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Formvorschriften & Qualifizierte Schriftlichkeit im Schweizer Vertragsrecht einfach erklärt

6min · Published on 4. Juni 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
Formvorschriften & Qualifizierte Schriftlichkeit
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
 

Ein Vertrag ist nur so gut wie seine Form. Das gilt in der Schweiz nicht nur für Grundstückskäufe oder Erbverträge, sondern auch für Kündigungen und Bürgschaften. Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, ist das Geschäft oft von Anfang an ungültig, selbst wenn beide Seiten einverstanden sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Formvorschriften es gibt, wann qualifizierte Schriftlichkeit erforderlich ist und wie Sie Ihre Verträge zuverlässig und digital unterschreiben.

Der Text führt Sie verständlich durch die gesetzlichen Vorgaben zur Schriftform im Schweizer Vertragsrecht: Schritt für Schritt und mit vielen Beispielen. Sie lernen, was bei einfacher und qualifizierter Schriftlichkeit zu beachten ist und wie wir Sie mit unserer qualifizierten elektronischen Signatur dabei unterstützen. Denn mit Skribble können Sie auch formgebundene Verträge sicher, nachvollziehbar und rechtsgültig online unterzeichnen.

Formvorschriften & Qualifizierte Schriftlichkeit – Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gelten je nach Vertrag drei Formen: einfache Schriftlichkeit, qualifizierte Schriftlichkeit und öffentliche Beurkundung. Die passende Form ergibt sich direkt aus dem Gesetz.
  • Bei qualifizierter Schriftlichkeit sind zusätzliche Vorgaben nötig, zum Beispiel bestimmte Formulierungen oder ein amtliches Formular. Reicht eine einfache Unterschrift nicht aus, ist grosse Sorgfalt gefragt.
  • Wer die gesetzliche Formvorschrift nicht einhält, riskiert die Nichtigkeit des Vertrags. Auch eine freiwillige Erfüllung schützt nicht immer vor rechtlichen Problemen.
  • Mit Skribble können Sie Verträge mit qualifizierter Schriftlichkeit sicher und rechtsgültig digital unterschreiben. Unsere E-Signatur erfüllt alle Vorgaben gemäss ZertES: einfach, direkt im Browser und ohne Softwareinstallation.

Warum gibt es gesetzliche Formvorschriften?

Nicht alle Verträge in der Schweiz brauchen eine bestimmte Form. Viele lassen sich mündlich abschliessen oder mit einem einfachen Handschlag besiegeln. Doch bei rechtlich oder wirtschaftlich wichtigen Geschäften legt das Gesetz klare Vorgaben fest. Diese sogenannten Formvorschriften helfen dabei, Rechtsgeschäfte sicher, nachvollziehbar und verbindlich zu machen.

Ein wichtiger Grund für Formvorschriften ist der Schutz vor Übereilung. Wer eine Immobilie kauft oder sich langfristig finanziell bindet, sollte sich bewusst entscheiden. Die Pflicht zur schriftlichen Festhaltung unterstützt diesen Prozess. Gleichzeitig schafft die Formvorgabe Klarheit: Sie hält den Inhalt des Vertrags eindeutig fest und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Zudem stärken Formvorschriften die Beweiskraft eines Dokuments. Ein schriftlich abgeschlossener Vertrag lässt sich im Streitfall einfacher nachweisen als eine mündliche Absprache. Auch für Dritte wie Gerichte oder Registerbehörden ist nachvollziehbar, was vereinbart wurde. In vielen Fällen geht es also nicht nur um die Form, sondern auch um Rechtssicherheit und Vertrauen.

  • Zwecke gesetzlicher Formvorgaben auf einen Blick

    • Schutz vor unüberlegten Entscheidungen
    • Klarheit über Inhalt und Folgen eines Vertrags
    • Stärkung der Beweiskraft
    • Erhöhte Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Welche Formvorschriften gibt es in der Schweiz?

Das Vertragsrecht der Schweiz kennt drei gesetzlich geregelte Vertragsformen: die einfache Schriftlichkeit, die qualifizierte Schriftlichkeit und die öffentliche Beurkundung. Sie unterscheiden sich im Aufwand, in den gesetzlichen Vorgaben und in ihrer rechtlichen Wirkung.

Einfache Schriftlichkeit

Bei der einfachen Schriftlichkeit muss der Vertragsinhalt schriftlich festgehalten und eigenhändig unterzeichnet werden. Dabei ist es gleichgültig, ob das Dokument handschriftlich oder maschinell erstellt wurde. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift der verpflichteten Personen. Diese Form dient dazu, den Willen der Parteien festzuhalten und zu dokumentieren, wer die Erklärung abgegeben hat.

Typische Beispiele für einfache Schriftlichkeit:

  • Abtretung einer Forderung (Art. 165 OR)
  • Schenkungsversprechen (Art. 243 OR)
  • Erbteilungsvertrag (Art. 634 ZGB)

Auch bei elektronischen Dokumenten ist einfache Schriftlichkeit möglich. Voraussetzung: Die Unterschrift erfolgt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss ZertES.

Qualifizierte Schriftlichkeit

Die qualifizierte Schriftlichkeit baut auf der einfachen auf, verlangt aber zusätzliche formale Elemente. Diese können vom Gesetz unterschiedlich ausgestaltet sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Eigenhändiges Schreiben bestimmter Textteile (z. B. bei einer privaten Bürgschaft)
  • Verwendung eines amtlich genehmigten Formulars (z. B. bei Mietvertragskündigungen)
  • Aufnahme vorgeschriebener Angaben wie Höchstbeträge oder gesetzlicher Begriffe

Wenn Sie einen solchen Vertrag elektronisch unterzeichnen möchten, benötigen Sie zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur. Wir erfüllen diese Richtlinien gemäss Schweizer Gesetz.

Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung stellt die höchste Formanforderung dar. Hierbei wird der Vertrag durch eine staatlich befugte Urkundsperson erstellt oder mitverfasst. Ziel ist es, die rechtlichen Folgen vollumfänglich zu erklären und den Willen der Parteien genau zu dokumentieren.

Diese Form wird bei sehr weitreichenden Rechtsgeschäften verlangt, zum Beispiel:

  • Kaufvertrag für ein Grundstück (Art. 216 OR)
  • Ehevertrag (Art. 184 ZGB)
  • Erbvertrag (Art. 512 ZGB)

Wann braucht es qualifizierte Schriftlichkeit?

Das Gesetz schreibt die qualifizierte Schriftlichkeit nur für bestimmte Vertragsarten in der Schweiz vor. Diese Regelung findet sich vor allem im Obligationenrecht (OR) und im Zivilgesetzbuch (ZGB). Die qualifizierte Schriftlichkeit verlangt nicht nur eine Unterschrift, sondern zusätzliche formale Elemente. Dazu gehören etwa eine handschriftlich verfasste Erklärung, bestimmte Formulierungen oder ein amtlich genehmigtes Formular.

Diese Form ist in der Regel dann nötig, wenn der Gesetzgeber den Abschluss eines Vertrags an zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen knüpfen will. Das Ziel: Vertragspartner sollen sich der Tragweite ihrer Erklärung bewusst sein.

  • Typische Fälle, in denen qualifizierte Schriftlichkeit verlangt wird:

    • Bürgschaft juristischer Personen (Art. 493 Abs. 1 OR)
    • Lehrvertrag (Art. 344a Abs. 1 OR)
    • Kündigung eines Mietvertrags durch Vermietende (mit amtlichem Formular, Art. 266l OR und Art. 9 VMWG)
    • Eigenhändige letztwillige Verfügung (Art. 505 Abs. 1 ZGB)

Anders als bei der einfachen Schriftlichkeit reicht also nicht jede beliebige schriftliche Erklärung. Wenn ein Gesetz qualifizierte Schriftlichkeit verlangt, muss das Dokument alle geforderten Elemente vollständig und korrekt enthalten. Fehlt eines davon, ist der Vertrag in der Regel ungültig. Wann genau welche Form gilt, steht direkt im Gesetz. Pauschale Aussagen sind deshalb nicht möglich.

Falls Sie qualifizierte Schriftlichkeit digital umsetzen möchten, geht das in der Schweiz mit der qualifizierten elektronischen Signatur nach ZertES. Damit lassen sich formgebundene Verträge rechtsgültig online unterzeichnen: sicher, nachvollziehbar und jederzeit überprüfbar.

Rechtsfolgen bei Formfehlern

Wenn ein Vertrag eine gesetzlich vorgeschriebene Form nicht einhält, ist er grundsätzlich nichtig. Das heisst: Der Vertrag gilt so, als wäre er nie zustande gekommen. Diese Nichtigkeit wirkt von Anfang an und kann jederzeit geltend gemacht werden, auch von Dritten. Selbst ein Gericht muss den Formmangel behandeln, wenn eine Partei ihn anspricht.

Die häufigsten Gründe für eine Nichtigkeit sind:

  • Die Form wurde gar nicht eingehalten.
  • Ein erforderliches Element (z. B. die Unterschrift oder ein amtliches Formular) fehlt.
  • Die Urkundsperson war nicht zuständig.
  • Gut zu wissen: Wurde ein ungültiger Vertrag dennoch freiwillig und ohne Irrtum erfüllt, kann unter Umständen auf eine Rückabwicklung verzichtet werden. In solchen Fällen erkennt das Gericht das Geschäft ausnahmsweise an, weil es als rechtsmissbräuchlich gilt, sich im Nachhinein auf den Formmangel zu berufen.

Fallkonstellation Rechtsfolge
Formvorschrift wurde gar nicht eingehalten

Vertrag ist nichtig

Ein formales Detail fehlt

Vertrag ist meist ebenfalls nichtig

Vertrag wurde freiwillig erfüllt

Rückabwicklung kann ausgeschlossen sein

Vermeiden Sie unnötige Risiken, indem Sie Verträge formgerecht erstellen. Wenn Sie qualifizierte Schriftlichkeit online umsetzen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Unsere qualifizierte elektronische Signatur ist in der Schweiz rechtsgültig und erfüllt die Vorgaben nach ZertES.

So setzen Sie qualifizierte Schriftlichkeit digital um

Qualifizierte Schriftlichkeit verlangt in vielen Fällen nicht nur eine Unterschrift, sondern auch zusätzliche Elemente, etwa handschriftliche Abschnitte oder amtliche Formulare. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können Sie solche Verträge auch digital gültig abschliessen: einfach, sicher und gesetzeskonform.

Die QES ist der einzige digitale Signatur-Standard, der im Schweizer Obligationenrecht (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Sie erfüllt alle gesetzlichen Regeln für qualifizierte Schriftlichkeit, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Wichtig ist vor allem: Die QES muss von einer offiziell anerkannten Anbieterin für Zertifizierungsdienste ausgestellt sein. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES).

  • Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur erlaubt?
    Die qualifizierte elektronische Signatur ist in der Schweiz überall dort zulässig, wo das Gesetz eine eigenhändige Unterschrift verlangt, also auch bei Verträgen mit qualifizierter Schriftlichkeit. Beispiele:

    • Kündigung von Mietverträgen mit amtlichem Formular
    • Bürgschaftserklärungen (sofern keine Eigenschriftlichkeit verlangt ist)
    • Lehrverträge oder Handelsreisendenverträge

    … und viele weitere Fälle.

Mit Skribble können Sie qualifiziert elektronisch signieren, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen. Der Identitätsnachweis erfolgt über zertifizierte Vertrauensdienste, z. B. per Video-Identifikation oder eID. Die Signatur enthält einen qualifizierten Zeitstempel und wird von einer anerkannten Zertifizierungsstelle bescheinigt.

Fazit: Formvorgaben verstehen und mit Skribble sicher umsetzen

Formvorschriften sind keine Hürde, sondern ein wichtiges Instrument für rechtssichere Verträge. Sie schützen alle Beteiligten, indem sie für Klarheit, Nachweisbarkeit und Verbindlichkeit sorgen. Gerade bei Verträgen mit qualifizierter Schriftlichkeit lohnt es sich, genau hinzusehen.

Wir bei Skribble ermöglichen es Ihnen, auch qualifizierte Formvorschriften sicher digital umzusetzen. Unsere qualifizierte elektronische Signatur ist rechtsgültig, intuitiv nutzbar und erfüllt alle Vorgaben nach ZertES. Damit können Sie Dokumente nicht nur bequem, sondern auch formgerecht online mit maximaler Rechtssicherheit unterschreiben.

Ihre Vorteile mit Skribble:

  • Gültig für Verträge mit qualifizierter Schriftlichkeit in der Schweiz
  • Qualifizierte elektronische Signatur mit Zertifikat und Zeitstempel
  • Keine Installation, direkt im Browser verwendbar
  • Hohe Nutzerfreundlichkeit, bestätigt in zahlreichen Bewertungen

Formvorschriften & Qualifizierte Schriftlichkeit – Häufige Fragen und Antworten

Bei der einfachen Schriftlichkeit genügt eine schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift. Die qualifizierte Schriftlichkeit verlangt zusätzlich etwa handschriftlich verfasste Inhalte, bestimmte gesetzlich vorgegebenen Begriffe oder die Verwendung amtlicher Formulare.

Ein Vertrag ist in der Regel dann ungültig, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Form gar nicht oder nicht vollständig eingehalten wurde. Die Nichtigkeit gilt ab Vertragsabschluss und kann jederzeit geltend gemacht werden, auch durch Dritte.

Ein Arbeitsvertrag kann formfrei, also auch mündlich, abgeschlossen werden, ausser das Gesetz oder die Parteien verlangen eine bestimmte Form. Die Kündigung eines Mietvertrags durch Vermietende muss hingegen auf einem amtlichen Formular erfolgen und unterliegt damit der qualifizierten Schriftlichkeit.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und erfüllt alle Ansprüche an qualifizierte Schriftlichkeit nach dem Schweizer Obligationenrecht. Sie muss von einer offiziell anerkannten Anbieterin für Zertifizierungsdienste ausgestellt sein und enthält einen qualifizierten Zeitstempel.

Mit Skribble können Sie Verträge, die einfache oder qualifizierte Schriftlichkeit verlangen, rechtsgültig online unterzeichnen. Unsere qualifizierte elektronische Signatur erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz: sicher, nachvollziehbar und ohne Installationsaufwand.

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