Rechtliche Implikationen von Bautagesberichten in der Schweiz

5min · Published on 3. Oktober 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger Marketing Manager, campaign & content
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Jasmine Oeschger
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Der Bautagesbericht stellt ein essenzielles Dokument im schweizerischen und europäischen Bauwesen dar. Er dient nicht nur der Protokollierung des täglichen Baufortschritts, sondern ist auch im Streitfall von hoher rechtlicher Relevanz. Nachfolgend erfahren Sie, warum Bautagesberichte im Baualltag in der Schweiz unverzichtbar sind, worauf Sie juristisch achten müssen und wie Sie durch fachgerechte Dokumentation rechtliche Risiken minimieren.

Was ist ein Bautagesbericht?

Ein Bautagesbericht ist ein tagesaktuelles Dokument, in dem alle relevanten Ereignisse auf einer Baustelle dokumentiert werden. Dazu zählen insbesondere:

●      Wetterbedingungen und deren Einfluss auf die Bauarbeiten

●      Ausgeführte Arbeiten und verwendete Materialien

●      Eingesetzte Geräte und Maschinen

●      An- und Abwesenheit von Personal

●      Besondere Vorkommnisse, Störungen oder Unfälle

Diese tagesberichte baustelle ermöglichen eine lückenlose Dokumentation und sind zentrale Nachweisdokumente im Bauprojekt.

Lokale Besonderheit für die Schweiz: Im Unterschied zu EU-Ländern schreibt das schweizerische Obligationenrecht (OR) je nach Vertrag explizit die Fuehrung von Bautagesberichten vor, insbesondere bei oeffentlichen Bauvorhaben. Auch gemäss SIA Normen (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) ist diese Pflicht (“bautagesberichte pflicht”) häufig verankert.

Warum sind Bautagesberichte wichtig?

Bautagesberichte gehören zu den wichtigsten Instrumenten für einen transparenten und rechtssicheren Bauablauf. Die Bedeutung ergibt sich aus mehreren Faktoren:

●      Erfüllung der “bautagesberichte pflicht” gemäss Bauvertrag, gesetzlichen Vorgaben oder SIA Normen

●      Nachweis gegenüber Auftraggeber, Kontrollen, Versicherern und Behörden

●      Rechtssicherheit im Streitfall, z. B. bei Nachträgen, Verzögerungen oder Gewärleistungsanspruechen

●      Transparentes Kommunikationsmittel zwischen Bauherrschaft, Unternehmern, Planern und Dritten

Durch die regelmässige und sachliche Dokumentation können Sie Missverständnisse, Haftungsfragen und Konflikte gezielt vermeiden. In der Schweiz gelten unterschriebene Bautagesberichte oft als “prima facie”-Beweis vor dem Zivilgericht.

Rechtliche Aspekte der Unterzeichnung von Bautagesberichten

Gesetze und Regelungen

Die rechtliche Bewertung von Bautagesberichten und deren Unterzeichnung erfolgt in der Schweiz hauptsächlich auf Grundlage des Obligationenrechts (OR), in Zusammenarbeit mit einschlägigen SIA-Normen und in Anlehnung an europäische Standards (z. B. VOB/B in Deutschland).

Zentrale Regelungen:

●      Mit der Unterschrift bestätigt die Partei die Korrektheit der Angaben und dokumentiert deren Kenntnisnahme.

●      Je nach Formulierung können Rechte und Pflichten, einschliesslich Nachträge (“unterschrift bautagesbericht nachtrag”), ausgelöst werden.

●      Die Unterzeichnung kann teilweise als konkludentes Schuldanerkenntnis ausgelegt werden (vgl. dazu auch Bundesgerichtsurteile zur Beweisführung mittels Tagesberichten).

  • Tipp: Lassen Sie Berichte vor Unterschrift juristisch oder von einer fachkundigen Bauleitung prüfen, insbesondere bei strittigen Inhalten oder unklaren Formulierungen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Justiz - Obligationenrecht OR.

Bedeutung des Schuldanerkenntnisses

Ein Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn durch die Unterzeichnung eines Bautagesberichts explizit oder durch schluessiges Verhalten anerkannt wird, für eine bestimmte Leistung, Abmachung oder Forderung einzustehen.

  • Wichtige Merkmale eines Schuldanerkenntnisses:

    ●      Verbindliche Bestätigung von erbrachten Leistungen, Mängeln oder Mehraufwänden

    ●      Anerkennung von Forderungen – beispielsweise für Mehrkosten, Nachträge

    ●      Einschränkung späterer Einwände oder Einwendungen seitens der Parteien

Beispiel aus der Schweizer Rechtsprechung: Das Bundesgericht stützt sich in Bauprozessen häufig auf die im Bautagesbericht festgehaltenen Inhalte – eine Unterschrift kann auch dann ein Schuldanerkenntnis begründen, wenn dies den Beteiligten nicht bewusst ist. Im Zweifel empfiehlt sich rechtlicher Beistand, um mögliche Folgen abzuschätzen.

Vergleich von Bautagesbericht, Bautagebuch und Schuldanerkenntnis

Unterschied Bautagesbericht – Bautagebuch

Oft werden in der Praxis die Begriffe “Bautagesbericht” und “Bautagebuch” synonym verwendet, doch es gibt wichtige Unterschiede und Gemeinsamkeiten:

Dokumententyp Umfang Zweck Rechtliche Bedeutung
Bautagesbericht

Tagesspezifische Einzelaufzeichnung

Nachweis täglicher Ereignisse und Abläufe

Dient als Beweis einzelner Vorgänge

Bautagebuch

Gesamtheit aller Tagesberichte

Kontinuierliche Bauhistorie, zentrale Sammlung

Gesamtübersicht, wichtige Grundlage für Claims

Schuldanerkenntnis

Kein eigenständiges Dokument

Entsteht durch Unterschrift relevanter Passagen

Rechtlich verbindliches Anerkenntnis konkreter Punkte

  • In der Praxis: In der Schweiz werden Bautagesberichte oft digital in Baumanagement-Software integriert, wobei alle Parteien Zugriff haben. Das Bautagebuch wird daraus automatisiert gebildet.

Empfehlungen für Schweizer Bauunternehmer und Bauträger

Damit Sie mit den rechtlichen Implikationen von Bautagesberichten und etwaigen Schuldanerkenntnissen optimal umgehen, empfehlen wir folgende Massnahmen:

●      Prüfen Sie Ihre Verträge und SIA-Normen auf Dokumentationspflichten hin.

●      Richten Sie standardisierte, digitale Abläufe zur regelmässigen und vollständigen Erstellung und Archivierung Ihrer Bautagesberichte ein (z.B. mit Schweizer Software-Anbietern).

●      Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in rechtssicherer Dokumentation – einschliesslich Formulierung und Unterschriftenpraxis.

●      Bewahren Sie alle Berichte geordnet und mindestens 10 Jahre lang auf, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben.

●      Ziehen Sie bei Unklarheiten Juristen mit Spezialisierung im Bau- oder Vertragsrecht hinzu.

Fazit: Rechtssicherheit durch gewissenhafte Bautagesberichte

Bautagesberichte sind im schweizerischen Bauprojekt unverzichtbar, um Rechtssicherheit und Transparenz sicherzustellen. Die Einhaltung der “bautagesberichte pflicht” bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Bauabwicklung, minimiert rechtliche Risiken und stärkt die Position aller Beteiligten im Streitfall.

Häufig gestellte Fragen zu Bautagesberichten und Schuldanerkenntnissen

Ein unterschriebener Bautagesbericht gilt in der Schweiz als starker Beweis für die dokumentierten Gegebenheiten und Absprachen. Bei Streitigkeiten zu Baumängeln, Nachträgen oder gestörtem Bauablauf können Gerichte und Schiedsstellen die unterzeichneten Tagesberichte als massgeblichen Sachverhaltsbeleg werten. Eine genaue Prüfung und transparente Kommunikation sind daher unverzichtbar – auch um ungewollte Schuldanerkenntnisse zu vermeiden.

Ein Schuldanerkenntnis ist dann bindend, wenn:

●      es schriftlich vorliegt,

●      die zu Grunde liegende Forderung oder Tatsache eindeutig bezeichnet ist,

●      die Anerkennung freiwillig und ohne Druck erfolgt.

Die Rechtsverbindlichkeit ist auch in der Schweiz ausdrücklich im OR geregelt (Art. 17 ff. OR). Ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis kann gerichtlich durchgesetzt werden – daher empfiehlt sich hohe Sorgfalt bei der Unterzeichnung.

Ja, insbesondere bei oeffentlichen Aufträgen oder gemäss SIA Normen ist die Führung von Bautagesberichten Pflicht (“bautagesberichte pflicht”). Auch viele privatwirtschaftliche Bauverträge verlangen diese Form der lückenlosen Dokumentation als Voraussetzung für spätere Forderungen oder Reklamationen.

In der Regel müssen sowohl Vertreter des Unternehmers (z.B. Polier oder Bauleiter) als auch Vertreter des Auftraggebers (Bauleitung) den Tagesbericht unterzeichnen. Die genaue Regelung findet sich im Bauvertrag oder den SIA-Normen.

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