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Betriebsvereinbarung unterschreiben - das gilt es zu beachten

Published on 21. Juni 2024 · Updated on 9. Oktober 2024
Jasmine Oeschger
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Jasmine Oeschger
 

Wenn die Mitglieder des Betriebsrats eine Betriebsvereinbarung unterschreiben, hat das Auswirkungen auf alle Arbeitnehmenden des Unternehmens. Wir zeigen Ihnen, was in einer Betriebsvereinbarung beschlossen werden kann und wer für die Signatur zuständig ist. Zudem klären wir für Sie, weshalb es trotz Schriftformerfordernis möglich ist, mit Skribble eine Betriebsvereinbarung digital zu unterschreiben.

Betriebsvereinbarung unterschreiben: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgebenden und dem Betriebsrat, der Regelungen für die Arbeitsbedingungen festlegt und durch Unterschrift rechtlich bindend wird.
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen werden in bestimmten Angelegenheiten abgeschlossen, wenn Arbeitgebende und Betriebsrat keine einvernehmliche Lösung finden. Freiwillige Betriebsvereinbarungen erfordern eine Einigung der Parteien.
  • Unabhängig davon, ob Sie die Betriebsvereinbarung persönlich unterschrieben haben oder nicht, ist diese für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin verbindlich.
  • Eine Betriebsvereinbarung kann auch digital unterschrieben werden. Dafür benötigen Sie jedoch zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese können Sie mit Skribble in nur wenigen Schritten einrichten.

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Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgebenden und Betriebsrat, der bestimmte Regelungen für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb festlegt. Eine Betriebsvereinbarung wird unterschrieben, um die Vereinbarungen rechtlich verbindlich zu machen und sicherzustellen, dass sie von beiden Seiten eingehalten werden. Eine Nachwirkung kann die Betriebsvereinbarung in verschiedenen Bereichen haben. Folgende Punkte sind sehr häufig Bestandteil der Betriebsvereinbarung:

  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • Pausen-, Urlaubs- und Homeoffice-Regelung
  • Vorschriften zu Kleidung oder Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Einstellung und Kündigung von Mitarbeitenden
  • Kundenkommunikation und -verhalten

Erzwingbare Betriebsvereinbarung

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen werden in bestimmten Angelegenheiten abgeschlossen, wenn Arbeitgebende und Betriebsrat keine einvernehmliche Lösung finden. In solchen Fällen kann der Spruch einer Einigungsstelle die Einigung ersetzen.

Dazu gehören Regelungen zu Sprechstunden des Betriebsrats, Reduzierung der Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Auch Verstöße gegen Grundsätze der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie Regelungen zu Personalfragebögen, Arbeitsverträgen und Berufsbildung können erzwingbar sein.

Freiwillige Betriebsvereinbarung

Freiwillige Betriebsvereinbarungen werden hingegen in Angelegenheiten abgeschlossen, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich hierbei einvernehmlich auf eine Regelung einigen oder dem Spruch einer einvernehmlich einberufenen Einigungsstelle zustimmen.

Beispiele für solche Vereinbarungen sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen sowie des betrieblichen Umweltschutzes. Ebenso umfassen sie die Errichtung von Sozialeinrichtungen, Maßnahmen zur Förderung von Vermögensbildung und zur Integration ausländischer Arbeitnehmer.

Wer unterschreibt eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung wird von zwei Hauptparteien unterzeichnet: dem Betriebsrat und den Arbeitgebenden. Gemäß § 77 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in Deutschland müssen Betriebsvereinbarungen gemeinsam von beiden Seiten beschlossen und schriftlich niedergelegt werden. Es ist eine gemeinsame Vereinbarung, die die Interessen der Arbeitnehmenden durch den Betriebsrat und die Interessen der Arbeitgebenden repräsentiert.

Im Idealfall sollte daher die Betriebsvereinbarung nicht zum Nachteil der Arbeitnehmenden sein. Beide Seiten müssen die Vereinbarung durch ihre Unterschrift bestätigen, um sie rechtswirksam zu machen.

Müssen Sie eine Betriebsvereinbarung unterschreiben?

Als einzelne arbeitnehmende Person müssen Sie eine Betriebsvereinbarung in der Regel nicht persönlich unterschreiben. Die Unterzeichnung erfolgt durch den Betriebsrat, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, und den Arbeitgeber.

Die Betriebsvereinbarung ist jedoch verbindlich für alle Arbeitnehmenden im Unternehmen, unabhängig davon, ob sie persönlich unterschrieben haben oder nicht. Sie gilt wie ein Gesetz im Unternehmen und regelt bestimmte Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Vergütungen oder andere arbeitsrechtliche Angelegenheiten.

Digital unterschreiben trotz Schriftformerfordernis: Ist das möglich?

Trotz der Schriftformerfordernis im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist es mittlerweile möglich, Dokumente wie Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne sowie Arbeitsverträge digital zu unterschreiben. Diese Neuerung wurde durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingeführt. Sie ermöglicht es, dass diese Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden können.

Die QES hat im rechtlichen Verkehr die gleiche Wirksamkeit wie eine herkömmliche handschriftliche Unterschrift, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform gemäß § 126 BGB in Verbindung mit § 126a BGB ersetzen kann. Im Gegensatz zur fortgeschrittenen Signatur bestätigt bei der qualifizierten elektronischen Signatur eine dritte Partei eindeutig Ihre Identität, was sie besonders sicher macht.

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Die qualifizierte elektronische Signatur mit Skribble

Eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur ist bei einer Betriebsvereinbarung nicht rechtsgültig. Daher reicht es auch nicht aus, die eigene Unterschrift einfach einzuscannen und in das Dokument einzufügen.

Wollen Sie Ihre Betriebsvereinbarung rechtsgültig unterschreiben, benötigen Sie einen E-Signatur-Service mit qualifizierter elektronischer Signatur. Mit Skribble haben Sie einen solchen Anbieter, bei dem Sie nur sechs kurze Schritte für Ihre digitale Unterschrift brauchen.

  1. Anmelden oder Konto erstellen: Loggen Sie sich in Ihr Skribble-Konto ein. Haben Sie sich noch nicht registriert, können Sie dies mit nur wenigen Klicks kostenlos tun.
  2. Identität prüfen: Um Ihre Person eindeutig der Signatur zuordnen zu können, müssen Sie sich identifizieren. Bei der QES können Sie dies bequem per Video-Call oder per Mobile App handhaben. In der Schweiz ist es auch möglich, sich vor Ort zu identifizieren.
  3. Betriebsvereinbarung hochladen: Laden Sie die zu unterzeichnende Betriebsvereinbarung auf die E-Signing-Plattform von Skribble hoch.
  4. QES und Signierende auswählen: Bestimmen Sie, wer das Dokument signieren soll und laden Sie die weiteren Personen zur Signatur ein, indem Sie deren E-Mails angeben. Wählen Sie als Beweiskraft “Maximal”, um die QES zu nutzen.
  5. Signatur auf Knopfdruck: Klicken Sie auf die Schaltfläche “Dokument signieren” und anschließend auf “Jetzt signieren”. Daraufhin müssen Sie die Unterschrift nur noch per SMS-Code bestätigen.
  6. PDF herunterladen: Wenn alle Personen die Betriebsvereinbarung unterschrieben haben, können Sie das Dokument nun herunterladen.

Fazit – Betriebsvereinbarung unterschreiben

Gemäß § 77 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes müssen Betriebsvereinbarungen von Arbeitgebenden und Betriebsrat gemeinsam beschlossen und schriftlich niedergelegt werden. Obwohl Arbeitnehmende in der Regel nicht persönlich unterschreiben müssen, ist die Betriebsvereinbarung dennoch für alle im Unternehmen verbindlich. Arbeitgebende sowie Mitglieder des Betriebsrats können die Betriebsvereinbarung digital unterschreiben, wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Skribble bietet diesen E-Signatur-Standard an.

Betriebsvereinbarung unterschreiben – Häufige Fragen und Antworten

Normalerweise können Betriebsvereinbarungen nach der Unterschrift nicht mehr bearbeitet werden, da sie rechtlich bindend sind. Es ist jedoch möglich, Änderungen oder Ergänzungen in Form von Zusatzvereinbarungen vorzunehmen, sofern alle beteiligten Parteien zustimmen.

Betriebsvereinbarungen werden in der Regel von den Vertretern der Arbeitgebendenseite und der Arbeitnehmendenseite unterzeichnet. Dies können beispielsweise Geschäftsführung, Personalleitung oder Betriebsratsvorsitzende sein, je nach den Vereinbarungen innerhalb des Unternehmens.

Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgebenden und dem Betriebsrat oder einer vergleichbaren Mitarbeitervertretung abgeschlossen. Gibt es keine betriebliche Vertretung der Arbeitnehmenden, können auch Arbeitgebende und Gewerkschaft diese schließen.

Arbeitnehmende können gegen eine Betriebsvereinbarung vorgehen, wenn sie der Meinung sind, dass diese ihre Rechte verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Dies kann durch den Gang zum Arbeitsgericht erfolgen, um die Ungültigkeit oder Änderung zu beantragen.

Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist in Deutschland im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. In der Schweiz erfolgt die Regelung im Arbeitsvertragsrecht und im Mitwirkungsgesetz. Wenn Sie eine Betriebsvereinbarung abschließen, müssen Sie sich an diese Regeln halten.

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