Baugewerbe

Einfach, sicher und einsatzbereit ab Tag 1

Werkverträge bis Baubewilligungen immer und überall digital unterschreiben – vom Büro oder von unterwegs.

Effizient arbeiten, ohne Papierkram

  • Verträge 10x schneller einreichen
  • Gesetzesänderung in 2 Wochen umsetzen
  • Rechtsgültig nach Schweizer Recht
14 Tage kostenlos testen

Die erste Wahl von Schweizer Firmen mit höchsten Ansprüchen an Datenschutz und Sicherheit:

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Gesetzliche Vorgaben einhalten

Die Dringlichkeit der Digitalisierung hat das Baugewerbe erreicht: Der Regierungsrat der Stadt Zürich realisiert per 1. April 2024 die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens. Bauverfahrensverordnungen, besondere Bauverordnungen sowie Planungs- und Baugesetze sind ab April in elektronischer Form, mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), über die Plattform "eBaugesucheZH" einzureichen.

Dazu gehören zum Beispiel: Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Anträge auf Bauvorbescheide oder Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungen.

Skribble für Baubewilligungen – Das wichtigste in Kürze: 

  • Erfüllt alle Behörden-Anforderungen
  • QES rechtsgültig nach Schweizer und EU-Recht
  • Direkt einsatzbereit – auch ohne technologisches Know-how
«Bei Skribble haben wir genau bekommen, was wir gebraucht haben: Eine rechtsgültige, aber einfach nutzbare E-Signatur.»
Samuel Bernet, Projektleiter WALO

Compliant auf Knopfdruck

  • Die einfachste Anwendung

    Selbsterklärend und benutzerfreundlich: E-Signieren ist mit Skribble auch ohne technologisches Know-how ein Kinderspiel.

  • In jedem Fall rechtsgültig

    Signieren Sie mit den E-Signatur-Standards EES, FES oder QES. 100% rechtskonform nach Schweizer und EU-Recht.

  • Lokale Support-Teams

    Wir stehen zur Seite, damit sich der E-Signing-Dschungel für Sie wie ein Spaziergang anfühlt.

«Das Signieren mit Skribble ist ebenso einfach wie das Signieren mit Kugelschreiber – im Gegensatz zu Papier ist man mit Skribble aber schneller, kostengünstiger und ortsunabhängig unterwegs.»
Nicolas Lemaitre, Projektleiter Smart City, Stadt Zug

Einfach und schnell loslegen

Sofort einsatzbereit, ganz ohne Installationen. Signieren Sie am Desktop, Mobile oder Tablet.

  • Sofort einsatzbereit und anpassbar an jeden Signatur-Prozess
  • Signieren Sie direkt aus Ihrer Behördensoftware heraus
  • Nahtlose Integration via API 
E-Signatur kostenlos testen 14 Tage ganz unverbindlich – ohne Kreditkarte

Auf Nummer sicher gehen

Mit Skribble erfüllen Sie höchsten Sicherheits-Anforderungen und sind konform mit Datenschutzrichtlinien in der Schweiz und der EU.  

Höchste Sicherheitsstandards und Schweizer Hosting
Ihre Daten sind auf Hochsicherheits-Servern in der Schweiz gehostet und gemäss DSGVO und DSG geschützt. Wir sind zertifiziert nach ISO 9001 und 27001.

In jedem Fall rechtsgültig – QES inklusive
Signieren Sie jedes Dokument mit einem der 3 E-Signatur-Standards EES, FES und QES. Weltweit rechtsgültig und sicher nach EU- und Schweizer Recht.

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Beratend an Ihrer Seite

Von der Wahl des richtigen Plans bis zum erfolgreichen Roll-Out: Unsere E-Signing-Experten stehen Ihnen während des gesamten Projektes zur Seite. 

  • Auch bei technischen Fragen, wie Integration in Fachapplikationen, Schnittstellen etc.
  • Unsere E-Signing-Experten sind in der Schweiz ansässig
  • Wir sprechen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
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Skribble im Einsatz

«Skribble war der einzige Anbieter, der alle unsere Anforderungen out-of-the-box erfüllte – dazu gehört zum Beispiel, die QES nach EU- und insbesondere nach Schweizer Recht.»
Thomas Maurer, Leiter Kundenservice Baloise
«Bei herkömmlichen Kosten von zwischen hunderten bis zu mehreren tausend Franken je Dossier ist es für die SBB auch monetär interessant, auf digitale Verfahren umzusteigen und die Anzahl der Papierdossiers zu reduzieren.»
Bruno Studer, SBB Infrastruktur, PGV Super User

Erfahren Sie, wie SBB nahtlose Digitalisierung erreicht.

«Wir sind froh, mit Skribble einen Partner gefunden zu haben, der unsere hohen Ansprüche an Datenschutz und Informationssicherheit erfüllt.»
Moritz Aichele, Data Protection Manager

Alles klar?

Am 24. Januar 2024 beschliesst der Regierungsrat, dass die Bauverfahrensverordnung (BVV) wie folgt geändert wird: «Die Meldung ist zusammen mit den Unterlagen spätestens 30 Tage vor Baubeginn elektronisch über die Plattform (eBaugesucheZH) gemäss §§ 19 a–19 c im Dateiformat PDF bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. (...) Sie versehen das Gesuch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (...).»

Am 24. Januar 2024 beschliesst der Regierungsrat, dass die Besondere Bauverordnung I wie folgt geändert wird: «Neu werden das Baugesuch und die Gesuchsunterlagen elektronisch im Dateiformat PDF über die Plattform (eBaugesucheZH) eingereicht (§ 6 Abs. 1 BVV). Es müssen grundsätzlich keine Unterlagen in Papierform mehr eingereicht werden. (...) Sie können ihre Zustimmung auf der Plattform mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) (...).»

Ja, mit dem höchsten der 3 E-Signatur-Standards, der qualifizierten elektronischen Signatur (kurz: QES), können Sie Bauverfahrensverordnungen rechtsgültig signieren. Mehr noch: Mit der Gesetzesänderung per 1. April 2024 wird nur noch die digitale Version akzeptiert.

Ja. Sie können Skribble während 14 Tagen mit den Funktionalitäten des Pro-Plans kostenlos und unverbindlich testen. Dafür ist keine Kreditkarte nötig. Während der Testphase haben Sie 20 kostenlose Signaturen und unbegrenzte Benutzer. Sollten Sie sich gegen Skribble entscheiden, können Sie Ihre Testphase jederzeit beenden.

Das Gesetz unterscheidet die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese 3 Signatur-Standards haben unterschiedliche Beweiskraft und werden eingesetzt, um unterschiedliche Dokumente zu signieren.