Ein Beispiel: Wenn Sie mit einer Lieferantin besprechen, dass sie bei der nächsten Bestellung eine zusätzliche Kiste dazulegt, genügt oft eine einfache Absprache. Geht es jedoch um einen neuen Rahmenvertrag über regelmäßige Lieferungen und feste Zahlungsbedingungen, ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll und häufig auch gesetzlich vorgeschrieben.
Vereinbarung & Vertrag: Definitionen, Beispiele und rechtliche Unterschiede

Ein kurzer Händedruck, ein „Wir sind uns einig“ und schon ist die Vereinbarung getroffen. Doch reicht das wirklich aus, wenn es später zu Unklarheiten kommt? Oder braucht es dafür einen echten Vertrag? In vielen Fällen ist der Unterschied nicht sofort sichtbar, die rechtlichen Folgen aber umso mehr. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Vereinbarungen und Verträge klar voneinander unterscheiden, wie Sie sich rechtlich absichern und wann eine elektronische Signatur sinnvoll ist.
Wir zeigen, worauf Sie achten müssen, wann welche Form reicht und wie Sie Dokumente mit einem E-Signatur-Service einfach und rechtssicher digital unterzeichnen, inklusive aller gesetzlich anerkannten Signatur-Standards.
Unterschied Vereinbarung und Vertrag – Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vereinbarung ist eine Absprache, die nicht automatisch rechtlich bindend ist. Erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wird daraus ein Vertrag.
- Ein Vertrag entsteht nur, wenn Angebot, Annahme, Gegenleistung und ein rechtlicher Bindungswille vorliegen. Dann ist er vor Gericht durchsetzbar.
- Mündliche Vereinbarungen können gültig sein, sind aber schwer zu beweisen. Schriftlich oder elektronisch dokumentierte Absprachen bieten mehr Sicherheit.
Was ist eine Vereinbarung und wann ist sie rechtsgültig?
Eine Vereinbarung ist eine Absprache zwischen zwei oder mehr Personen oder Organisationen. Sie legt fest, was die Beteiligten voneinander erwarten. Vereinbarungen kommen oft im Alltag vor, zum Beispiel, wenn Sie sich mit einer Kollegin auf eine bestimmte Vorgehensweise verständigen oder einem Freund zusagen, beim Umzug zu helfen. Solche Absprachen können mündlich oder schriftlich getroffen werden.
Ob eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung rechtskräftig ist, hängt davon ab, wie verbindlich sie gestaltet ist. Grundsätzlich gilt: Nicht jede Vereinbarung ist automatisch rechtlich durchsetzbar. Damit sie rechtlich Bestand hat, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ähnlich wie ein Vertrag.
In vielen Fällen entsteht eine rechtsgültige Vereinbarung erst dann, wenn diese Punkte vorliegen:
Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit einer Vereinbarung:
- Die beteiligten Personen oder Organisationen haben sich über ein Ziel oder eine Handlung verständigt.
- Beide Seiten stimmen dem Inhalt ausdrücklich zu.
- Es besteht ein ernsthafter Wille, sich rechtlich zu binden.
- Die Vereinbarung ist verständlich formuliert und lässt keinen Zweifel an den Pflichten und Rechten.
Auch mündliche und nicht nur schriftliche Vereinbarungen können gültig sein. Allerdings sind sie schwer zu beweisen. Deshalb ist es empfehlenswert, wichtige Absprachen schriftlich festzuhalten. Eine einfache E-Mail oder ein unterschriebenes Dokument genügt häufig schon. Noch sicherer ist es, wenn beide Seiten die Vereinbarung elektronisch unterzeichnen. So lässt sich später belegen, wer was vereinbart hat.
Was ist ein Vertrag und worauf kommt es rechtlich an?
Ein Vertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung. Er verpflichtet alle Beteiligten dazu, das einzuhalten, was darin steht. Im Gegensatz zur einfachen Vereinbarung erfüllt eine vertragliche Vereinbarung bestimmte rechtliche Richtlinien. Wird er gebrochen, können daraus rechtliche Folgen entstehen, etwa Schadenersatz oder Klagen.
Wann liegt ein gültiger Vertrag vor
Ein Vertrag muss vier grundlegende Elemente enthalten, damit er gültig ist. Diese Elemente gelten unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wird.
Diese vier Punkte machen einen Vertrag aus:
- Angebot: Eine Seite schlägt etwas vor, zum Beispiel eine Lieferung oder eine Dienstleistung.
- Annahme: Die andere Seite stimmt dem Angebot inhaltlich zu.
- Gegenleistung: Es findet ein Austausch statt, zum Beispiel Geld gegen Ware oder Dienstleistung.
- Rechtlicher Bindungswille: Beide Seiten wollen sich rechtlich verpflichten.
Nur wenn alle vier Elemente vorliegen, gilt die Abmachung als Vertrag im rechtlichen Sinn. In vielen Fällen ist es sinnvoll, den Vertrag schriftlich festzuhalten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und der Vertrag ist im Streitfall besser nachweisbar.
Vertragsbeispiele aus dem Alltag
Verträge sind ein fester Bestandteil im beruflichen und privaten Leben. Typische Beispiele sind:
- Ein Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber
- Ein Kaufvertrag beim Erwerb eines Autos
- Ein Mietvertrag für eine Wohnung
- Ein Dienstleistungsvertrag mit einer externen Agentur
Vereinbarung und Vertrag im Vergleich
Eine Vereinbarung ist eine gemeinsame Absprache zwischen zwei oder mehr Parteien. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist oft weniger formell als ein Vertrag. Ein Vertrag hingegen ist eine rechtlich bindende Vereinbarung. Er entsteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel ein Angebot, eine Annahme und eine Gegenleistung. Beide Begriffe werden im Alltag oft gleich verwendet, haben aber rechtlich unterschiedliche Folgen.
Merkmal | Vereinbarung | Vertrag |
---|---|---|
Form | Meist formlos, auch mündlich | In vielen Fällen schriftlich |
Rechtliche Bindung | Nicht immer rechtlich bindend | Immer rechtlich bindend, wenn Voraussetzungen erfüllt sind |
Beweiskraft | Gering, vor allem bei mündlicher Absprache | Hoch, wenn schriftlich dokumentiert |
Verbindlichkeit | Oft auf Vertrauen basierend | Durchsetzbar vor Gericht |
Einsatzbereiche | Vorläufige Absprachen, Alltag | Arbeitsverträge, Kaufverträge, langfristige Geschäftsbeziehungen |
Trotz der Unterschiede haben beide Formen etwas gemeinsam: Es geht immer darum, sich auf etwas zu einigen. Das kann mündlich geschehen oder schriftlich dokumentiert werden. Der Unterschied liegt darin, ob daraus rechtliche Folgen entstehen können.
Wann eine Vereinbarung ausreicht und wann ein Vertrag nötig ist
Nicht jede geschäftliche Absprache muss sofort in einem Vertrag enden. In vielen Situationen reicht eine einfache Vereinbarung, etwa wenn der Inhalt überschaubar ist und die Beteiligten ein Vertrauensverhältnis haben. In anderen Fällen ist ein Vertrag unverzichtbar, zum Beispiel, wenn es um größere Summen, sensible Daten oder langfristige Verpflichtungen geht.
Eine Vereinbarung kann ausreichen, wenn:
- Sie sich auf einen klaren, einfachen Sachverhalt beziehen
- keine rechtliche Absicherung notwendig ist
- die Beteiligten gut miteinander vertraut sind
- keine langfristigen Verpflichtungen entstehen
Ein Vertrag ist notwendig, wenn:
- die Absprache rechtlich abgesichert werden soll
- finanzielle oder rechtliche Risiken bestehen
- mehrere Personen oder Organisationen beteiligt sind
- gesetzliche Vorschriften eine schriftliche Form verlangen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Vereinbarung ausreicht, sollten Sie im Zweifel zur sicheren Variante greifen. Gerade bei geschäftlichen Vorgängen ist es sinnvoll, die Absprache zu dokumentieren und rechtswirksam zu machen.
Rechtliche Grundlagen für Vereinbarungen und Verträge
Damit eine Vereinbarung oder ein Vertrag rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei unterscheiden sich die beiden Formen vor allem in der Bindungswirkung, im Nachweis und in der Formvorgabe. Die folgenden Grundlagen helfen Ihnen, zwischen rechtlich tragfähigen und rein informellen Absprachen zu unterscheiden.
Grundsätzlich kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn sich mindestens zwei Parteien über Inhalt und Zweck einig sind. Rechtlich spricht man hier von Angebot und Annahme. Hinzu kommt die sogenannte Gegenleistung: Eine Partei bietet etwas an (z. B. eine Dienstleistung), die andere verpflichtet sich zur Zahlung oder einer anderen Leistung.
Wichtig ist außerdem die Geschäftsfähigkeit: Beide Parteien müssen rechtlich in der Lage sein, verbindliche Erklärungen abzugeben. Minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen sind hier nur eingeschränkt handlungsfähig.
Im Alltag ist oft die Beweiskraft ausschlaggebend. Auch wenn mündliche Vereinbarungen grundsätzlich gültig sein können, sind sie im Streitfall schwer nachweisbar. Deshalb empfiehlt sich auch bei einfachen Absprachen eine schriftliche Fixierung, vor allem bei Geld- oder Leistungstausch.
Gut zu wissen: Auch eine mündliche Vereinbarung kann rechtsverbindlich sein. Sie lässt sich aber nur schwer nachweisen. Schriftliche Verträge bieten mehr Sicherheit, gerade bei geschäftlichen Vorgängen.
Zu beachten sind auch gesetzliche Vorgaben zur Form. In manchen Fällen, etwa bei Immobilienkäufen oder befristeten Arbeitsverträgen, schreibt das Gesetz die sogenannte Schriftform vor. Das bedeutet: Das Dokument muss ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden. In anderen Fällen reicht die Textform, zum Beispiel bei einfachen Geschäftsbedingungen. Diese kann auch per E-Mail oder elektronischer Signatur erfüllt werden.
Für Unternehmen lohnt es sich, rechtliche Vorgaben frühzeitig zu prüfen. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und Prozesse vorausschauend gestalten.
So funktioniert die elektronische Signatur bei Vereinbarungen und Verträgen
Mit der elektronischen Signatur können Vereinbarungen und Verträge rechtssicher digital unterzeichnet werden. Seit dem 1. Januar 2025 hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Hürden dafür deutlich gesenkt. Viele Dokumente, die früher handschriftlich unterschrieben werden mussten, dürfen nun auch elektronisch signiert werden. Dafür können Sie zum Beispiel Ihre Unterschrift digitalisieren oder ein Tool wie Skribble nutzen.
Wichtig ist, den passenden Signatur-Standard zu wählen. Es gibt drei rechtlich anerkannte Formen:
Signatur-Standard | Wann ausreichend? | Beispielhafte Anwendung |
---|---|---|
Einfache elektronische Signatur (EES) | Bei Dokumenten ohne gesetzliche Schriftformerfordernis mit geringem Haftungsrisiko | Angebot für Lieferanten oder unbefristete Arbeitsverträge |
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) | Bei kalkulierbarem Risiko ohne gesetzliche Schriftformerfordernis | Miet- oder Kaufverträge |
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | Bei Schriftformerfordernis oder hohem Haftungsrisiko | befristete Arbeitsverträge oder Konsumkreditverträge |
Die QES ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. In bestimmten Fällen ist sie verpflichtend. Auch wenn viele Dokumente heute mit einer einfachen elektronischen Signatur gültig sind, empfehlen wir bei hohem Risiko (beispielsweise Befristung) die QES, allein wegen der höheren Beweiskraft.
Kostenloser Leitfaden:
Welchen E-Signatur- Standard brauche ich für welches Dokument?
Skribble als europäischer E-Signatur-Service stellt alle drei Signatur-Standards bereit. Unternehmen können pro Dokument festlegen, welcher Signatur-Standard genutzt werden soll, je nach rechtlichen Regeln und Risikoeinschätzung. Gleichzeitig profitieren sie von automatisierten Prozessen, sicherer Archivierung und einem klaren Nachweis über den Empfang des Dokuments.
Sie möchten papierbasierte Prozesse ablösen, Kosten senken und rechtssicher unterzeichnen?
Fazit: Unterschied zwischen Vereinbarung und Vertrag – Rechtsklarheit schaffen, Fehler vermeiden
Vereinbarungen und Verträge begegnen uns täglich im Privaten wie im Beruf. Der wichtige Unterschied: Eine Vereinbarung kann, ein Vertrag muss rechtlich verbindlich sein. Verträge setzen immer bestimmte Voraussetzungen voraus, zum Beispiel Angebot, Annahme und eine Gegenleistung. Vereinbarungen sind oft formlos, aber nur begrenzt durchsetzbar. Sobald es um Absicherung, Geld oder langfristige Verpflichtungen geht, ist ein Vertrag der bessere Weg.
Wenn Sie Vereinbarungen und Verträge digital, sicher und nachvollziehbar abwickeln möchten, hilft ein verlässlicher Partner. Wir bieten Ihnen mit unserem europäischen E-Signatur-Service alle drei Signatur-Standards, rechtssichere Prozesse und einfache Bedienung: für fast alle Geschäftsdokumente.
Vereinbarung & Vertrag – Häufige Fragen und Antworten
Mit einer elektronischen Signatur lassen sich Dokumente online unterzeichnen, rechtsgültig und ohne Ausdruck. Je nach Art und Risiko reicht eine einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur, die Sie direkt über unseren E-Signatur-Service wählen können.