E-Signatur-Ratgeber 2026: Welcher E-Signatur-Standard für welches Dokument?

5min · Published on 28. September 2026 · Updated on 29. September 2026
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger Marketing Manager, campaign & content
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger Marketing Manager, campaign & content
 

Welchen E-Signatur-Standard braucht ein Dokument? Die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) oder die qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Für ein paar Fälle beantwortet das Gesetz diese Frage. Für die große Mehrheit aller Geschäftsdokumente schweigt es. Dann bleiben Bauchgefühl, Hausmeinung oder ein Anbieter, der an der Antwort mitverdient. Der E-Signatur-Ratgeber 2026 für den deutschen Mittelstand liefert nun eine weitere Quelle: die Praxis. Wir haben nicht gefragt, was Unternehmen zu tun glauben, sondern ausgewertet, was in 12 Monaten tatsächlich passiert ist.

Die 5 wichtigsten Erkenntnisse

  1. Die einfache elektronische Signatur (EES) ist der Regelfall
  2. Der Dokumenttyp entscheidet
  3. Der Arbeitsvertrag fällt aus dem Muster
  4. Zwischen den Branchen liegen Welten
  5. Die meisten Organisationen wählen gar nicht

Unser Ratgeber bietet eine praktische 
Starthilfe, damit jedes Unternehmen, egal 
ob groß oder klein, informiert und selbstbestimmt auf die elektronische Signatur wechseln kann.

Roni Oeschger, CEO & Co-Founder, 
Skribble

1. Die einfache elektronische Signatur (EES) ist der Regelfall

70 % aller Signaturen sind einfache elektronische Signaturen (EES), 24 % fortgeschrittene (FES) und 6 % qualifizierte (QES).

Für diese Verteilung dürfte weniger der rechtliche Bedarf ausschlaggebend sein als der Aufwand. Vor der ersten QES steht eine Identifizierung. Wer diesen Schritt scheut, bleibt bei der EES, auch wenn das Dokument mehr Beweiskraft vertragen würde.

Das ändert sich. Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), deren Einführung für Anfang 2027 geplant ist, erfolgt die Identifizierung einmalig in der Wallet statt beim E-Signatur-Anbieter. Anwendungsfälle, die bislang aus Aufwandsgründen bei der EES geblieben sind, sind ab dann neu zu bewerten.

2. Der Dokumenttyp entscheidet

Über alle Branchen hinweg laufen Vollmachten und Rechnungen größtenteils über die EES: Beides sind Dokumente, die das Tagesgeschäft tragen.

Sobald eine Gegenpartei mit eigenem Interesse mitunterschreibt, steigt der Anspruch an die Beweiskraft. Dann kommt die FES zum Zug: Geheimhaltungsvereinbarung 68 %, Mietvertrag 65 %, Rahmenvertrag 63 %.

Die QES bleibt dort, wo das Gesetz die Schriftform verlangt, eine Behörde die Form vorgibt oder eine Organisation sie zu ihrem Standard gemacht hat.

3. Der Arbeitsvertrag fällt aus dem Muster

Ein Dokumenttyp verteilt sich fast gleichmäßig auf alle drei E-Signatur-Standards: der Arbeitsvertrag. 35 % EES, 34 % FES, 31 % QES.

Dahinter steckt eine Rechtsfrage. Unbefristete Arbeitsverträge sind formfrei. Befristete erfordern weiterhin Schriftform, elektronisch also die QES. Wer beide Vertragsarten im selben Prozess abbildet, sieht genau diese Mischung in den eigenen Zahlen.

  • Der E-Signatur-Ratgeber enthält die vollständigen Vergleichswerte für die Branchen: IT und Software, Beratung und Dienstleistung, Industrie und Fertigung, Bau und Planung sowie Immobilien und Hausverwaltung.

4. Zwischen den Branchen liegen Welten

In Industrie und Fertigung laufen 90 % aller Signaturen über die EES, in Bau und Planung 77 %. In der Immobilienbranche ist es umgekehrt: Dort laufen 78 % über die QES. Beratungen verteilen sich breiter als jede andere Branche: 43 % EES, 40 % FES, 17 % QES.

Der Unterschied kommt nicht allein von den Dokumenten. Zusatzvereinbarungen werden in Industrie und Fertigung mit der EES signiert, in IT und Software mit der FES und in der Immobilienbranche mit der QES. Dasselbe Dokument, drei Antworten. Der Branchendurchschnitt hilft Ihnen also nur bedingt weiter, der Blick auf die eigene Branche schon.

5. Die meisten Organisationen wählen gar nicht

Bei Organisationen, die mehrere Dokumenttypen elektronisch signieren, steht in 44 % der Fälle über 12 Monate nur ein einziger E-Signatur-Standard im Einsatz.

Das Lehrbuch sagt: Die Beweiskraft richtet sich nach dem Dokument und seinem Risiko. Im Alltag ist sie meist eine Grundeinstellung, die einmal gesetzt und danach nicht mehr angefasst wurde. Genau dort liegt das Risiko, und genau dort liegt der Hebel.

Zu niedrig eingestellt bedeutet: Ein Dokument mit hohem Haftungsrisiko hängt an einer Signatur mit wenig Beweiskraft. Zu hoch eingestellt bedeutet: Jede Rechnung durchläuft eine Identifizierung, die für diesen Beleg niemand braucht.

Methodologie: Woher die Daten kommen

Die Kennzahlen beruhen auf einer aggregierten Auswertung der Skribble-Plattform im deutschen Markt vom 29. Juli 2025 bis zum 28. Juli 2026. Sämtliche Daten wurden vollständig anonymisiert verarbeitet, personenbezogene Daten haben wir zu keinem Zeitpunkt ausgewertet. Herangezogen wurden ausschließlich der verwendete E-Signatur-Standard und der verallgemeinerte Dokumenttyp, automatisch aus den Betreffzeilen kategorisiert. Inhaltsdaten signierter Dokumente wurden weder geöffnet noch ausgewertet. Die Branchenzuordnung erfolgte automatisiert anhand der Domain.

Der Ratgeber ist weder eine repräsentative Erhebung für den deutschen Markt noch eine Aussage darüber, welcher Standard rechtlich erforderlich ist. Er zeigt, was in der Praxis üblich ist. Für die Beurteilung Ihres Anwendungsfalls holen Sie bitte fachlichen Rat ein.

E-Signatur-Ratgeber vollständig lesen

Welche Einstellung zu Ihrem Unternehmen passt, zeigt Ihnen der vollständige E-Signatur-Ratgeber 2026, mit den Vergleichswerten für Ihre Branche und einer praktischen Checkliste zur Beweiskraft.

Alles klar?

Ja, in der EU ist sie rechtsgültig, auch dann, wenn das Gesetz Schriftform verlangt. In diesem Fall mit der QES: Sie ersetzt in Deutschland nach §§ 126 Abs. 3, 126a BGB die handschriftliche Unterschrift. Weltweit hängt die Gültigkeit von den jeweiligen Gesetzen und Bestimmungen ab.

Jede Person, die selbst unterschreiben soll, weist einmalig ihre Identität nach: mit Personalausweis oder Reisepass, dazu eine Mobilnummer, über die Sie die QES freischalten und später Ihre Unterschriften bestätigen. Wer Dokumente nur zur Unterschrift versendet, muss sich nicht identifizieren.

Ja. Für einige Dokumente schließt das Gesetz die elektronische Form ausdrücklich aus, darunter beispielsweise die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) und die Bürgschaftserklärung von Privatpersonen (§ 766 BGB).

Über eine Software wie Adobe Acrobat, die Signatur-Zertifikate prüfen kann. Oder über den kostenlosen Signatur-Validator von Skribble: Er zeigt, ob mit EES, FES oder QES signiert wurde, ob nach eIDAS oder ZertES und ob die Signatur gültig ist. Den Bericht bekommen Sie als signiertes PDF für Ihre Akten.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Raus aus dem Papierkram. 

Rein in den digitalen Flow.

Einfach. Zertifiziert. Integriert. Lokal.

Kostenlose Testphase verfügbar.
Keine Kreditkarte nötig.
Nutzbar auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.