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eIDAS 2.0: Neue Regeln für digitale Identität und Signatur in Europa

7min · Published on 23. Mai 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
eIDAS 2.0: Neue Verordnung
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
 

Ab 2026 sollen 80 Prozent der Menschen in der EU eine digitale Identitäts-Wallet nutzen können. Dahinter steht die neue eIDAS-2.0-Verordnung: ein rechtlicher Rahmen, der das digitale Signieren und Identifizieren einfacher, sicherer und europaweit einheitlich machen soll. Doch was heisst das konkret für Organisationen, die bereits heute elektronische Signaturen einsetzen oder planen?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Wir zeigen, welche Chancen und Verpflichtungen eIDAS 2.0 mit sich bringt und wie qualifizierte Signaturen künftig ablaufen. Als europäischer E-Signatur-Service begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.

eIDAS 2.0 – Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der EUDI-Wallet können digitale Nachweise wie Führerscheine oder Zeugnisse sicher verwaltet werden. Sie funktioniert europaweit und wird staatlich bereitgestellt.
  • Unternehmen müssen die Wallet akzeptieren und digitale Nachweise technisch verarbeiten können. Auch das Ausstellen eigener Nachweise wird möglich.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur ist künftig europaweit rechtlich gleichgestellt. Sie lässt sich direkt über die Wallet oder über zertifizierte Dienste wie unsere Plattform nutzen.
  • Die Verordnung ist in Kraft und die Umsetzung läuft. Wer jetzt vorbereitet, bleibt rechtssicher und handlungsfähig.

Was ist eIDAS 2.0 und warum gibt es eine neue Verordnung?

Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014 hat wichtige Grundlagen für elektronische Signaturen und digitale Identifizierung in Europa geschaffen. Sie sorgt dafür, dass elektronische Unterschriften rechtlich anerkannt sind und grenzübergreifend eingesetzt werden können. Doch mit der Zeit zeigte sich: Der Rechtsrahmen reicht nicht aus, um digitale Prozesse im Alltag sicher und einheitlich zu gestalten.

Viele EU-Staaten hatten kein funktionierendes System für digitale Identitäten. Bestehende Tools waren oft nicht miteinander kompatibel. Auch Unternehmen und Organisationen konnten die Möglichkeiten der elektronischen Identifizierung kaum nutzen. Die Folge: Hohes Potenzial, aber geringe Verbreitung.

Die Europäische Kommission hat deshalb 2021 eine Reform angestossen. Ziel ist es, den digitalen Binnenmarkt zu stärken und mehr Menschen Zugang zu sicheren, einheitlichen Online-Verfahren zu ermöglichen. Seit Mai 2024 gilt die neue Verordnung, bekannt als eIDAS 2.0.

  • Ziele der neuen Verordnung:

    ✓ Einheitlicher digitaler Identitätsnachweis in ganz Europa

    ✓ Erweiterung der Vertrauensdienste (z. B. für Attribute oder Archivierung)

    ✓ Mehr Sicherheit und Kontrolle über persönliche Daten

    ✓ Klare technische Vorgaben für Anbieter

Was ändert sich konkret durch eIDAS 2.0?

eIDAS 2.0 erweitert nicht nur bestehende Regelungen. Die Verordnung bringt auch ganz neue Werkzeuge für die sichere digitale Identifikation. Dabei steht die Nutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt: Bürgerinnen, Bürger und Organisationen sollen Identitätsnachweise künftig einfacher, schneller und datensparsam einsetzen können.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Nach einem kurzen Umsetzungszeitraum wird die Nutzung der folgenden Komponenten verpflichtend oder stark gefördert:

  • EUDI-Wallet: Eine europaweit anerkannte App, mit der Sie Nachweise wie Führerscheine, Zeugnisse oder ärztliche Bescheinigungen digital verwalten und teilen können. Die Wallet speichert nur die Daten, die wirklich gebraucht werden. Sie selbst entscheiden, was weitergegeben wird.
  • Neue Vertrauensdienste: Neben Signaturen und Zeitstempeln gibt es neue Dienste:
  • QEAA: die qualifizierte Attestierung elektronischer Attribute
  • Elektronische Archivierung: rechtssichere, digitale Dokumentenspeicherung
  • Verwaltung von Fernsignatur-Services
  • Pflicht zur Browseranerkennung (QWAC): Browser wie Chrome oder Firefox müssen künftig qualifizierte Zertifikate (QWAC) für Webseiten anzeigen. Das schützt besser vor Betrugsseiten, da sichtbar wird, wer tatsächlich hinter einer Website steht.
  • Stärkere Interoperabilität: Nationale Systeme für elektronische Identität müssen künftig zusammenarbeiten. Das heisst: Eine in Frankreich ausgestellte digitale Identität funktioniert auch in Deutschland oder Spanien und umgekehrt.

Beispielhafte Änderungen auf einen Blick

Bereich Vor eIDAS 2.0 Mit eIDAS 2.0
Digitale Identität

Unterschiedlich je Mitgliedsstaat

Einheitliche Wallet für alle EU-Staatsangehörigen

Vertrauensdienste

Eingeschränkt (z. B. nur Signaturen)

Neue Dienste wie QEAA, Archivierung

Website-Zertifikate

Kein einheitlicher Standard

Verpflichtende Anzeige von QWACs

Interoperabilität

Oft eingeschränkt

Diese Veränderungen betreffen nicht nur Behörden, sondern auch viele Unternehmen. Wer digitale Signaturen einsetzt oder mit sensiblen Daten arbeitet, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben befassen. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Prozesse eIDAS-2.0-konform zu gestalten.

Die eIDAS definiert und regelt Vertrauensdienste

EUDI-Wallet: Digitale Identität sicher verwalten und einsetzen

Mit der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) stellt die EU ein wichtiges Element der neuen eIDAS-2.0-Verordnung bereit. Die Wallet ist eine App für das Smartphone, die es ermöglicht, persönliche digitale Nachweise sicher zu speichern, zu verwalten und gezielt weiterzugeben. Dazu gehören etwa der Führerschein, Ausbildungsnachweise oder ärztliche Bescheinigungen. Auch juristische Personen, wie Unternehmen oder Organisationen, erhalten eine eigene Wallet.

Die Nutzung der Wallet erfolgt freiwillig. Der Zugriff auf gespeicherte Daten ist jederzeit kontrollierbar. Nutzende entscheiden selbst, welche Informationen sie an wen weitergeben. So wird Datenschutz von Beginn an mitgedacht: Bei einer Altersverifikation muss beispielsweise nicht das genaue Geburtsdatum angegeben werden. Es reicht der Nachweis, dass eine Person über 18 Jahre alt ist. Diese Form des selektiven Teilens ermöglicht eine datensparsame Nutzung.

Ein grosser Vorteil der EUDI-Wallet ist die breite Anwendbarkeit. Ob bei einer Kontoeröffnung, der Bewerbung an einer Hochschule oder der Anmeldung bei einer Behörde: Die Wallet soll europaweit als sicheres Identifikationsmittel dienen. Auch elektronische Signaturen lassen sich direkt aus der App heraus auslösen, auf Wunsch qualifiziert und rechtssicher.

In der EUDI-Wallet können unter anderem folgende Nachweise für Ihre digitale ID in Deutschland und der EU gespeichert werden:

  • Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, Wohnort)
  • Führerschein, Fahrzeugpapiere, Reisedokumente
  • Zeugnisse, Studien- und Ausbildungsnachweise
  • Berufszulassungen und ärztliche Bescheinigungen
  • Elektronische Signaturen und Vollmachten
  • Vorteile mit der EUDI-Wallet:

    • Hohe Datensicherheit: Alle Nachweise werden auf dem eigenen Gerät gespeichert und nicht in einer Cloud.
    • Volle Kontrolle: Datenweitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
    • Grenzübergreifende Nutzung: In allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.
    • Einfacher Zugang zu digitalen Dienstleistungen: Von der Vertragsunterzeichnung bis zur Identifikation im Gesundheitswesen.

Neue Richtlinien für Unternehmen, Behörden und Organisationen

eIDAS 2.0 bringt nicht nur Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch klare Ansprüche an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Die eIDAS-VO verpflichtet bestimmte Akteure, die EUDI-Wallet als Identifikations- oder Authentifizierungsmittel zu akzeptieren, etwa bei Kontoeröffnungen oder bei der Freigabe sensibler Transaktionen.

Verpflichtungen betreffen vor allem:

  • Banken und Finanzinstitute (z. B. bei der Eröffnung eines Kontos)
  • Grosse Online-Plattformen und digitale Marktplätze
  • Öffentliche Verwaltungen (z. B. für Anträge und Nachweise)
  • Bildungseinrichtungen (z. B. bei der Bewerbung und Einschreibung)

Diese Stellen müssen technische Schnittstellen bereitstellen, damit Wallet-Nutzende sich sicher und ohne Medienbruch ausweisen können. Auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann künftig aus der Wallet heraus erfolgen. Für Behörden bedeutet das, dass Vorgänge wie Steuererklärungen oder Urkundenanforderungen vollständig digital abgewickelt werden können. Unternehmen können ihren Kundinnen und Kunden sichere digitale Prozesse anbieten, etwa für Vertragsabschlüsse oder Identitätsprüfungen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Organisationen können künftig auch eigene digitale Nachweise ausstellen, etwa ein Gesundheitsamt, das eine Impfbescheinigung in die Wallet einträgt, oder eine Universität, die ein digitales Zeugnis hinterlegt. Für Unternehmen ergeben sich hier neue Möglichkeiten: Sie können selbst als Herausgeber von Nachweisen agieren oder eigene Wallets für Mitarbeitende bereitstellen.

Qualifizierte elektronische Signaturen unter eIDAS 2.0

Mit der neuen eIDAS-2.0-Verordnung wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu einem verbindlichen Bestandteil der europäischen digitalen Identität. Wer künftig die sogenannte EUDI-Wallet nutzt, kann darüber qualifiziert signieren und das direkt über das Smartphone. Die Funktion ist Pflichtbestandteil jeder Wallet, die von EU-Mitgliedsstaaten angeboten wird.

Damit wird QES zur digitalen Entsprechung der handschriftlichen Unterschrift mit voller Rechtsgültigkeit in allen EU-Staaten. Auch für Unternehmen ist das ein wichtiger Schritt: Sie können digitale Verträge und Genehmigungen rechtssicher abwickeln, ohne Papier oder Medienbrüche.

Wie funktioniert qualifiziertes Signieren künftig? Es gibt zwei technische Möglichkeiten, eine qualifizierte Signatur zu erstellen:

  • Wallet-zentrisch: Die gesamte Signatur erfolgt direkt über die EUDI-Wallet.
  • QTSP-zentrisch: Die Wallet dient nur der Identifizierung. Signiert wird über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) wie uns.

Beide Varianten bieten höchste Sicherheit. Wichtig ist, dass qualifizierte Signaturen weiterhin über zertifizierte Systeme erstellt werden müssen, zum Beispiel mit geprüften Geräten (QSCD) oder durch zertifizierte Fernsignaturdienste.

Praxisnah bedeutet das für Sie:

  • Sie können Dokumente rechtssicher digital unterzeichnen: privat oder geschäftlich.
  • Auch komplexe Fälle wie Vollmachten, Vertragsabschlüsse oder Behördenformulare lassen sich über QES vollständig online abbilden.
  • Die Anerkennung Ihrer Signatur ist grenzüberschreitend gesichert, ohne Nachweispflicht für alternative Verfahren.

Sie möchten QES bereits heute sicher und einfach einsetzen, auch ohne EUDI-Wallet?

Zeitleiste und Umsetzung: Wann Sie handeln sollten

Die eIDAS-2.0-Verordnung ist seit Mai 2024 in Kraft. Jetzt beginnt die Umsetzungsphase mit klaren Fristen für Mitgliedsstaaten und indirekt auch für Unternehmen. Ziel ist, die EUDI-Wallet ab 2026 europaweit verfügbar zu machen. Bis 2030 sollen rund 80 % der Bevölkerung sie nutzen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt verpflichtet ist, sollten Sie sich frühzeitig vorbereiten. Denn Signaturprozesse, Identitätsnachweise und Kundeninteraktionen werden sich schrittweise verändern. Wer digitale Prozesse rechtzeitig anpasst, bleibt auch bei behördlichen Vorgaben handlungsfähig.

Die eIDAS-2.0-Timeline im Überblick:

Zeitpunkt Meilenstein
bis Ende 2025

EU-Kommission erlässt technische Vorgaben (z. B. für Wallets, QES, Validierung)

bis Oktober 2026

Frist für Mitgliedsstaaten: Wallet muss bereitgestellt werden

bis 2030

Ziel: 80 % der EU-Staatsangehörige nutzen die Wallet

Was bedeutet das konkret für Sie?

  1. Prüfen Sie jetzt, welche Dokumente künftig qualifiziert signiert werden müssen.
  2. Passen Sie Ihre internen Prozesse an, um die Wallet-Funktionen später problemlos zu integrieren.
  3. Testen Sie Ihren aktuellen E-Signatur-Service auf eIDAS-2.0-Kompatibilität.
  • Tipp: Mit uns Skribble können Sie Signaturprozesse bereits heute anpassen: Auf Grundlage der bestehenden und kommenden Vorgaben.

Was bedeutet eIDAS 2.0 für die elektronische Signatur mit Skribble?

Mit eIDAS 2.0 wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) weiter gestärkt und damit der höchste Standard für digitale Unterschriften in Europa. Für Organisationen, die Dokumente rechtsgültig und sicher elektronisch unterzeichnen möchten, bringt das neue Regelwerk zusätzliche Klarheit. Als europäischer E-Signatur-Service sorgen wir bei Skribble dafür, dass unsere Kundschaft schon heute von diesen Neuerungen profitiert.

eIDAS 2.0 verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, eine einheitliche digitale Infrastruktur zu schaffen. Für elektronische Signaturen bedeutet das: Die grenzüberschreitende Anerkennung wird einfacher, die Regeln für Sicherheit und Identitätsprüfung steigen. Wir erfüllen diese Standards bereits und gehen in vielen Bereichen sogar darüber hinaus.

So stellen wir sicher, dass Sie mit Skribble eIDAS-2.0-konform signieren:

  • Rechtsgültig in der ganzen EU: Wir unterstützen alle drei gesetzlich anerkannten Signatur-Standards (EES, FES, QES). Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht einer handschriftlichen Unterschrift und wird unter eIDAS 2.0 in allen Mitgliedsstaaten und der Schweiz (ZertES-konform) automatisch anerkannt.
  • Geprüfte Identität: Für qualifizierte Signaturen ist eine persönliche Identifikation erforderlich. Diese erfolgt bei uns durch geprüfte Verfahren wie Video-Ident oder die eID-Funktion des Ausweises.
  • Zertifizierte Infrastruktur: Wir arbeiten ausschliesslich mit qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QTSPs) zusammen, die durch unabhängige Stellen regelmässig überprüft werden.
  • Fälschungssichere Signaturerstellung: Die Signatur erfolgt über zertifizierte Hardware oder gesicherte Serverumgebungen. So bleibt die Integrität des Dokuments jederzeit gewahrt.

Mit eIDAS 2.0 wächst das Vertrauen in digitale Prozesse. Wer jetzt auf geprüfte E-Signaturen setzt, ist technisch und rechtlich gut vorbereitet, auch für künftige Bestimmungen wie die EUDI-Wallet.

Fazit: eIDAS 2.0 verstehen und mit Skribble rechtssicher umsetzen

Die eIDAS-2.0-Verordnung ist mehr als ein Update. Sie ist ein verbindlicher Rahmen für digitale Identitäten und Signaturen in Europa und damit ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die rechtssicher und digital arbeiten wollen. Wer frühzeitig umsteigt, spart später Zeit und Aufwand.

eIDAS 2.0 stärkt die E-Signatur in drei Punkten:

  1. Einheitlichkeit: Qualifizierte Signaturen müssen in der gesamten EU anerkannt werden. Das schafft Rechtssicherheit für internationale Geschäfte.
  2. Sicherheit: Die Anprüche an Identifikation, technische Infrastruktur und Validierung steigen zum Vorteil aller Beteiligten.
  3. Verbindlichkeit: Unternehmen und Behörden werden zunehmend verpflichtet, E-Signaturen anzunehmen und künftig auch selbst bereitzustellen.

Warum jetzt handeln?

  • Die rechtlichen Grundlagen sind beschlossen: eIDAS 2.0 ist in Kraft.
  • Die technische Umsetzung läuft bereits.
  • Ab 2026 müssen Mitgliedsstaaten Wallets bereitstellen. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten.

Mit Skribble sind Sie auf der sicheren Seite. Wir kennen die neuen Vorschriften und setzen sie bereits um. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Signaturen auch in Zukunft rechtsgültig bleiben und gleichzeitig so einfach wie möglich sind.

eIDAS 2.0 – Häufige Fragen und Antworten

eIDAS 2.0 ist die überarbeitete Verordnung der EU zur digitalen Identität und zu elektronischen Vertrauensdiensten, die seit Mai 2024 gilt. Sie ergänzt die bestehende Regelung von 2014 durch neue Funktionen wie die EUDI-Wallet, erweitert die Vertrauensdienste und schafft EU-weit einheitliche Standards für digitale Identifikation und Signaturen.

Die EUDI-Wallet ist eine App für das Smartphone, mit der Sie digitale Nachweise wie den Führerschein, Zeugnisse oder Signaturen sicher speichern, verwalten und teilen können. Bereitgestellt wird sie durch die EU-Mitgliedsstaaten, die bis Oktober 2026 verpflichtet sind, eine zertifizierte Wallet anzubieten.

Unternehmen müssen künftig qualifizierte digitale Identitäten und Signaturen akzeptieren, vor allem in Bereichen wie Kontoeröffnung, Vertragsabschluss oder Online-Dienstleistungen. Zudem können sie selbst digitale Nachweise ausstellen oder Wallets für Mitarbeitende integrieren, um Prozesse sicher und papierlos zu gestalten.

eIDAS 2.0 macht die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zum festen Bestandteil der digitalen Identität in Europa, mit voller rechtlicher Anerkennung in allen Mitgliedsstaaten. Diese Signaturen lassen sich künftig direkt aus der EUDI-Wallet auslösen oder weiterhin über zertifizierte Dienste wie unsere Plattform erstellen.

Die Verordnung ist bereits in Kraft, und viele technische Vorgaben folgen bis Ende 2025. Unternehmen sollten daher jetzt ihre Signaturprozesse prüfen und schrittweise anpassen. Mit unserer Unterstützung können Sie schon heute eIDAS-2.0-konform signieren und bleiben auch künftig auf der sicheren Seite.

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