Wir alle schliessen regelmässig bewusst oder unbewusst auf digitalem Weg Verträge ab.
Beispielsweise wenn wir…
- …die AGB eines Online-Anbieters mit einem Klick akzeptieren.
- …bei der Post ein Paket entgegennehmen und mit einer Unterschrift auf dem Touch-Display den Empfang bestätigen.
- …in einem PDF-Programm auf “Dokument signieren” klicken.
- …unsere Unterschrift einscannen und als Bild in ein PDF einfügen.
Die grosse Frage lautet nun: Sind digital eingegangene Verträge vor dem Gesetz überhaupt rechtsgültig?
Der digitale Weg ist bei fast allen Vertragsarten möglich
In den meisten Fällen lautet die Antwort “Ja”. In der Schweiz gibt es nur zwei Vertragsarten, die man nicht auf dem digitalen Weg abschliessen kann:
- Verträge, die eine notarielle Beglaubigung voraussetzen, z.B. ein Ehe- oder Erbvertrag
- Verträge, die du Zeile für Zeile von Hand schreiben musst, z.B. das Testament

Bei allen anderen Verträgen ist es möglich, den digitalen Weg zu wählen.
Bei gewissen Vertragsarten verlangt das Gesetz jedoch einen vordefinierten Standard.
Um den richtigen Standard zu bestimmen, muss man zwischen zwei Vertragsarten unterscheiden:
- Verträge ohne Formvorschrift, z.B. Mietverträge
- Verträge mit Schriftlichkeitserfordernis, z.B. Kündigungen
Verträge ohne Formvorschrift rechtsgültig elektronisch signieren
Das Schweizer Vertragsrecht basiert auf dem Prinzip der Formfreiheit: Wird vom Gesetz keine besondere Form verlangt und haben die Vertragsparteien auch keine solche vereinbart, kann ein Vertrag auf jegliche Art abgeschlossen werden.
In der Schweiz haben die meisten Verträge keine Formvorschrift.
Dazu zählen:
- Mietverträge
- viele Formen von Arbeitsverträgen
- die meisten Kaufverträge
Ein “Like” auf Facebook bei den meisten Verträgen rechtsgültig
Formfreie Verträge können auf jegliche Art abgeschlossen werden. Zum Beispiel mündlich, online via Skype, oder mit einem “Daumen-Hoch” auf Facebook.

Online-Anbieter haben also das Recht, unser Einverständnis für ihre AGB mit einem Klick einzuholen.
Die Post darf den Empfang eines Paketes durch eine Unterschrift auf einem Touch-Display bestätigen lassen.
Und theoretisch könnte man Mietverträge via Skype abschliessen.
Rechtsgültig heisst nicht, dass der Vertrag vor Gericht standhält
In der Praxis greifen Firmen jedoch oft auf Vertragsformen zurück, die ein höheres Mass an Überprüfbarkeit bieten.
Denn selbst wenn ein per Skype-Gespräch abgeschlossener Vertrag theoretisch rechtsgültig ist – im Rechtsfall wird es schwierig, zu beweisen, dass der Vertrag je zustande kam und was die genauen Bedingungen waren.
Deshalb werden in der analogen Welt formfreie Verträge oft auf Papier gedruckt und handschriftlich unterschrieben, obwohl das vom Gesetz nicht gefordert wird.

Die fortgeschrittene elektronsiche Signatur (FES) ist rechtsgültig und beweiskräftig
Dieselben Abwägungen gilt es in der digitalen Welt vorzunehmen.
Wollen sich die Vertragsparteien sicher sein, dass der Vertrag vor Gericht standhält, ist ein “Daumen-hoch” auf Facebook als Willensbekundung kaum empfehlenswert.
Eine Vertragspartei könnte behaupten, dass jemand unter ihrem Namen ein Profil erstellt hat – Facebook überprüft ja nicht, ob der Profilinhaber wirklich der ist, der er behauptet zu sein.
Deshalb greifen Firmen auch in der digitalen Welt auf Formen zurück, die über das gesetzlich geforderte Level hinausgehen. Eine beliebte Lösung ist dabei die "fortgeschrittene elektronische Signatur", kurz FES.
Die FES in gesetzlich geregelter E-Signatur-Standard für Verträge ohne Schriftlichkeitserfordernis, der durch klar geregelte Identifikations- und Authentifikationskriterien ein hohes Mass an Beweiskraft bietet.
Alternativ können sich Unternehmen – wie in der analogen Welt üblich – an den Vorgaben für Verträge mit Schriftlichkeitserfordernis orientieren.
Verträge mit Schriftlichkeitserfordernis rechtsgültig elektronisch signieren
Bei gewissen Vertragsarten verlangt das Gesetz die Schriftlichkeit. In der analogen Welt bedeutet das, dass die Vertragsbedingungen niedergeschrieben und von Hand unterzeichnet werden müssen.
Zu den Verträgen mit Schriftlichkeitserfordernis zählen z.B:
- Kündigungen, z.B. der Krankenkasse oder des Jobs
- Kreditverträge, z.B. im Rahmen einer Kreditkarte
- Gewisse Arbeitsverträge, z.B. solche mit Konkurrenzverbotsklausel
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
In der digitalen Welt müssen Verträge mit Schriftlichkeitserfordernis mit der “qualifizierten elektronischen Signatur”, kurz QES, signiert werden. Das ist der einzige E-Signatur-Standard, der der handschriftlichen Unterschrift vor dem Gesetz gleichgestellt ist.

Handy-Codes statt Namenszüge
Bei der FES und bei der QES wird nicht im herkömmlichen Sinne unterschrieben, also der Schriftzug des Namens unter den Arbeitsvertrag gesetzt. Auch nicht über ein elektronisches Touch-Display, wie man es z.B. beim Entgegennehmen von Postpaketen macht
Beim beweiskräftigen elektronischen Signieren wird dem Dokument ein elektronisches Zertifikat angehängt. Dieses gibt Auskunft über den Signaturzeitpunkt, die Identität des Signierenden und die Integrität des Dokuments.
Der Signierende bemerkt von diesem technologisch komplexen Prozess wenig – vorausgesetzt, er arbeitet mit einer Lösung, die auf hohe Benutzerfreundlichkeit optimiert ist.
Für die signierende Person sieht das Signieren mit FES oder QES ungefähr so aus:
- Sie liest den Arbeitsvertrag auf dem Bildschirm durch.
- Sie ist mit dem Inhalt einverstanden und klickt auf “Signieren”.
- Sie bestätigt den Signiervorgang auf dem Mobiltelefon mit einem Code.
Fertig.
Der dritte Schritt ist notwendig, weil bei der QES aus Sicherheitsgründen eine doppelte Bekräftigung gefordert wird, die sogenannte “Zwei-Faktor-Authentifizierung”. Der Prozess ist vergleichbar mit dem Login ins E-Banking.
Bei der FES kann auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtet werden.

Hinweis: Die Wahl des E-Signatur-Standards ist von geltenden Formvorschriften und internen Richtlinien abhängig und kann von den aufgeführten Beispielen abweichen. Konsultieren Sie eine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall.