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Änderungsvertrag: Bestehende Arbeitsverträge einfach und rechtssicher anpassen

5min · Published on 15. Juli 2025 · Updated on 8. August 2025
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
Änderungsvertrag
Jasmine Oeschger
Jasmine Oeschger
 

Was gilt eigentlich, wenn der Arbeitsvertrag angepasst werden soll, aber nur einzelne Punkte? Diese Frage stellen sich viele, sobald sich Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeit ändern. Der Änderungsvertrag ist dabei ein sicheres Mittel, um Klarheit zu schaffen. Doch nur, wenn beide Seiten zustimmen und die Änderungen sauber dokumentiert sind.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie ein Änderungsvertrag funktioniert, worauf Sie beim Inhalt achten müssen und wann Zusatzvereinbarung oder Änderungskündigung infrage kommen.

Änderungsvertrag – Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Änderungsvertrag passt einzelne Punkte eines bestehenden Vertrags einvernehmlich an. Er ersetzt keinen Vertrag vollständig. Er ergänzt oder verändert nur konkrete Regelungen.
  • Die Zustimmung beider Seiten ist zwingend. Ohne Unterschrift ist der Änderungsvertrag nicht gültig.
  • Auch befristete oder rückwirkende Änderungen sind möglich, wenn sie klar geregelt und gemeinsam vereinbart werden.

Was ist ein Änderungsvertrag und wann ist er sinnvoll?

Ein Änderungsvertrag ist eine einvernehmliche Anpassung eines bestehenden Vertrags. Er wird immer dann eingesetzt, wenn sich einzelne Rahmenbedingungen ändern sollen, ohne dass ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt werden muss. Vor allem im Arbeitsrecht kommt eine solche nachträgliche Vertragsänderung häufig zum Einsatz, zum Beispiel bei der Anpassung von Arbeitszeiten, Gehalt oder Arbeitsort.

Damit ein Änderungsvertrag gültig ist, müssen beide Seiten zustimmen und die Änderungen gemeinsam schriftlich festhalten. Eine einseitige Änderung ist nicht zulässig.

Was sind typische Gründe für einen Änderungsvertrag?

  • Anpassung der Arbeitszeit, z. B. Änderungsvertrag von Teilzeit auf Minijob
  • Gehaltserhöhung oder -senkung
  • Versetzung an einen anderen Standort oder in eine andere Abteilung
  • Befristungsverlängerung oder Änderungen der Vertragsdauer
  • Wichtig: Der Änderungsvertrag regelt ausschließlich die Punkte, die geändert werden sollen. Alle anderen Vertragsinhalte bleiben bestehen. Eine Alternative zum Änderungsvertrag ist ein komplett neuer Vertrag. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn sehr viele Vertragsinhalte betroffen sind.

Was sind die Unterschiede zwischen Änderungsvertrag, Zusatzvereinbarung und Änderungskündigung?

Ein Änderungsvertrag ersetzt einzelne Teile des bestehenden Arbeitsvertrags, eine Zusatzvereinbarung ergänzt ihn um neue Regelungen. Eine Änderungskündigung kommt zum Einsatz, wenn keine Einigung möglich ist. Sie beendet das alte Arbeitsverhältnis und bietet einen neuen Vertrag zu veränderten Bedingungen an.

Wann ist ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag und wann eine Zusatzvereinbarung sinnvoll?

Ein Änderungsvertrag ersetzt bestimmte Bestandteile des bestehenden Vertrags. Eine Zusatzvereinbarung ergänzt den Vertrag um neue Regelungen, ohne die ursprünglichen Inhalte zu ersetzen. In der Praxis ist die Unterscheidung bei den Arbeitsvertragsänderungen nicht immer trennscharf. Wichtig ist, was genau geregelt wird.

Beispiele zur Abgrenzung:

Zweck der Änderung Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung
Gehaltserhöhung

(wenn es sich um eine grundlegende Änderung handelt)

(bei einfacher Ergänzung)

Neue Homeoffice-Regelung
Änderung des Arbeitsortes
Überlassung eines Dienstwagens

Was ist eine Änderungskündigung?

Wenn keine Einigung über eine Änderung erzielt wird, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei wird das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt. Gleichzeitig bietet der Arbeitgeber einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen an.

Für Arbeitnehmende bedeutet das:

Sie können den neuen Vertrag

  • annehmen,
  • ablehnen (das Arbeitsverhältnis endet dann), oder
  • unter Vorbehalt annehmen und rechtlich prüfen lassen.

Diese Option ist oft mit Unsicherheit verbunden. Rechtlicher Beistand kann hier sinnvoll sein.

Welche Inhalte sollte ein Änderungsvertrag enthalten?

Ein Änderungsvertrag enthält nur die veränderten Punkte. Der ursprüngliche Vertrag bleibt im Übrigen bestehen. Ein klar strukturierter Änderungsvertrag sollte folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Vertragsparteien: Namen und Anschriften der beteiligten Personen oder Firmen
  • Datum des ursprünglichen Vertrags: So lässt sich die Verbindung zur bestehenden Vereinbarung eindeutig herstellen
  • Geänderte Vertragsinhalte: Die neuen Regelungen müssen konkret und verständlich formuliert sein
  • Zeitpunkt der Wirksamkeit: Ab wann gelten die neuen Vereinbarungen?
  • Unterschriften: Beide Parteien müssen den Änderungsvertrag unterschreiben, handschriftlich oder elektronisch

In einigen Fällen können zusätzliche Punkte sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Unsicherheiten vermieden oder spezielle Vereinbarungen getroffen werden sollen:

  • Befristung der neuen Regelungen (z. B. für eine Testphase)
  • Rücktrittsklauseln oder Sonderkündigungsrechte
  • Verweise auf Anlagen oder frühere Vereinbarungen
  • Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Änderungen verständlich und widerspruchsfrei sind. Nur so lässt sich später klar nachweisen, was tatsächlich vereinbart wurde. Gerade bei Verträgen im Arbeitskontext hilft eine präzise Formulierung dabei, Konflikte zu vermeiden.

Wie gehen Sie vor, Schritt für Schritt einen Änderungsvertrag zu erstellen?

Klären Sie die gewünschten Änderungen zunächst im Gespräch und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Erstellen Sie dann einen Änderungsvertrag mit klaren Formulierungen, beschränken Sie sich auf die betroffenen Inhalte und lassen Sie den Vertrag anschließend von beiden Seiten rechtsgültig unterschreiben, z. B. digital mit Skribble.

Ein Änderungsvertrag braucht keine komplizierte Vorbereitung, aber eine klare Struktur. Mit einem einfachen Vorgehen können Sie sicherstellen, dass die Änderungen korrekt dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.

1. Änderungen im Gespräch klären

Bevor Sie den Vertrag aufsetzen, empfiehlt sich ein Gespräch zwischen den Parteien. Dabei sollten die gewünschten Änderungen konkret benannt und mündlich abgestimmt werden. Dokumentieren Sie die Ergebnisse am besten stichpunktartig, etwa in einer Notiz oder E-Mail.

2. Schriftliche Einigung festhalten

Auf Basis des Gesprächs wird der Änderungsvertrag erstellt. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Nur die geänderten Inhalte aufnehmen, der Rest bleibt unberührt
  • Formulieren Sie einfach und klar, ohne juristische Fachbegriffe
  • Fügen Sie Ort, Datum und die Namen beider Vertragsparteien hinzu

3. Vertrag gemeinsam prüfen

Beide Seiten sollten den Änderungsvertrag vollständig durchlesen. Bei Bedarf können rechtliche Fragen geklärt oder Formulierungen angepasst werden. Erst wenn alle mit dem Inhalt einverstanden sind, wird die Unterschrift gesetzt.

4. Vertrag rechtsgültig unterzeichnen

Damit der Änderungsvertrag verbindlich ist, muss er unterzeichnet werden. Neben der handschriftlichen Unterschrift ist auch eine elektronische Signatur möglich. Mit Skribble gelingt das unkompliziert, rechtsgültig und ortsunabhängig.

Was gilt für Änderungsverträge bei Sonderfällen wie Befristung, Rückwirkung und neuer Probezeit?

Bei Befristungen ist ein sachlicher Grund zwingend erforderlich, rückwirkende Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten zulässig. Eine neue Probezeit darf nur bei einem echten Neuvertrag vereinbart werden und nicht bei einem reinen Änderungsvertrag.

Benötigt eine Befristung im Änderungsvertrag eine rechtliche Grundlage?

Ein Änderungsvertrag kann grundsätzlich befristet abgeschlossen werden. Dafür muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen, etwa ein zeitlich begrenztes Projekt oder eine Vertretung. Ohne nachvollziehbaren Grund ist eine Befristung unzulässig. Zudem darf die Befristung nicht dazu dienen, bestehende Schutzrechte zu umgehen.

Können Arbeitsverträge rückwirkend geändert werden?

Vertragsänderungen können auch rückwirkend vereinbart werden. Allerdings nur dann, wenn beide Seiten dem ausdrücklich zustimmen. Ein rückwirkender Beginn darf außerdem keine rechtlichen Nachteile für eine Vertragspartei mit sich bringen, etwa durch rückdatierte Pflichten oder den Wegfall bestehender Rechte.

Ist eine neue Probezeit bei Änderungsverträgen möglich?

Ein häufiges Missverständnis: Die erneute Einführung einer Probezeit bei einem Änderungsvertrag. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Es sei denn, es handelt sich tatsächlich um einen vollständig neuen Arbeitsvertrag statt einem Änderungsvertrag. Wird nur ein bestehender Vertrag angepasst, beginnt keine neue Probezeit.

Ist es möglich, einen Änderungsvertrag nicht zu unterschreiben?

In der Praxis kommt es außerdem immer wieder vor, dass ein Änderungsvertrag nicht unterschrieben wird. Auch dafür gibt es klare Regeln:

  • Gut zu wissen: Ein Änderungsvertrag wird nur wirksam, wenn beide Seiten ihn unterschreiben. Wird das Angebot nicht angenommen, bleibt der bisherige Vertrag unverändert bestehen. Arbeitgeber können dann unter Umständen eine Änderungskündigung aussprechen, müssen diese aber sachlich begründen. Arbeitnehmende haben in diesem Fall die Möglichkeit, zu klagen oder unter Vorbehalt zuzustimmen.

Diese Optionen haben Arbeitnehmende, wenn eine Vertragsänderung vorgelegt wird:

  • Zustimmen: Die neuen Vertragsbedingungen gelten ab dem vereinbarten Datum.
  • Ablehnen: Der bestehende Arbeitsvertrag bleibt gültig.
  • Unter Vorbehalt annehmen: Die neuen Bedingungen gelten vorläufig. Ein Gericht prüft anschließend, ob sie zulässig sind.

Kann man einen Änderungsvertrag digital unterschreiben?

Ein Änderungsvertrag muss nicht auf Papier unterschrieben werden. Dank der elektronischen Signatur ist eine rechtsgültige Unterzeichnung auch digital möglich: schnell, sicher und vollständig papierlos. Für viele Firmen ist das längst Alltag.

Welcher Signatur-Standard ist bei Änderungsverträgen erlaubt?

Änderungsverträge unterliegen in der Regel keiner gesetzlichen Schriftform. Das bedeutet: Eine elektronische Signatur ist zulässig. In den meisten Fällen genügt bereits eine einfache elektronische Signatur (EES) oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES). Bei Vertragsänderungen mit höheren rechtlichen oder finanziellen Risiken, empfiehlt sich die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Signatur-Standards im Vergleich für Änderungsverträge

Signatur-Standards Rechtsgültig für Änderungsvertrag? Empfohlen für…
Einfache elektronische Signatur (EES)

Interne Änderungen, weniger wichtige Inhalte

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Verträge mit Identitätsnachweis

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Gehaltsänderungen, versetzungsrelevante Punkte

Mit Skribble können Sie alle drei Signatur-Standards sicher umsetzen, inklusive QES nach europäischem Standard. Dabei bleiben alle Daten DSGVO-konform gespeichert.

Was sind die Vorteile einer digitalen Signatur bei Änderungsverträgen?

  • Kein Ausdruck, kein Versand: Vertragsabschluss in Minuten
  • Höchste Rechtsgültigkeit nach europäischem Recht
  • Einfache Bedienung für alle Beteiligten

Fazit: Änderungsverträge klar regeln und mit Skribble einfach unterzeichnen

Ein Änderungsvertrag ist ein bewährtes Mittel, um bestehende Arbeitsverträge gezielt anzupassen, zum Beispiel bei neuen Arbeitszeiten, geänderten Gehaltsregelungen oder einem Standortwechsel. Wichtig ist: Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Eine einseitige Änderung ist nicht erlaubt. Sonderfälle wie Befristungen oder rückwirkende Vereinbarungen erfordern intensive Aufmerksamkeit.

Wer Vertragsänderungen rechtssicher, schnell und papierlos umsetzen möchte, kann dies mit einer elektronischen Signatur tun. Sehr sicher ist dabei die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. Wir bei Skribble bieten alle drei gesetzlich anerkannten Signatur-Standards nach europäischen Standards.

Änderungsvertrag – Häufige Fragen und Antworten

Ein Änderungsvertrag ersetzt einzelne Bestandteile eines bestehenden Vertrags. Eine Zusatzvereinbarung ergänzt den Vertrag, ohne bereits bestehende Regelungen zu verändern.

Nein, ein Änderungsvertrag ist nur gültig, wenn beide Seiten zustimmen und unterschreiben. Eine einseitige Änderung ist rechtlich nicht möglich.

Ja, eine rückwirkende Änderung ist erlaubt, aber nur, wenn beide Vertragsparteien dem ausdrücklich zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Rückwirkung unwirksam.

Nein, eine neue Probezeit ist nur zulässig, wenn ein vollständig neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Wird lediglich ein bestehender Vertrag angepasst, bleibt die ursprüngliche Probezeit unberührt.

Skribble ermöglicht eine schnelle und rechtsgültige Unterschrift. Sie können den Vertrag papierlos unterzeichnen, wahlweise auch mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES).

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