Sind digitale Unterschriften rechtsgültig?

5min · Published on 16. Juli 2024 · Updated on 12. Februar 2026
Luc Lippuner
Wann ist die digitale Unterschrift rechtsgültig?
Luc Lippuner
 

Bequem unterzeichnen, von überall: Die Vorteile der digitalen Unterschrift liegen auf der Hand. In Bezug auf die rechtlichen Aspekte herrscht aber häufig Unsicherheit. Viele fragen sich: Wann sind digitale Unterschriften gültig? Tatsächlich lassen sich 99 % aller Dokumente digital rechtsgültig unterschreiben.

Digitale Unterschrift rechtsgültig – Das Wichtigste in Kürze

  • Signatur-Standards: Es gibt 3 rechtliche Standards bei digitalen Signaturen. 
  • Formfreiheit: Bei den meisten Dokumenten, wie Kaufverträgen und Bestellungen, gilt jede Form und jeder Signatur-Standard. 
  • Schriftform: Dokumente wie Grundstückskaufverträgen oder Verbraucherdarlehensverträge erfordern in Deutschland den höchsten Signatur-Standard: die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
  • Elektronische Signatur ausgeschlossen: Bei wenigen Dokumenten, wie Kündigungen oder Bürgschaftserklärungen, ist die elektronische Signatur nicht erlaubt.

Wann sind digitale Signaturen rechtsgültig?

Grundsätzlich sind alle digitalen Signaturen nach der eIDAS-Verordnung rechtsgültig. Jedoch gibt es verschiedene E-Signatur-Standards, die unterschiedliche Sicherheitsgrade gewährleisten und mit denen demnach unterschiedliche Dokumente rechtsgültig unterzeichnet werden können.

In der Praxis zeigt sich, dass 75 % der Nutzenden angeben, mit E-Signaturen jede Art von Dokument rechtsgültig unterzeichnen zu können, was die rechtliche Einsetzbarkeit im Alltag klar unterstreicht.

  • Was ist der Unterschied zwischen Rechtsgültigkeit und Beweiskraft?

    Die Unterscheidung zwischen Rechtsgültigkeit und Beweiskraft ist sehr wichtig, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Rechtsgültigkeit beschreibt, ob eine Unterschrift aus rechtlicher Sicht anerkannt wird.

    Die Beweiskraft hingegen sagt aus, ob eine Signatur vor Gericht als Beweis akzeptiert wird und wie gut sich Identität, Zeitpunkt und Inhalt der Unterzeichnung nachvollziehen lassen.

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Die 3 Signatur-Standards

Um zu beurteilen, ob bzw. wann eine elektronische Unterschrift gültig ist, sollten Sie wissen: Vor dem Gesetz sind nicht alle digitalen Unterschriften (im juristischen Kontext “elektronische Signaturen”) gleich. Die eIDAS-Verordnung (EU) und die ZertES (Schweiz) unterscheiden 3 E-Signatur-Standards:

Elektronische Signaturen werden nach ihrer Beweiskraft eingeteilt (Quelle: Skribble)

Formfreie Verträge

Für die meisten Verträge und Dokumente gilt das Gesetz der Formfreiheit. Das heißt, es steht den Vertragspartnern frei, in welcher Form sie ihr Einverständnis geben. Ein “Daumen hoch” auf Facebook würde bereits reichen, ebenso eine eingescannte Unterschrift. 

Möchten Sie ein solches Dokument bzw. einen solchen Vertrag digital unterschreiben, dann ist jegliche Art der digitalen Unterschrift rechtsgültig, also die einfache (EES), fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES).

In der Praxis zeigt sich, dass sich die Nutzung dieser drei Standards nahezu gleich verteilt, 35 % nutzen EES, 30 % FES und 35 % QES.

Schriftformerfordernis

Für manche Dokumente gilt jedoch per Gesetz das Schriftformerfordernis. Dazu zählen beispielsweise Bürgschaftserklärungen. Diese Dokumente sind nur dann rechtsgültig, wenn sie auf Papier oder mit der QES unterzeichnet werden.

  • Wovon hängt die Formvorschrift eines Dokuments ab?

    Die Formvorschrift hängt von der nationalen Gesetzgebung ab. So gilt in Deutschland für die Kündigung eines Arbeitsvertrags die Schriftform, in der Schweiz hingegen die Formfreiheit.

Für welche Dokumente sind E-Signaturen ausgeschlossen?

Wenige Dokumente dürfen nur handschriftlich und auf Papier unterschrieben werden. Diese müssen zwingend in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift vorliegen. Dazu zählen in Deutschland unter anderem: 

  • Kündigung oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)
  • Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB)
  • Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen (§ 2 NachwG)
  • Leibrentenversprechen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient (§ 761 BGB)
  • Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), sofern sie nicht durch einen Kaufmann erteilt wird (§ 350 HGB)
Dokument EES FES QES
Informationsschreiben, Bekanntmachungen, Organisationsinterne, Dokumente
Mietverträge, Kaufverträge, Hypotheken, Einfacher Arbeitsvertrag

EES nicht möglich

Konsumkreditvertrag, Leiharbeitsverträge, Kader-Arbeitsverträge, Revisionsberichte, Behördendokumente

EES nicht möglich

FES nicht möglich

Bürgschaftserklärung, Schuldanerkenntnis, Kündigung

EES nicht möglich

FES nicht möglich

QES nicht möglich

Was macht eine digitale Unterschrift sicher?

Eine handschriftliche Signatur erfolgreich zu fälschen, ist nur sehr schwer möglich. In der digitalen Welt sieht das anders aus: Das reine Bild eines Schriftzuges, etwa einer eingescannten Unterschrift, lässt sich ohne großen Aufwand kopieren und weiterverwenden. Deshalb muss die Echtheit hier durch verschlüsselte elektronische Daten garantiert werden, die dem Dokument beigefügt werden. 

Für 68 % der Nutzenden elektronischer Signaturen spielen Integrität und Sicherheit bei elektronischen Formaten eine wichtige Rolle, gerade bei rechtlich relevanten Dokumenten.

Folgende Technologien kommen unter anderem zum Einsatz: 

  • Digitales Zertifikat: lässt sich eindeutig einer bestimmten Person zuordnen.
  • Hash-Funktion: zweifelsfreier Nachweis, ob das Dokument nachträglich verändert

Bei der QES sind diese und weitere Technologien verpflichtend, wodurch sie sehr sicher ist und rechtlich höher bewertet wird als ein einfacher Scan (welcher der einfachen elektronischen Signatur entspräche).

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Mit Skribbles digitaler Unterschrift rechtsgültig signieren

Fakt ist also, dass die digitale Unterschrift in den fast allen Fällen rechtsgültig ist. Trotzdem gilt es, die Formvorschriften der jeweiligen Dokumente zu kennen, um rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Entscheiden Sie sich also jetzt für Skribble und signieren Sie rechtsgültig, intuitiv und von überall.

Für uns kam nur eine Lösung in Frage, die beweiskräftig, auf höchstem Datenschutz-Level und gleichzeitig absolut benutzerfreundlich ist. In anderen Worten: Skribble.

Silvan Spross, Mitgründer, Flatfox Immobilien

Skribble ist regelmäßig die beste E-Signatur-Software bei OMR und hostet Daten auch in Deutschland, was für viele Unternehmen eine klare rechtliche Orientierung bietet.

  • Sie möchten eine sichere digitale Unterschrift erstellen? Mit Skribble ist das in wenigen Klicks bequem möglich.

Digitale Unterschrift rechtsgültig – Häufige Fragen und Antworten

Eine digitale Unterschrift ist gültig, wenn sie durch ein vertrauenswürdiges Zertifikat eines anerkannten Vertrauensdiensteanbieters erstellt wurde. Zudem muss die Signatur unverändert, also nachträglich nicht manipuliert worden sein. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) bieten die höchste Sicherheit und sind rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. 

Digitale Unterschriften lassen sich über zertifizierte Signaturdienste wie Skribble erstellen. Je nach Sicherheitsstufe kann dies durch eine einfache (EES), fortgeschrittene (FES) oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfolgen. Für die QES ist eine Identifikation erforderlich. 

Eine digitale Signatur ist rechtsgültig, wenn sie der eIDAS-Verordnung entspricht, eine authentifizierte Identität des Unterzeichners nachweist und das Dokument vor nachträglichen Änderungen schützt. Qualifizierte elektronische Signaturen erfordern eine anerkannte Zertifizierungsstelle, während einfache elektronische Signaturen weniger strenge Anforderungen haben, dadurch aber auch nicht für alle Dokumente gültig sind. 

Ja, eine digitale Unterschrift auf einem PDF ist rechtsgültig, wenn sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllt. EES, FES und QES können PDFs rechtssicher digital unterschreiben. Für Verträge mit Schriftformerfordernis ist die QES erforderlich, da sie einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Ja, digitale Unterschriften sind vor Gericht zulässig, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gerichte prüfen dabei, ob die Identität der unterzeichnenden Person nachvollziehbar ist und ob das Dokument nach der Unterzeichnung unverändert blieb. Qualifizierte elektronische Signaturen bieten hierbei die höchste rechtliche Absicherung.

Eine eingescannte Unterschrift kann rechtsgültig sein, wenn für das jeweilige Dokument keine besondere Form vorgeschrieben ist. Sie gilt rechtlich als einfache elektronische Signatur und reicht daher nicht für Dokumente mit Schriftformerfordernis aus. In solchen Fällen fehlt zudem häufig eine ausreichende Nachweisbarkeit vor Gericht.

Ja, digitale Unterschriften sind in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsgültig, sofern sie den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen. Diese Verordnung sorgt für eine einheitliche rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen innerhalb der EU und der Schweiz. Nationale Gesetze können jedoch festlegen, für welche Dokumente eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist.

Eine digitale Unterschrift ist rechtsverbindlich, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Identität der unterzeichnenden Person nachvollziehbar macht. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht verändert wurde. Für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, da sie rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

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