace-Environment – aber die arme Fabienne hat den Prozess wunderbar digitalisiert, und der Tim hält ein Papier in der Hand. Sie fragt: «Warum hast du das ausgedruckt? Ich habe es doch digitalisiert.» Und er sagt: «Ich musste unterschreiben.» Genau das haben wir häufig gesehen: Wir hatten Prozesse bis zur Unterschrift digitalisiert und dann selbst diesen Medienbruch gemacht. Das bedingt, dass man die Ablage separat auf Papier hat. Oder wie ich sagen würde: Prozesse digitalisieren ohne E-Signatur ist wie Säen ohne Ernten. Man hat den Aufwand, aber nicht die Erleichterung. Wenn man nur eine digitale Arbeitskopie hat, aber das Original im Bundesordner liegt, ist das nicht zielführend.

Warum es einen konsequenten Wechsel braucht

Nicolas Lemaitre: Die elektronische Signatur klingt cool – aber wenn man sie nur schrittweise einführen will, läuft man in ein Problem: Die digitale und die analoge Unterschrift vertragen sich nicht gut, es gibt keine Graustufen. Die gescannte Handunterschrift ist nicht rechtsgültig, weil sie forensisch nicht ausgewertet werden kann, und die ausgedruckte elektronische Signatur ist nicht mehr als ein Bild. Deshalb braucht es einen konsequenten Wechsel, sobald die elektronische Unterschrift eingesetzt werden soll.

Ich wurde in Gemeinden, in denen wir die E-Signatur eingeführt haben, oft gefragt: «Womit sollen wir beginnen?» Die Stadt Zug bedient IT-seitig auch andere Gemeinden im Kanton. Die naheliegende Antwort «Nutzt es überall, wo ihr unterschreibt» ist zwar einfach, aber wenig zielführend – die Mitarbeitenden denken in Prozessen und Anwendungen. Man muss anwendungsbezogen überlegen: Wann unterschreibt wer? Und dann auf die Leute zugehen, um diese Prozesse zu digitalisieren.

Anwendungsfälle bei der Stadt Zug: Stadtrat und GEVER

Nicolas Lemaitre: Wir haben gleich mit der «Champions League» angefangen – dem Stadtrat. Das war ein guter Einstieg, weil er die E-Signatur häufig und regelmässig nutzt: einmal pro Woche eine grosse Zahl an Unterschriften. Die Stadtratsbeschlüsse müssen die Schriftform erfüllen, da drängt sich die qualifizierte elektronische Signatur auf. Es sind mehrere Personen involviert – es unterschreiben immer der Stadtpräsident und der Stadtschreiber –, und da gibt es einen Zeitgewinn, weil sie unabhängig voneinander dasselbe Dokument unterschreiben können. Und wichtig: Wir haben so Entscheidungsträger, die zu Botschaftern der elektronischen Signatur geworden sind.

Wir haben zudem unsere Geschäftsverwaltungslösung (GEVER) mit Skribble «verheiratet», sodass direkt aus der Fachanwendung signiert werden kann. In unserem Fall ist das die Lösung Axioma. Dort behandeln wir zuerst alle Ausnahmen: Liegt ein Dokument vor, in welcher Form? Muss es zuerst in ein PDF gewandelt werden? Handelt es sich um eine Schlussversion, die nicht mehr signiert werden könnte, weil sie archiviert ist? Sind diese Ausnahmen abgefangen, wählt man in der Fachanwendung direkt die signierenden Personen aus und stellt über die API die Signaturanfrage an Skribble. Dort wird der Prozess abgearbeitet, und sobald das Dokument fertig signiert ist, geht es zurück in die Geschäftsverwaltung und wird dort als Schlussversion unveränderbar im Archiv abgelegt. Wichtig war uns, dass die Leute nicht mit fünf neuen Tools arbeiten müssen, sondern das Instrument in ihrer gewohnten Umgebung nutzen können.

Weitere Anwendungsfälle: Personal und Betreibungsamt

Nicolas Lemaitre: Ein Anwendungsfall, der mich besonders freut, ist die Personalabteilung, die als Lokomotive vorangeht und Arbeits- sowie Weiterbildungsverträge elektronisch signieren lässt. Der Arbeitsvertrag ist typischerweise einer der ersten Kontakte neuer Mitarbeitender – ein schönes Beispiel für «Digital First» und Employer Branding. Die neuen Mitarbeitenden sehen, dass wir digital unterwegs sind, und wir sehen im Gegenzug, wie digital sie unterwegs sind. So kommen alle einmal mit der E-Signatur in Berührung.

Ein weiterer Anwendungsfall ist das Betreibungsamt: Das Betreibungsbegehren kann vollständig digital eingereicht werden, und Gläubiger, die über die elektronische Signatur verfügen, können die Einverständniserklärung gleich im Prozess abschliessen. Das ist zahlenmässig nicht die grosse Masse, aber ein Signal: Wir setzen die Unterschriften ein, wo es möglich ist, und wollen die Leute, die die digitale Speerspitze bilden, sicher nicht bestrafen.

Erfolgsfaktoren bei der Einführung

Nicolas Lemaitre: Ein klares Bekenntnis ist ein wichtiger Punkt. Bei uns werden Handunterschriften nur noch auf Stadtratsantrag hin geleistet – wir haben den Spiess umgedreht und für die alte Welt eine beträchtliche Hürde eingebaut. Schön ist der unmittelbare Mehrwert: Ich höre immer wieder «Oh wow, das ging jetzt einfach, es ist schon signiert.» Digitalisierung ist oft schwer fassbar und transformativ – aber hier kann man etwas Handfestes zeigen.

Ein weiterer Erfolgsfaktor: Wir wurden selbst Registrierungsstelle. Skribble arbeitet mit Zertifikaten der Swisscom Trust Services, und als Registrierungsstelle können wir allen Mitarbeitenden die qualifizierte elektronische Signatur selbst einrichten. Wir führen den Verifikationsprozess durch, machen das Onboarding und begleiten die erste Signatur, damit die Leute sehen, dass das keine Hexerei ist. Auf der Seite der Swisscom Trust Services ist beschrieben, wie man eine RA-Stelle (Registration Authority) wird: RA-Vertrag abschliessen, Agenten und einen Master-Agenten bestimmen, weitere Agenten hinzufügen – eine einfache Sache, wenn man es einmal eingerichtet hat.

Worüber wir besonders glücklich sind: Wir konnten die E-Signatur in wenigen Wochen einführen. Damals hat sich sogar die Zuger Polizei angehängt und konnte innerhalb weniger Tage als eigene Domäne im Vertrag zwischen der Stadt Zug und Skribble mitunterschreiben. Es ist sehr sicher, eine Schweizer Lösung, und das Signieren ist einfach und intuitiv. Auch die API war zu Beginn ein starkes Argument: Wir haben die E-Signatur in unsere E-Government-App eZug integriert, kann direkt in der App signieren und mich passwortlos auf der Plattform anmelden. Alles in allem hatten wir mit Skribble einen zuverlässigen, flexiblen Partner.

Zur letzten Frage – was würden wir anders machen? Wir sind durchwegs glücklich mit der Lösung. Höchstens hätten wir noch etwas früher auf die E-Signatur setzen können, denn sie erleichtert unsere Arbeit im Alltag stark. Vielen Dank.

Philipp Dick: Vielen Dank, Nicolas, für diese Einblicke und diesen Erfahrungsbericht – eine sehr schöne Story und eine im grossen Stil gelungene Effizienzsteigerung.

Fragen und Antworten: die Praxis bei der Stadt Zug

Wie geht ihr mit internen Dokumenten um, die man nicht jedes Mal kostenpflichtig signieren möchte?

Nicolas Lemaitre: Wir unterschreiben im Moment sicher noch zu viel – grundsätzlich mit der qualifizierten elektronischen Signatur, auch in Fällen, in denen es nicht nötig wäre. Das liegt daran, dass es für uns nur eine Art «Kugelschreiber» geben soll: Den Leuten zu erklären, dass sie etwas Neues machen müssen – und dann noch in drei Varianten –, ist zu viel. Wir wollen sie erst ans elektronische Unterschreiben gewöhnen, und mit der QES sind wir wasserdicht. Woran wir noch arbeiten müssen, ist die Frage: Muss ein Dokument überhaupt signiert werden? Viele Prozesse benötigen keine Schriftform. Trotzdem ist es uns lieber zu wissen, dass die Person das Dokument gesehen hat – und diese Person ist froh, dass es danach nicht mehr geändert werden konnte. Bei den Arbeitsverträgen verwenden wir übrigens die fortgeschrittene Signatur, keine qualifizierte – wir können neuen Mitarbeitenden noch nicht zumuten, sich vorab zur Identifikation zu begeben.

Philipp Dick: Ich sehe es ähnlich. Es ist einfacher zu erklären, wenn man nur eine elektronische Signatur hat. Die eigentliche Frage ist, wo es überhaupt eine Signatur braucht – gerade in der digitalen Welt, wo man auch anders beweisen kann, dass jemand ein Dokument gesehen hat.

Nicolas Lemaitre: Da sind die Tools heute schon weiter, Stichwort Versionierung in Microsoft 365, wo man sieht, wer wann welche Version verändert hat. Der primäre Fokus ist aber, die Leute daran zu gewöhnen, dass sich Prozesse verändern.

Wie seid ihr vorgegangen – Abteilung für Abteilung?

Nicolas Lemaitre: Es läuft schon auch Departement für Departement. Beim anwendungsbezogenen Vorgehen muss man genau hinschauen – etwa bei Baugesuchen und Baubewilligungen, wo auch der Nachführgeometer und die Bauherrschaften im Prozess sind. Man überlegt: Was braucht es, wie digitalisiere ich den Prozess, welche Parteien muss ich mit im Boot haben? Das ist eine aufwendige Arbeit und ein spezifisches Durchleuchten jedes Prozesses.

Wie steht es um die Beweiskraft bei fortgeschrittenen und einfachen Signaturen?

Philipp Dick: Bei Verträgen mit Schriftformerfordernis ist gemäss Obligationenrecht nur die QES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Nicolas Lemaitre: Genau – Artikel 14 Absatz 2bis. Als Nichtjurist ist das der einzige Artikel, den ich kenne, ich musste ihn oft erklären.

Philipp Dick: Bei Dokumenten ohne Schriftformerfordernis, die dennoch vor Gericht kämen, wird laut unseren Legal-Fachleuten die fortgeschrittene Signatur gewürdigt – man hat identifizierende Merkmale der Person auf einem gewissen Level, die nachvollziehbar sind. Bei der einfachen Signatur wird typischerweise nur eine E-Mail-Adresse geprüft; hier kommen je nach Fall andere Vertragsmerkmale stärker zum Tragen. Die qualifizierte Signatur ist wasserdicht, weil sie im Gesetz klar verankert ist.

Hattet ihr Fälle, in denen Mitarbeitende ihr Handy nicht zum Signieren nutzen wollten?

Nicolas Lemaitre: Es gab Versuche mit «Ich habe kein Smartphone» – glücklicherweise lässt sich der zweite Faktor, die Mobile ID, auch SIM-basiert mit einem Tastenhandy nutzen. Grundsätzlich ist man sich heute einig, dass ein blosses Login-Passwort bei der Nutzung von IT-Infrastruktur nicht mehr reicht – man braucht ohnehin einen zweiten Faktor, und dafür braucht man das Telefon als Schlüssel. Wenn jemand das geschäftliche E-Mail nicht auf dem Smartphone haben will, ist das eine Frage der Work-Life-Balance – aber das Telefon rein als Sicherheitsinstrument einzusetzen, dafür ist das Verständnis gross. Der Lohn kommt ja auch aufs private Konto.

Philipp Dick: Genau. Für die QES braucht es einen zweiten Faktor, und das Handy kommt dabei zum Einsatz – nicht nur fürs Signieren, sondern auch fürs Einloggen in die Systeme.

Wie entwickeln sich die Kosten der QES?

Philipp Dick: Die Kosten werden sinken. Das ist absehbar, gerade mit Blick auf die E-ID – die QES könnte künftig sogar Teil einer E-ID sein. Da wird noch einiges passieren und günstiger werden.

Weiter digitalisieren: elektronisch siegeln mit Skribble

Philipp Dick: Ich möchte kurz erläutern, wie man im Behördenumfeld weiter Effizienz steigern kann. Ein Thema ist das Siegel, das auch die Stadt Zug im Einsatz hat. Grundsätzlich gibt es das geregelte und das fortgeschrittene Siegel – ähnlich wie bei den Signaturen. Nur das geregelte Siegel (in der EU: qualifiziertes Siegel) ist klar im ZertES geregelt und damit auch im Validator des Bundes prüfbar. Deshalb kommt im Behördenumfeld oft das geregelte Siegel zum Einsatz.

Warum elektronisch siegeln über Skribble? Wegen der Einfachheit: Man kann direkt über die Oberfläche siegeln, ohne IT-Ressourcen, und die Personen, die das Siegel verwenden dürfen, direkt im Frontend bewirtschaften. Auch das Beantragen des Siegels kann Skribble unterstützen. Letztlich ist das Siegel die Signatur einer Organisation – also einer juristischen statt einer privaten Person.

Kurz gezeigt: Ich logge mich über mein Federated Login ein und lade das Dokument hoch, das ich siegeln will. Für die Demo nehmen wir ein fortgeschrittenes Siegel. Weil das Siegel bei mir freigeschaltet ist, kann ich oben zwischen «als Privatperson signieren» und «als Firma Skribble siegeln» wählen. Ich habe ein Bild der Schweiz gewählt – hier könnten Behörden zum Beispiel den Stempel digitalisieren, den man früher aufs Dokument geknallt hat. Ich platziere es, und mit einem weiteren Klick ist das Dokument gesiegelt. Es lässt sich herunterladen, weiterverarbeiten oder versenden. Ein Strafregister- oder Betreibungsregisterauszug liesse sich so perfekt mit einem Siegel der Stadt Zug oder des zuständigen Amts versehen.

Elektronisch beurkunden und beglaubigen

Philipp Dick: Eine weitere Möglichkeit liegt im Handelsregister- und Notariatsumfeld – immer noch sehr papierlastig. Beim Beurkunden und Beglaubigen sehen wir fast nur Papier. Dabei sind die Grundlagen, es elektronisch zu machen, auf Bundesebene längst gegeben; bei einzelnen Kantonen braucht es noch gesetzliche Anpassungen. Der Papierprozess ist aufwendig – vor allem die Archivierung: Ein beurkundetes Dokument muss lebenslänglich archiviert werden, entsprechend liegen riesige Papiersammlungen bei Notaren und Ämtern.

Es gibt bereits elektronische Möglichkeiten, aber auch die sind aufwendig – mit zu installierender Software, Hardware-Token und vielen Schritten. Mit dem Setup, das wir in Skribble umgesetzt haben, geht das ohne Hardware-Token: So wie man mit qualifizierter Signatur per PIN-Eingabe signiert, kann man direkt auch beurkunden. Man lädt das Dokument hoch und wählt die Signatur. Hier gibt es ein zusätzliches Feld: Neben der QES nach Schweizer Recht bekommt man auch die Bestätigung aus dem UPReg (Register der Urkundspersonen). Man signiert mit qualifizierter Signatur und PIN auf dem Mobile, bestätigt dann die Zulassungsbestätigung für die Beurkundung mit einer weiteren PIN-Eingabe – und schon ist die Beurkundung digital abgewickelt. Auf dem Dokument ist das mit einem Eintrag ersichtlich, der vom Bund abgeholt wird. Das Original liegt so in digitaler Form vor und kann digital archiviert werden.

Zum Schluss: Fristen und Zustellung

Philipp Dick: Das waren zwei weitere Themen, die inspirieren können, wie man weitere Prozesse digitalisiert. Damit sind wir am Ende des Webinars. Bei Fragen oder wenn Sie das vertiefen möchten, kontaktieren Sie uns gerne oder folgen Sie uns auf LinkedIn – wir haben auch einen Blog. Eine Frage kommt noch herein:

Wie werden Zustellungsdaten gehandhabt, etwa bei Geschäften mit relevanten Fristen?

Philipp Dick: Bei Signatur und Siegel ist immer ein Zeitstempel enthalten – in diesem Fall von der Zertifizierungsseite von Swisscom –, der den zeitbestimmenden Faktor eines Dokuments darstellt. Die Frage ist aber oft: Zeitpunkt der Signatur versus Zeitpunkt des Einreichens. Skribble hat den Fokus auf dem Signieren. Beim Einreichen – etwa beim Handelsregisteramt – gibt es je nach Kanton entsprechende Plattformen, oder man nutzt zugelassene sichere Zustelldienste wie IncaMail oder PrivaSphere, um bei Behörden eingeschrieben digital zu übermitteln. Wie ein Dokument eingereicht und abgeholt wird, ist eine andere Disziplin – da vermitteln wir gerne entsprechende Kontakte.

Vielen Dank fürs Zuschauen und Zuhören, und vielen Dank, Nicolas, für deine Präsentation. Ich wünsche allen einen schönen Tag und bis bald.

Das Transkript endet hier.

Über Nicolas Lemaitre

Nicolas Lemaitre ist Projektleiter Smart City der Stadt Zug. Er hat die elektronische Signatur als zentrales Werkzeug der Digitalisierung in der Stadtverwaltung eingeführt – vom Stadtrat als Einstieg über die tiefe Integration in die Geschäftsverwaltung (GEVER) bis zur eigenen Registrierungsstelle, über die die Stadt Zug ihre Mitarbeitenden selbst für die qualifizierte elektronische Signatur freischaltet. Als Verantwortlicher, der die E-Signatur auch für weitere Gemeinden im Kanton Zug ausgerollt hat, kennt er die Praxis der Einführung im Behördenumfeld aus erster Hand.

→ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/nicolas-lemaitre

Über Philipp Dick

Philipp Dick ist Mitgründer von Skribble, dem Schweizer E-Signatur-Service für rechtsgültiges elektronisches Unterschreiben. Er begleitet Organisationen bei der Einführung der elektronischen Signatur und ist Experte für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – die «Königsdisziplin» unter den E-Signaturen. In diesem Webinar ordnet er die Signaturstandards und Rechtsräume (ZertES und eIDAS) ein und zeigt, wie sich mit elektronischen Siegeln und der elektronischen Beurkundung noch mehr Behördenprozesse digitalisieren lassen.

→ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/philippdick

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