25. Februar 2021

E-ID-Gesetz: Welche Auswirkung hat es auf das elektronische Signieren mit Skribble?

Kira Leuthold
Kira Leuthold

Am 7. März stimmt die Schweizer Bevölkerung über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste ab. Eine entscheidende Frage dabei ist, ob eine E-ID Aufgabe des Staates oder Privaten ist.

Für das elektronische Signieren ist die Identifikation der Signierenden zentral, wobei sich die Identifikationsanforderungen je nach E-Signatur-Standard unterscheiden: Je höher die angestrebte Beweiskraft, desto höher die Anforderungen.

Es stellt sich also die Frage, welche Auswirkung der Volksentscheid zum E-ID-Gesetz für das elektronische Signieren mit Skribble hat.

Die Identifikation ist beim elektronischen Signieren ein zentrales Thema (Quelle: Skribble)

E-Signieren bereits gesetzlich geregelt

Das Signieren mit Skribble ist wie gehabt möglich. Die Methoden, die wir zur Identifikation der Signierenden einsetzen, sind weiterhin gültig, unabhängig davon, wie das Volk am 07. März entscheidet.

Denn: Das elektronische Signieren sowie die Anforderungen an die Identifikation der Signierenden sind im Schweizer Gesetz bereits klar geregelt (siehe Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES).

Die Identifikationsmethoden, die das Signieren mit Skribble ermöglichen, erfüllen diese Anforderungen gemäss ZertES und werden dies auch weiterhin tun.

Privat oder staatlich – bei Skribble geht beides

Für die Identifikation der Signierenden bindet Skribble verschiedene Drittanbieter an. So können Millionen von Menschen ohne zusätzliche Identifikation sofort mit Skribble signieren, und Unternehmen müssen nicht alles auf eine Karte setzen.

Ob diese Anbieter staatlich oder privat sind, ist für Skribble zweitrangig. Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben für elektronisches Signieren erfüllen – und diese sind, wie bereits erwähnt, seit Jahren klar geregelt.

So können sich Signierende bereits heute mit privaten wie auch mit staatlichen Anbietern bei Skribble anmelden: Skribble hat die SwissID angebunden, und bald können auch Nutzer von eZug direkt mit Skribble signieren.

Und das sind nur zwei von verschiedensten Drittanbieter, die das Signieren mit Skribble ermöglichen – neben anderen Identifikationsmethoden, die Skribble den Signierenden anbietet. Weitere kommen laufend hinzu.

Skribble bindet alle relevanten Drittanbieter an – egal ob staatlich oder privat (Quelle: Skribble)

Fit für alle künftigen Szenarien dank dem Plattform-Ansatz

Der Identifikationsmarkt entwickelt sich schnell – politisch wie auch technisch. Es ist auch in Zukunft mit einschneidenden Veränderungen und Innovationen in diesem Bereich zu rechnen.

Durch unseren Plattform-Ansatz – die laufende Integration aller relevanten Identifikationsmethoden – stellen wir sicher, dass das Signieren mit Skribble immer möglich ist, unabhängig vom Ergebnis der bevorstehenden Abstimmung, und unabhängig von anderen, zukünftigen Bewegungen im Bereich der Identifikation.

Skribble stellt sicher, dass Signieren immer einfach und sicher möglich ist – unabhängig von politischen und technologischen Entwicklungen (Quelle: Skribble)

Ein grenzübergreifendes Thema

Das Thema elektronische Identität ist auch ausserhalb der Schweiz politisch hochaktuell, beispielsweise in Deutschland: Mitte Februar hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das Gesetz «zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät» vorgelegt.

Wie auch in der Schweiz ist das elektronische Signieren in der EU bereits gesetzlich geregelt. Und auch in der EU fährt Skribble denselben Ansatz: Wir binden alle relevanten Identifikationsmethoden an, solange sie den gesetzlichen Anforderungen für elektronisches Signieren gerecht werden.

Der Geschäftsverkehr hört nicht an nationalen Grenzen auf. Skribble stellt sicher, dass das elektronische Signieren rechtsgültig und einfach möglich ist – egal wo, mit wem und was signiert werden soll.

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