Digitale Bauanträge in Osnabrück: So gelingt der Umstieg mit E-Signatur
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Published on 18. August 2025
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Updated on 9. Dezember 2025

Ab dem 1. August 2025 akzeptiert die Stadt Osnabrück Bauanträge, Bauvoranfragen und Abweichungs-Anträge nur noch über den landesweiten Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“. Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Ingenieure und Fachplanende müssen ihre Unterlagen ab dann zwingend digital einreichen.
Was ändert sich für Antragstellende konkret?
- Digitale Einreichung: Alle Anträge laufen über den neuen Vorgangsraum.
- Technische Nachweise: Statik oder Brandschutzkonzepte werden über die Plattform ELBA eingereicht.
- Nutzerkonto: Anmeldung erfolgt über BundID (Privatpersonen) oder Unternehmenskonto (MUK) mit eID oder ELSTER.
- Verpflichtende Signatur: Dokumente, die nicht von Ihnen selbst stammen – z. B. Gutachten – müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet sein.
Wie erfüllen Sie die neuen Anforderungen?
- QES ist Pflicht: Ohne qualifizierte elektronische Signatur werden wichtige Unterlagen nicht akzeptiert.
- Schneller Umstieg: Mit einer Lösung wie Skribble können alle Beteiligten sofort rechtskonform digital unterschreiben.
- Teamfähig: Baupartnerinnen und Baupartner lassen sich unkompliziert einbinden – ohne eigenes Konto oder zusätzliche Software.
Warum ist die Skribble E-Signatur jetzt genau richtig?
- Maximale Sicherheit: DSGVO-Konformität & ISO 27001-Zertifizierung, Hosting in Deutschland auf Banken-Niveau sowie regelmässige Sicherheits-Scans & PenTests
- Gesetzliche Vorgaben erfüllen: Schriftformerfordernis gemäss BGB, QES nach EU-Recht (eIDAS)
- Lokale Support-Teams: E-Signing-Expertinnen und Experten sind in Deutschland und der Schweiz ansässig und sprechen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch

