Wann ist eine Unterschrift ungültig?

8min · Published on 16. Juli 2024 · Updated on 23. September 2025
Luc Lippuner
Beispiel einer nicht rechtsgültigen Unterschrift
Luc Lippuner
 

Eine Unterschrift ist ungültig, wenn sie nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann oder nicht ernst gemeint war. Auch Formfehler, fehlende Vollmacht oder Unklarheit über die Vertretung können dazu führen, dass ein Dokument vor Gericht nicht anerkannt wird.

Ungültige Unterschrift – Das Wichtigste in Kürze

  • Ungültige Unterschriften: Eine Unterschrift ist ungültig, wenn sie gefälscht, unter Zwang geleistet, von einer nicht berechtigten Person ausgeführt wurde oder wenn der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht geschäftsfähig war.
  • Formale Anforderungen: In Deutschland muss eine rechtsgültige Unterschrift aus einem individuellen und charakteristischen Schriftzug bestehen, der klaren Rückschluss auf einen Namen erlaubt und zumindest einzelne erkennbare Buchstaben enthält.
  • Rechtsgültigkeit vs. Beweiskraft: Ein Vertrag ist rechtsgültig, wenn er den gesetzlichen Vorgaben entspricht, einschließlich der vorgeschriebenen Unterschriftsform. Die Beweiskraft einer Unterschrift vor Gericht hängt davon ab, wie eindeutig sie die Identität des Unterzeichnenden nachweist und ob das Dokument seit der Unterschrift unverändert blieb.
  • Elektronische Signaturen: Elektronische Signaturen sind rechtsgültig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und somit verbindlich.

Wann ist eine Unterschrift gültig?

Damit eine Unterschrift rechtsgültig ist, muss sie

  1. eigenhändig geleistet und mit dem vollständigen Familiennamen versehen sein,
  2. individuelle Merkmale aufweisen, die eine Nachahmung erschweren, und
  3. als Namenswiedergabe erkennbar bleiben, auch wenn sie nicht vollständig lesbar ist.

Eine rechtsgültige Unterschrift soll generell sicherstellen, dass der Unterzeichnende dem Inhalt des Dokuments zustimmt. Weiter soll sie mit vernünftiger Sicherheit Rückschlüsse auf die Identität des Unterzeichnenden geben. 

Ein paar Kreuze oder eine Zeichnung reichen daher nicht aus, sollte das gezeichnete Dokument jemals als Beweis vor Gericht standhalten. Leserlichkeit ist allerdings eine Bedingung, die nicht unbedingt erfüllt sein muss. Grundsätzlich ist es allerdings ratsam, immer die gleiche Unterschrift zu nutzen. Diese sollte aus dem vollständigen Familiennamen bestehen und die Buchstaben wenigstens ansatzweise erkennbar machen. 

Beispiele: Wann ist eine Unterschrift ungültig?

Die folgenden Punkte zeigen typische Situationen, in denen eine Unterschrift ihre Rechtswirksamkeit verlieren kann. Die Liste ersetzt keine Rechtsberatung und dient nur der Orientierung:

In welchen Fällen kann eine Unterschrift ungültig sein?

  • Handzeichen, Kreuze oder Abkürzungen, wenn der volle Name nicht erkennbar ist.
  • Fehlende Individualität, z. B. einfacher Strich, Smileys etc.
  • Name nicht erkennbar oder Kürzel-Unterschrift
  • Aus Spaß oder Scherz, keine ernst gemeinte Zustimmung zum Dokument.
  • Unter Zwang oder Drohung, z. B. mit dem Zusatz „coactus feci“.
  • Unterschrift unter Vorbehalt, da dadurch oft kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
  • Unterschrift in Vertretung ohne Vollmacht („i. V.“ oder „v. c.“), wenn die Vertretungsbefugnis fehlt oder überschritten wird.

Wann sind Handzeichen, Kreuze oder einfache Zeichen in einer Unterschrift ungültig?

Unterschriften, die nur aus einem Handzeichen, einem Kreuz oder aus wenigen, unvollständigen Buchstaben bestehen, gelten oft als ungültig. Wichtig ist, dass der Schriftzug den vollen Namen erkennen lässt und individuelle Merkmale aufweist. Fehlt beides, kann die Unterschrift vor Gericht angefochten werden.

Eine Ausnahme gilt für Menschen, die nicht lesen oder schreiben können. Sie dürfen anstelle einer klassischen Unterschrift ein anderes Zeichen setzen, sofern klar erkennbar ist, dass damit die Zustimmung zum Dokument erteilt wird. In diesen Fällen wird die Unterschrift in der Regel nicht als ungültig beanstandet.

Wann ist eine Kürzel-Unterschrift oder ein abgekürzter Name gültig?

Wenn Sie in der Unterschrift Vorname oder Nachname abkürzen, hängt die Gültigkeit davon ab, ob der Schriftzug weiterhin eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Häufig ist es unproblematisch, nur den Anfangsbuchstaben des Vornamens zu verwenden, wenn der Nachname vollständig ausgeschrieben wird.

Anders sieht es aus, wenn auch der Nachname stark verkürzt ist. Dann fehlt oft die eindeutige Erkennbarkeit, was vor Gericht zur Ungültigkeit führen kann. Gerichte verlangen, dass eine Unterschrift individuelle Merkmale aufweist und zumindest andeutungsweise den vollen Namen erkennen lässt. Wer Kürzel nutzt, sollte daher sicherstellen, dass der Schriftzug lesbar genug bleibt, um die Identität zweifelsfrei festzustellen.

Wann fehlt einer Unterschrift die erforderliche Individualität?

Eine Unterschrift ist dann ungültig, wenn sie keinen ausreichend individuellen Charakter hat. Ein Strich auf dem Papier genügt insoweit nicht. Auch der bloße Aufdruck des Namens in Druckbuchstaben beinhaltet nichts Individuelles. Dasselbe gilt für Malzeichen oder Smileys.

Ist eine aus Spaß oder Scherz gesetzte Unterschrift gültig?

Falls Sie aus Spaß ein Zeichen aufs Papier setzen, egal ob Sie mit Ihrer eigentlichen Unterschrift übereinstimmt oder nicht, ist die Unterschrift ungültig. Das Gesetz erachtet Ihre Zustimmung in diesem Fall als nicht ernst gemeint und spricht von einer Scherzerklärung (§ 118 BGB).

Ist ein Vertrag gültig, wenn eine Unterschrift fehlt?

In manchen Fällen ist ein Vertrag auch gültig, wenn eine Unterschrift fehlt. Folgendes sollten Sie hierzu wissen:

  • Verträge können auch ohne Unterschrift gültig sein, wenn sie mündlich oder durch Verhalten abgeschlossen werden.
  • Ohne schriftlichen Vertrag ist jedoch die Beweisführung schwieriger und unsicherer.
  • Einige Verträge wie Grundstücksgeschäfte oder Kündigungen müssen schriftlich abgeschlossen werden.
  • Wenn die Parteien schriftliche Form vereinbaren, ist der Vertrag ohne Unterschrift ungültig.

Ist eine Unterschrift unter Zwang, Bestechung oder Drohung ungültig?

Wird eine Unterschrift unter Zwang, Bestechung oder Androhung von Gewalt geleistet, ist sie grundsätzlich nicht rechtsgültig. Häufig kennzeichnen Betroffene dies mit dem lateinischen Zusatz coactus feci oder der Abkürzung c. f. („ich tat es unter Zwang“).

Ein c. f. vor der Unterschrift kann zwar helfen, die Umstände der Unterzeichnung zu dokumentieren, ersetzt aber nicht den juristischen Nachweis. Vor Gericht trägt immer die unterschreibende Person die Beweislast. Das bedeutet: Wer geltend macht, unter Zwang unterschrieben zu haben, muss dies mit klaren Belegen und nachvollziehbaren Umständen beweisen können.

Kann ich meine Unterschrift einfach einscannen?

Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann juristisch als einfache elektronische Signatur gelten und ist damit rechtsgültig. Da sie aber lediglich eine Kopie des Originals ist, verfügt sie über wenig Beweiskraft vor Gericht. Für rechtliche Sicherheit empfiehlt es sich, eine elektronische Signatur mit Kryptografie und Zertifikat eines Vertrauensdienste-Anbieters zu verwenden.

Wann ist eine Unterschrift unter Vorbehalt rechtsgültig?

In manchen Situationen möchten Unterzeichnende ihre Zustimmung nicht uneingeschränkt erteilen, sondern an Bedingungen knüpfen. Das geschieht häufig durch den Zusatz „unter Vorbehalt“. Damit soll signalisiert werden: Die Unterschrift wird zwar geleistet, aber die Zustimmung zum Inhalt ist eingeschränkt.

Ob eine solche Unterschrift rechtsgültig ist, hängt stark vom Kontext ab:

  • Bei Verträgen: Ein Vertrag kommt in der Regel nur zustande, wenn beide Seiten vorbehaltlos zustimmen. Wird „unter Vorbehalt“ unterschrieben, kann die Gegenseite dies ablehnen. In der Praxis führt das oft dazu, dass gar kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
  • Bei Empfangsbestätigungen: Hier kann ein Vorbehalt rechtlich wirksam sein. Zum Beispiel, wenn auf einem Lieferschein vermerkt wird „Ware unter Vorbehalt der Prüfung erhalten“. In solchen Fällen bleibt es möglich, später Mängel geltend zu machen.

Ist ein v. c. vor der Unterschrift rechtsgültig?

Abkürzungen wie „i. V.“ (in Vertretung) oder „v. c.“ (vice, „an Stelle von“) werden genutzt, wenn eine Person im Namen einer anderen Person oder Organisation unterschreibt. Solche v. c.-Unterschriften sind aber nur dann gültig, wenn die Vertretungsmacht klar geregelt ist.

Wann ist ein v. c. vor der Unterschrift ungültig?

  • Fehlende Vollmacht: Die Person hat keine Vertretungsbefugnis oder überschreitet deren Umfang.
  • Unklare Kennzeichnung: Die Unterschrift erweckt den Anschein, eigenverbindlich zu sein, ohne den Vertretungszusatz („i. V.“ / „v. c.“).
  • Täuschung oder Missbrauch: Wird eine falsche Abkürzung genutzt (z. B. „ppa.“ ohne erteilte Prokura), kann die Unterschrift unwirksam sein.
  • Formvorschriften nicht eingehalten: Wenn das Gesetz eine besondere Form verlangt (z. B. notarielle Beurkundung), reicht eine einfache Vertretungsunterschrift nicht aus.
  • Beispiel: Ein Mitarbeiter unterschreibt „i. V.“ einen Mietvertrag für Geschäftsräume, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Das Unternehmen ist an diesen Vertrag nicht gebunden, weil die Vertretungsmacht fehlt. Der Mitarbeiter muss hier unter Umständen Schadensersatz leisten.

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    E-Signing Pannen - 5 Rechtsfälle, die typische Fehler bei E-Signaturen zeigen und wie Sie sie vermeiden

Wann ist eine Unterschrift ungültig? Formale Vorgaben in Deutschland

In Deutschland legt der Bundesgerichtshof fest, was eine Unterschrift, die das Prädikat rechtsgültig verdient, auszeichnet. So muss sie:

  • aus einem individuellen und charakteristischen Schriftzug bestehen, der einmalig ist,
  • klaren Rückschluss auf einen Namen erlauben, 
  • zumindest einzelne klar erkennbare Buchstaben beinhalten, 
  • die Identität des Unterschreibenden adäquat kennzeichnen und
  • die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.
  • Kostenloser Leitfaden:
    E-Signieren mit Rechtsgültigkeit - Dokumente sicher elektronisch unterschreiben in Deutschland

Rechtsgültig vs. beweiskräftig: Was ist der Unterschied?

Ein Vertrag gilt dann als rechtsgültig, wenn er sich an die Vorgaben der geltenden Gesetzgebung hält. Dazu gehört auch die Art und Weise, wie er unterschrieben wird. Das Recht gewährt relativ großen Spielraum und folglich gibt es viele Formen von Unterschriften, die als rechtsgültig gelten können. 

Allerdings hat nicht jede rechtsgültige Unterschrift denselben Aussagewert vor Gericht, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Je genauer eine Unterschrift das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen kann, desto höher ist ihre Beweiskraft. Eine hohe Beweiskraft ergibt sich mitunter dann, wenn die Identität des Unterschreibenden einwandfrei nachweisbar ist und aus dem Dokument hervorgeht, dass es seit der Unterschrift nicht mehr verändert wurde.

Rechtsgültige Unterschrift auf elektronischem Weg

Eine elektronische Unterschrift oder Signatur ist eine rechtsgültige technische Methode, dem Inhalt eines Dokuments oder Vertrages auf dem digitalen Weg zuzustimmen respektive sein Einverständnis zu geben. Sie ist somit das digitale Abbild der handschriftlichen Unterschrift, welche sie in nahezu allen Fällen ersetzen kann. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen unterschiedlichen Sicherheitsstandards, die über mehr oder weniger Beweiskraft verfügen.

Das Gesetz kennt drei E-Signatur-Standards. Sie unterscheiden sich in ihrer technischen Sicherheit, ihrer Beweiskraft und darin, für welche Vertragsformen sie geeignet sind:

Dabei variieren die rechtlichen Vorgaben an die technologische Umsetzung der einzelnen Standards.

Die meisten fortgeschrittenen und alle qualifizierten elektronischen Signaturen sind verschlüsselt und durch ein Zertifikat abgesichert. Dieses Zertifikat stammt von einem staatlich anerkannten Vertrauensdienste-Anbieter wie Swisscom oder GlobalSign und bestätigt Echtheit, Identität und Integrität des Dokuments.

Es stellt sicher, dass das Dokument seit der Unterzeichnung unverändert ist und erlaubt im Fall der FES mit hoher Sicherheit und im Fall der QES mit absoluter Sicherheit Rückschlüsse auf die Identität des Unterzeichnenden.

Wann ist welche elektronische Unterschrift rechtsgültig?

Die einfache elektronische Signatur (EES) verfügt über eher geringe Beweiskraft und eignet sich daher für Dokumente interner oder informeller Natur und Verträge ohne Formvorschrift, mit geringem Haftungsrisiko wie zum Beispiel:

  • Lieferanten-Offerten
  • Bestellungen/Aufträge
  • Organisationsinterne Dokumente
  • Bekanntmachungen

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) empfiehlt sich dann, wenn es um Verträge mit substanziellem Haftungsrisiko geht, aber nicht die Schriftform erforderlich ist. So zum Beispiel bei:

  • Mietverträge
  • Kaufverträge
  • Einfache Arbeitsverträge
  • Kontoeröffnungen

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist immer dann ein Muss, wenn das Gesetz die Schriftform verlangt oder interne Unternehmensrichtlinien höchste Sicherheitsstandards erfordern. Dies ist zum Beispiel in folgenden Fällen der Fall: 

  • Konsumkreditverträge
  • Leiharbeitsverträge 
  • Kader-Arbeitsverträge
  • Revisionsberichte
  • Behördendokumente

Fazit: Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Unterschrift rechtsgültig ist?

Eine Unterschrift ist nur dann rechtsgültig, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Handschriftlich bedeutet das, dass sie eigenhändig geleistet, als Name erkennbar und mit individuellen Merkmalen versehen sein muss. Sie darf nicht gefälscht, unter Zwang oder als Scherz gesetzt werden.

Mit uns können Sie alle drei in der EU anerkannten Signatur-Standards nutzen. Ihre Dokumente werden in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland oder der Schweiz gespeichert, verschlüsselt übertragen und fälschungssicher protokolliert. Wir bieten Ihnen eine schnelle, sichere und rechtlich einwandfreie Möglichkeit, Dokumente zu unterzeichnen.

Wann ist eine Unterschrift ungültig – Häufige Fragen und Antworten

Nein. Eine kopierte Unterschrift ist nur ein Abbild des Originals und daher nicht gültig.

Grundsätzlich ist eine digitale Unterschrift gültig, es kommt aber immer auf die Art des Vertrags und den gewählten E-Signatur-Standard an. Ein Vertrag mit Schriftformerfordernis kann zum Beispiel nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden.

Eine eingescannte Unterschrift gilt nach eIDAS als einfache elektronische Signatur und ist damit grundsätzlich rechtsgültig. Ihre Beweiskraft ist jedoch gering, da sie leicht kopiert werden kann und weder kryptografisch gesichert noch zertifiziert ist.

Eine rechtsgültige Unterschrift muss mindestens den vollen Nachnamen enthalten, der Vorname ist nicht zwingend notwendig.

Der deutsche Bundesgerichtshof erachtet bei Leuten mit Doppelnamen die Unterschrift mit einem der beiden Namen als rechtsgültig.

Die Lesbarkeit ist bei der Unterschrift weniger wichtig. Die Signatur muss in erster Linie genügend individuell sein und sollte Rückschluss auf die Identität des Unterzeichnenden erlauben sowie als Name erkennbar sein.

Eine Unterschrift in einem E-Mail ist auf jeden Fall rechtsgültig, wenn sie in Form eines beigefügten PDFs mit Signaturzertifikat eines anerkannten Vertrauensdienste-Anbieters daherkommt. Eine E-Mail-Signatur oder eingescannte Unterschrift im E-Mail kann für gewisse Dokumentarten als rechtsgültig erachtet werden.

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