In jedem Fall rechtsgültig

Mit Skribble unterschreiben Sie jede Art von Vertrag rechtsgültig digital – selbst dann, wenn die Schriftform verlangt ist.

Sie signieren rechtsgültig:

  • in Deutschland und der ganzen EU gemäß eIDAS-Verordnung
  • in der Schweiz gemäß Signaturgesetz ZertES
  • mit allen drei gesetzlich geregelten E-Signatur-Standards
Mit Skribble unterschreiben Sie jede Art von Vertrag rechtsgültig digital – selbst dann, wenn die Schriftform verlangt ist. (Quelle: Skribble)

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Rechtsgültig gemäß Gesetzgebung in Deutschland und der EU

Skribble erfüllt die Anforderungen der deutschen und europäischen Gesetzgebung und ist somit in Deutschland rechtsgültig. (Quelle: Skribble).

Die Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Art. 126a) und in der „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt” (eIDAS-Verordnung) geregelt.

„Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann in Deutschland gemäß § 126a, 126 ABs. 3 BGB die handschriftliche Unterschrift und damit die Schriftform ersetzen.“
Dr. Patrick Treitz, Rechtsanwalt bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB

Rechtsgültig bei Dokumenten mit und ohne Schriftformerfordernis

Die Gesetzgebung sieht drei E-Signatur-Standards vor: die einfache (EES), fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES ersetzt die handschriftliche Unterschrift rechtsgültig bei Verträgen, welche die Schriftform erfordern.

Verschiedene Dokumente, verschiedene rechtliche Anforderungen – bei Skribble erhalten Sie alle drei E-Signatur-Standards aus einer Hand und sind für jeden Anwendungsfall gerüstet.

Wie viel Beweiskraft brauche ich?

Die Formvorschrift und das Haftungsrisiko eines Dokuments bestimmen, welcher E-Signatur-Standard wann zum Einsatz kommt.

Keine weiteren Integrationen erforderlich – bei Skribble ist alles mit dabei

Skribble fügt alle Komponenten zusammen, die Sie für rechtsgültiges E-Signieren benötigen. Sie müssen sich um keinerlei Verträge mit Dritten oder zusätzliche Dienstleistungen kümmern.

  • Zertifizierungsstelle

    Zeritfizierungsstellen

    Skribble verwendet ausschließlich Signaturzertifikate von staatlich anerkannten Zertifizierungsstellen (Vertrauensdienste-Anbietern).

  • Identitfikationspartner

    Identifikationspartner (IDP)

    Die Identitätsprüfung der Signierenden erfolgt durch anerkannte Identitifkationspartner mittels verschiedener Identifikationsmethoden.

  • Immer up-to-date

    Skribble passt sich den Entwicklungen am Markt ständig an. So sind Sie bei technischen und regulatorischen Veränderungen stets auf dem neusten Stand.

Das offene System der E-Signing-Plattform von Skribble lässt sich beliebig erweitern und ist so immer up-to-date. (Quelle: Skribble)

In Deutschland und der EU anerkannte Zertifizierungsstellen

Alle Signatur-Zertifikate von Skribble stammen von anerkannten Zertifizierungsstellen (Vertrauensdienste-Anbieter), die in der EU und/ oder der Schweiz offiziell zertifiziert sind. Die Zertifizierung in einem EU-Land ist in allen Mitgliedstaaten gültig.

Unsere Zertifizierungsstellen sind in Deutschland anerkannt:

  • Swisscom Logo

    Swisscom ist in der Schweiz und Österreich für das Signieren nach Schweizer und EU-Recht zertifiziert.

  • A-Trust Logo

    A-Trust ist in Österreich für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.

  • GlobalSign Logo

    GlobalSign ist in Belgien für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.

EU-Liste anerkannter Zertifizierungsstellen (Vertrauensdienste-Anbieter)

Die EU-Kommission führt eine Liste aller in der EU anerkannten Zertifizierungsstellen.

„Skribble bietet alle drei gesetzlich definierten E-Signatur-Standards aus einer Hand. Um dabei die hohen Anforderungen insbesondere an die QES zu erfüllen, arbeitet Skribble mit Vertrauensdienste-Anbietern zusammen, die von der Europäischen Union zertifiziert wurden.“
Markus Spitz, Rechtsanwalt bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB (Unbedenklichkeitsbestätigung, Februar 2022)

FAQ

Ein mit QES signiertes PDF können Sie ganz einfach mithilfe eines offiziellen Validators online prüfen. Die Gültigkeit aller E-Signatur-Standards wird außerdem im PDF-Reader von Adobe Acrobat direkt beim Öffnen angezeigt, sofern die Zertifikate von Mitgliedern der Adobe Approved Trust List ausgestellt sind. Alle von Skribble verwendeten Zertifizierungsstellen sind von Adobe zertifiziert, siehe Adobe Approved Trust List.

Das von einem zertifizierten Vertrauensdienste-Anbieter ausgestellte Signaturzertifikat wird technisch mit dem signierten PDF-Dokument verknüpft und bestätigt die Gültigkeit der Signatur. Es enthält einen Zeitstempel, der den Signaturzeitpunkt festhält, garantiert die Integrität des signierten Dokuments (daß es seither nicht mehr verändert wurde) und bestätigt die Identität des Signierenden.

Ein international akzeptierter und einheitlicher Standard wie in der EU existiert nicht. Die Anforderungen an elektronische Signaturen in eIDAS sind sehr hoch – viele nationale Gesetzgebungen haben sich deshalb an eIDAS orientiert oder haben weniger strenge Gesetzgebungen erlassen. Unternehmen, welche die E-Signatur in Ländern außerhalb der EU/ des EWR nutzen, sollten sich mit den nationalen Gesetzgebungen vertraut machen. Skribble kann auf Anfrage dabei unterstützen. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Help-Center.

Eine Zertifizierungsstelle ist ein unabhängiger und vom Staat regelmäßig zertifizierter Anbieter von Vertrauensdiensten oder Trust Services wie die Deutsche Telekom AG, Swisscom oder A-Trust. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, einen digitalen Vertrauensraum im Internet zu schaffen. Dazu stellt die Zertifizierungsstelle elektronische Zertifikate für Signaturen und Webseiten aus, um deren Integrität und Urheberschaft zu bestätigen. Im Fall von Signaturen garantiert die Zertifizierungsstelle, daß das Dokument seit der Signatur nicht mehr verändert wurde und gibt Aufschluss über die Identität des Signierenden – so können sich Signierende und Prüfende auf die Echtheit der Signatur verlassen.

Ein Identifikationspartner oder Identity Provider (IDP) ermöglicht die Identifikation von Personen oder Unternehmen im Internet, um sichere Transaktionen zu ermöglichen – und das auf unterschiedlichen Sicherheitsniveaus. Dazu bietet er zum Beispiel die Authentifizierung von Nutzern via Single-Sign-on (SSO) als Dienst an. Für höhere Sicherheitsanforderungen prüft er die Identität des Nutzers via Mobilnummer oder gar mit Ausweis. Skribble lagert gewisse Identitäts-Dienstleistungen für die fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) an einen vertrauenswürdigen Identifikationspartner aus. Im Falle von QES prüft dieser die Identität des Signierenden mit amtlichem Ausweis vor Ort oder online über Video-Chat.  

eIDAS, auch bekannt als Artikel Nr. 910/2014, ist eine gesetzliche Verordnung der EU, die seit 2016 vollständig in Kraft ist. Die Verordnung bringt eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, die in der gesamten EU, im Vereinigten Königreich, Island, Norwegen und Liechtenstein gilt. In der Schweiz gilt nicht eIDAS sondern das Bundesgesetz ZertES, doch die Inhalte sind sehr ähnlich. Mehr dazu in unserem Ratgeber-Artikel “Was ist die eIDAS-Verordnung?

Das Schweizerische Bundesgesetz über die elektronische Signatur ZertES reguliert die Bedingungen, unter denen Zertifizierungsstellen (Anbieterinnen von anerkannten Zeritifizierungsdiensten) elektronischen Signaturen nutzen dürfen. ZertES definiert den Rahmen inklusive Rechte und Pflichten für die Erbringung von Zertifizierungsdiensten durch die Zertifizierungsstellen und ist somit das Schweizerische Pendant zur europäischen eIDAS-Verordnung.

Ja, eine offizielle Behörde der EU bzw. der Schweiz gibt diese heraus. Hier geht’s zu den von der EU zertifizierten Vertrauensdienste-Anbietern und zu den Anbieterinnen von anerkannten Zertifizierungsdiensten in der Schweiz.

Hier gibt es grosse Unterschiede von Land zu Land – maßgebend ist die nationale Gesetzgebung wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland oder das Obligationenrecht (OR) in der Schweiz. Ein Überblick verschafft unser Ratgeber-Artikel “Verträge digital unterschreiben: ein Leitfaden". Die definitive Wahl des E-Signatur-Standards sollte aber in jedem konkreten Anwendungsfall mit einer kompetenten Rechtsperson konsultiert werden.

In der Regel bedürfen Verträge und Willensbekundungen keiner besonderen Form. Die meisten Verträge müssen also nicht schriftlich festgehalten und mit Unterschrift bestätigt werden – ein Handschlag oder das mündliche Wort sind völlig ausreichend, um einen Vertrag wirksam zu machen. Trotzdem ist es aus Gründen der Beweissicherung in vielen Fällen empfehlenswert, Verträge in Schriftform abzuschließen. Für gewisse Verträge wie die Kündigung in Deutschland) oder die Bankkontoeröffnung in der Schweiz schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Wird ein solcher Vertrag elektronisch signiert, ist nur eine QES rechtsgültig.

Signieren Sie rechtsgültig
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