22. Mai 2024

Das gilt es zu beachten, wenn Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben

Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger

Auf den ersten Blick gilt das Schreiben und Unterschreiben eines Wohnungsübergabeprotokolls wie eine reine Formalität. Kommt es nach Ein- oder Auszug jedoch dazu, dass sich Vermietende und Mietende uneinig über den Zustand der Wohnung sind, sind viele Menschen froh über diese Maßnahme. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten, bevor Sie das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben und ob Sie dieses digital signieren können.

Das lesen Sie in diesem Artikel:

Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben: Das Wichtigste in Kürze

  • Im Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung bei Ein- bzw. Auszug dokumentiert. Festgehalten werden unter anderem Zählerstände und Mängel.
  • Wenn Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben, kann Sie das bei potenziellen Streitigkeiten zwischen Mietenden und Vermietenden absichern.
  • Seien Sie beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls Ihrer Wohnung insbesondere beim Einzug besonders genau. Kleine Mängel können sich mit der Zeit zu grossen Problemen entwickeln.
  • Mit Skribble können Sie Wohnungsübergabeprotokolle rechtsgültig digital unterschreiben. Der E-Signatur-Service ist leicht und schnell zu bedienen..

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Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Dokument, das den Zustand einer Wohnung bei Einzug oder Auszug festhält, einschliesslich eventueller Mängel oder Schäden. Es dient dazu, Streitigkeiten zwischen Mietenden und Vermietenden über den Zustand der Wohnung zu vermeiden und die Verantwortlichkeiten für Reparaturen zu klären.

Doch welchen Vorteil hat es für Mietende, das Protokoll anfertigen zu lassen? Als neue Mietende können Sie existierende Mängel darin aufnehmen, sodass man Ihnen diese später nicht in die Schuhe schieben kann. Doch auch wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ist ein Wohnungsübergabeprotokoll zu unterschreiben, eine gute Idee. In der Regel erhalten Sie mit Protokoll Ihre Mietkaution schneller zurück. Eine Schlüsselübergabe ohne Protokoll ist dementsprechend nie zu empfehlen.

Das Wohnungsprotokoll dokumentiert zum Beispiel wie viele Schlüssel übergeben wurden, was die Zählerstände sind und wo Bohrlöcher verschlossen wurden.

Worauf sollten Sie achten, bevor Sie das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben?

Es ist enorm wichtig, dass alle Schäden im Protokoll der Wohnungsübergabe beim Einzug festgehalten sind. Sie sollten das Wohnungsübergabeprotokoll nur unterschreiben, wenn auch die kleinsten Mängel aufgenommen sind, denn diese vermeintlichen Kleinigkeiten können sich schnell zu größeren Schäden entwickeln, für die Sie dann womöglich aufkommen müssen. Dies gilt insbesondere für Anzeichen von Feuchtigkeit.

Fragen, die sich beim Einzug stellen sollten

... und auch im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentieren sollten, sind zum Beispiel folgende:

  • Wie viele Schlüssel werden übergeben?
  • Was sind die Zählerstände? (Wasser, Strom, Heizung)
  • Sind Bohrlöcher verschlossen und Wände gestrichen?
  • Funktionieren jegliche Elektrogeräte?
  • Sind Türen und Fenster dicht?

Sie verlassen Ihre alte Mietwohnung und wollen das Übergabeprotokoll der Wohnung bei Auszug unterschreiben? Seien Sie dafür persönlich bei der Wohnungsübergabe anwesend und bringen Sie alle Schlüssel zur Wohnung mit. So können Sie sichergehen, dass keine Schäden in das Protokoll aufgenommen werden, die gar nicht existieren. Nehmen Sie zudem eine Kopie des Übergabeprotokolls des Einzugs mit. Durch dieses Dokument über den Zustand der Wohnung beim Einzug können Sie eventuelle Vorschäden nachweisen. 

Für die Vermietenden wird es des Weiteren schwieriger, mit einem Protokoll der Wohnungsübergabe bei Auszug nachträglich Mängel anzuzeigen und zu beweisen, dass diese bereits vor dem Auszug bestanden. Doch auch Vermietende sollten wissen: Gibt es kein Übergabeprotokoll bei Auszug, ist die Beweislast nur gering. Dies mindert die Chance auf nachträgliche Forderungen nach Wohnungsübergabe.

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Ist es möglich, ein Übergabeprotokoll unter Vorbehalt zu unterschreiben?

Es ist durchaus möglich, ein Übergabeprotokoll unter Vorbehalt zu unterschreiben. Wenn Sie mit den im Protokoll festgehaltenen Schäden nicht einverstanden sind oder glauben, dass diese normale Abnutzungserscheinungen sind, können Sie der vermietenden Partei gegenüber Ihren Vorbehalt äußern und dies im Protokoll vermerken lassen. 

Dies ermöglicht es Ihnen, die Schäden anzuerkennen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass Sie nicht für Reparaturen oder Kosten aufkommen müssen, die Sie für unbegründet halten. Halten Sie Ihre Vorbehalte unbedingt schriftlich fest und machen Sie gegebenenfalls auch Fotos. Diese können später als Beweismittel dienen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll nicht zu unterschreiben, könnte Ihnen vor Gericht negativ ausgelegt werden.

Hinweis:

Das Wohnungsübergabeprotokoll dient lediglich dazu, den Zustand der Wohnung festzuhalten und ist keine Anerkennung von Schuld seitens der mietenden Partei. Die Aufnahme eines Mangels bedeutet nicht automatisch, dass Mietende dafür verantwortlich sind oder die Reparaturkosten tragen müssen.

Dürfen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll digital unterschreiben?

Sie wollen oder können das Übergabeprotokoll nicht handschriftlich unterschreiben? Es ist sowohl in der EU als auch in der Schweiz rechtlich erlaubt, ein Wohnungsübergabeprotokoll digital zu unterschreiben. In den meisten Fällen reicht es dabei sogar aus, eine einfache elektronische Signatur zu nutzen. Wollen Sie sich rechtlich absichern, ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur zu empfehlen. Diesen E-Signatur-Standard bietet beispielsweise Skribble auch an.

Leitfaden: Finden Sie heraus, welcher E-Signatur-Standard für Ihr Dokument passt.

In nur drei Schritten: Wohnungsprotokoll digital unterschreiben mit Skribble

Sie wollen eine digitale Signatur in Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll, die garantiert rechtsgültig ist? In diesem Fall ist der E-Signatur-Service von Skribble eine einfache und schnelle Lösung. In nur drei Schritten erhalten Sie eine beweiskräftige digitale Unterschrift:

  1. Loggen Sie sich bei Skribble ein. Haben Sie noch kein Konto, können Sie dieses in nur wenigen Klicks kostenlos erstellen. Speichern Sie Ihr Wohnungsprotokoll als PDF ab und laden Sie dieses auf die E-Signing-Plattform von Skribble hoch.
  2. Wählen Sie aus, wer das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben soll. Nur Sie oder noch weitere Personen. Entscheiden Sie sich zudem für einen E-Signatur-Standard. Sie haben die Wahl zwischen einer einfachen, fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur
  3. Platzieren Sie nun Ihre visuelle Signatur im Wohnungsübergabeprotokoll und klicken Sie auf die Schaltfläche “Jetzt Signieren”. Laden Sie anschließend Ihr fertig signiertes Dokument herunter.

Hinweis:

Entscheiden Sie sich für die qualifizierte elektronische Signatur, müssen Sie sich identifizieren. Die Identifikation ist nicht jedes Mal neu notwendig. Sie ist fünf Jahre gültig, wenn sich Ihr Mobiltelefon, Ihre Nummer und Ihr Signatur-Passwort nicht ändern. Zudem muss ihr Personalausweis gültig sein.

Fazit – Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben

Nicht nur beim Einzug, sondern auch beim Auszug sollten Sie keinesfalls darauf verzichten, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu schreiben. Es sichert Sie bei möglichen Rechtsstreitigkeiten ab. Manchmal ist es sinnvoll, ein Wohnungsübergabeprotokoll unter Vorbehalt zu unterschreiben. Auch eine digitale Signatur ist dabei möglich. Dafür können Sie einen E-Signatur-Service wie Skribble verwenden.

Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben – Häufige Fragen und Antworten

Endet das Mietverhältnis, ist die mietende Partei verpflichtet, die Wohnung zu übergeben. Wird die Durchführung der Rückgabe verweigert, können hohe Kosten anfallen. Die vermietende Partei hat zudem die Möglichkeit einer Räumungsklage.

Ja, Vermietende können nach der Wohnungsübergabe Mängel geltend machen, sofern sie nicht bereits im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten wurden. Es ist jedoch wichtig, dass Vermietende die Mängel ordnungsgemäß und zeitnah dokumentieren, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Es ist üblich und ratsam, dass sowohl die mietende als auch die vermietende Partei das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben. Die Unterschriften dienen als Bestätigung, dass beide Parteien den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe akzeptieren oder zumindest Kenntnis davon haben.

Bei der Wohnungsübergabe dürfen üblicherweise die Mietenden und die Vermietenden sowie deren Vertretende anwesend sein. Es ist ratsam, dass beide Parteien gemeinsam die Wohnung besichtigen und den Zustand festhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

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